Integrität
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Integrität - Unversehrtheit von Daten und Systemen sicherstellen
Beschreibung
- Begriff
- lat. integritas „Unversehrtheit“, „Reinheit“, „Unbescholtenheit“
- eines der drei klassischen Ziele der Informationssicherheit
- Keine einheitliche Definition
- „Verhinderung unautorisierter Modifikation von Information“
- Evaluationskriterien für Informationssicherheit der frühen 1990er Jahre (ITSEC)
- „Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen“
Glossar des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- Schutz vor Beeinträchtigung von Funktionen technischer Komponenten
- der formalen oder materiellen Struktur von Daten durch
- Manipulationen mittels unzulässiger Aktionen
- Authentizität und Integrität von
- Information
- Benutzer
- Hardware
- Software
- Arten von Integrität
Art | Beschreibung |
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Korrekter Inhalt | Sachverhalte der realen Welt werden korrekt abgebildet werden |
Unmodifizierter Zustand | Nachrichten werden unverändert zugestellt werden
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Erkennung von Modifikation | unerwünschte Modifikationen (die nicht verhindert werden können) werden erkannt |
Temporale Korrektheit | zeitliche Bedingungen werden eingehalten
|
- Integrität (Daten) und Authentizität (Datenursprung)
- können nicht unabhängig betrachtet werden
- ein modifiziertem Inhalt mit bekanntem Absender ist ebenso nutzlos wie
- ein unmodifizierter Inhalt mit gefälschtem Absender
- Veränderung von Daten
- kann bei einer Datenübertragung nicht verhindert werden
- Technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität
- fehlerhafte Daten erkennen
- ggf. eine erneute Datenübertragung durchführen
- Möglichkeit der technischen Umsetzung
- Prüfsummen
- Schützen nicht vor absichtlicher Veränderung
- Message Authentication Code
- können Übertragungsfehler und Manipulationen erkennen
- Kein Schutz vor
- Totalverlust einer Nachricht
- ungewollter Duplikation
- veränderter Reihenfolge mehrerer Nachrichten
- Diese können durch Maßnahmen wie Quittierungsmeldungen oder Sequenznummern sichergestellt werden.