Datensicherung/Richtlinie

Aus Foxwiki

Allgemeine Anforderungen

  • Regelmäßigkeit
  • Aktualität
  • Verwahrung
  • Anfertigung von zwei Datensicherungen
  • Ständige Prüfung auf Vollständigkeit und Integrität
  • Regelmäßige Überprüfung auf Wiederherstellbarkeit
  • Datensicherungen sollten automatisch erfolgen
  • Verwendung von Standards
  • Datenkompression
  • Zeitfenster
  • Löschung veralteter Datensicherungen

Regelungen

  • Wie die Datensicherung zu erfolgen hat
    • Vollsicherung, Differenzielle oder Inkrementelle Sicherung
  • Wer für die Datensicherung verantwortlich ist.
  • Wann Datensicherungen durchgeführt werden.
  • Welche Daten gesichert werden sollen.
  • Welches Speichermedium zu verwenden ist.
  • Wo die Datensicherung sicher aufbewahrt wird.
  • Wie die Datensicherung vor Datendiebstahl zu sichern ist (zum Beispiel durch Kryptografie). *Wie lange Datensicherungen aufzubewahren sind.
  • Wann und wie Datensicherungen auf ihre Wiederherstellbarkeit überprüft werden.
Weitere Punkte
  • Wenn die Wiederherstellung von Daten notwendig ist, sollte das Vorgehen mehreren Mitarbeitern bekannt sein. Eine Checkliste für diesen Fall ist sehr nützlich, da im Ernstfall oft niemand Zeit oder Nerven hat, nachzudenken, was als Nächstes zu tun ist.
  • Nach Möglichkeit sollten die Daten vor der Sicherung nicht komprimiert werden. Redundanz kann bei der WiederherstellunLöschung veralteter Datensicherungeng von Daten nützlich sein.
    • Es ist zumindest ein Laufwerk bereitzuhalten, welches die verwendeten Medien lesen kann.
    • Der wirtschaftliche Nutzen von Datensicherungen (Kosten, um die Daten ohne Datensicherung wiederherzustellen) muss in einem sinnvollen Verhältnis zu dem für die Datensicherung betriebenen Aufwand stehen.
    • Der einzig sichere Beweis einer erfolgreichen Datensicherung ist der Nachweis, dass die gesicherten Daten auch vollständig und innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederhergestellt werden können. Aus diesem Grund sollten in regelmäßigen Abständen Rücksicherungstests erfolgen.