BSI/200-3/Rückführung

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Beschreibung

Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
Nächste Schritten

Zweiter Grundschutz-Check

Dies bedeutet insbesondere, dass in einem erneuten Grundschutz-Check

Zweiter Grundschutz-Check

Erforderlich!

  • Da sich in der Regel durch die Risikoanalyse das Sicherheitskonzept geändert hat und der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen ist.
Rückführung in den Sicherheitsprozess
  • Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik beschrieben ist, fortgesetzt werden.

Arbeitsschritte

Ergänztes Sicherheitskonzept als Basis für folgende Arbeitsschritte
IT-Grundschutz-Check
  • siehe Kapitel 8.4 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Im Rahmen der Vorar­beiten wurde bereits ein IT-Grundschutz-Check für die laut IT-Grundschutz-Modell zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen durchgeführt.
  • Da sich bei der Risikoanalyse in der Regel Änderungen am Sicherheitskonzept ergeben, ist anschließend noch der Umsetzungsstatus der neu hinzugekom­menen oder geänderten Anforderungen zu prüfen.
  • Gegebenenfalls veraltete Ergebnisse sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
Umsetzung der Sicherheitskonzeption
  • Kapitel 9 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Die im Sicher­heitskonzept für die einzelnen Zielobjekte vorgesehenen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden.
  • Hierfür müssen die daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden, damit sie wirksam werden können.
  • Dies umfasst unter anderem eine Kosten- und Auf­wandsschätzung sowie die Festlegung der Umsetzungsreihenfolge.
Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses in allen Ebenen
  • siehe Kapitel 10.1 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Infor­mationssicherheit müssen unter anderem regelmäßig die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und die Eignung der Sicherheitsstrategie überprüft werden.
  • Die Ergebnisse der Überprüfungen fließen in die Fortschreibung des Sicherheitsprozesses ein.
Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess
  • siehe Kapitel 5.2 der IT-Grund­schutz-Methodik
  • Um Nachvollziehbarkeit zu erreichen, muss der Sicherheitsprozess auf allen Ebenen dokumentiert sein.
  • Dazu gehören insbesondere auch klare Regelungen für Meldewege und Informationsflüsse.
  • Die Leitungsebene muss von der Sicherheitsorganisation regelmäßig und in angemessener Form über den Stand der Informationssicherheit informiert werden.
ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz
  • siehe Kapitel 11 der IT-Grund­schutz-Methodik
  • In vielen Fällen ist es wünschenswert, den Stellenwert der Informationssicher­heit und die erfolgreiche Umsetzung des IT-Grundschutzes in einer Behörde bzw. einem Unterneh­men transparent zu machen.
  • Hierfür bietet sich eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz an.
  • Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden.


Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks