Internet Service Provider
Internet Service Provider - Beschreibung
Beschreibung
- Internet Service Provider
Anbieter zur Nutzung/Betrieb von Inhalten und Diensten im Internet
- Begriffe
- Internetdienstanbieter
- Internetdienstleister
- Internet Service Provider
- ISP
- Internet Access Provider
- Provider
- Internetanbieter
- Internetprovider
Anhang
Siehe auch
Dokumentation
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- Info-Pages
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Projekt
Weblinks
TMP
topic - Beschreibung
Anbieter-Haftung
Ökoprovider
Als Ökoprovider werden Internetdienstanbieter bezeichnet, die ihre Server mit Grünem Strom betreiben.
- Die Hochschule Trier hat im Rahmen eines vom Bundesforschungsministeriums finanzierten Projekts derartige Anbieter ermittelt und in drei Qualitätsklassen eingeteilt: In Klasse A befinden sich Provider, die den Strom von unabhängigen Ökostromanbietern beziehen.
- Bei den Hostern der Klasse B stammt der Ökostrom von konventionellen Versorgern, während bei Klasse C die Herkunft des Ökostroms unklar ist bzw. lediglich durch handelbare Zertifikate wie RECS belegt ist.
- Von der Hochschule Trier wurde darüber hinaus die Firefox-Erweiterung "Green Power Indicator" entwickelt, mit der sich Internetbenutzer über Anbieter und Stromstatus einer Website informieren können.
Das Projekt wurde 2012 mit dem "EnviroInfo Student Prize" ausgezeichnet. Ökologisch orientierte Anbieter finden sich auch auf der Website der Green Web Foundation.
- Siehe auch|Grüne IT
Rechtliches
Ein rechtliches Problem ist, ob Internetanbieter Auskünfte über ihre Nutzer erteilen müssen.
- Die OLGe München und Hamburg haben dies im Jahr 2005 verneint, zivilrechtlich gibt es jedenfalls keinen Auskunftsanspruch.
- Dem Staat gegenüber – etwa bei einem Strafverfahren – müssen aber Auskünfte erteilt werden, etwa wenn die Frage auftaucht, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet "unterwegs" war.
- Das ist für die Verfolgung von Kriminalität im Internet wie Urheberrechtsverletzungen, Kinderpornografie, Beleidigungen meist notwendig.
- Der Bundesgerichtshof hat im April 2012 entschieden, dass Rechteinhaber bei Verletzungen des Urheberrechts Namen und Anschrift der Nutzer vom Internetanbieter erfahren dürfen.
Zu der Frage, ob und wann Anbieter Auskünfte erteilen müssen, gesellt sich die Frage, welche Daten sie überhaupt speichern bzw. vorrätig halten müssen und dürfen.
- Nach jetziger Rechtslage müssen sie unverzüglich alle Verbindungsdaten löschen (Vorlage:§ TKG), so sie die Daten nicht zur Abrechnung benötigen.
- Bei einem Pauschaltarif ("Flatrate") muss also immer gelöscht werden.
- Daran hielt sich T-Online jedoch nicht, was zum Verfahren von Holger Voss führte, das nun vom Bundesgerichtshof für rechtskräftig erklärt wurde.
- Zu beachten ist auch die aktuelle Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung.
Das Landgericht Karlsruhe hat gegen einen großen Host-Provider entschieden: Vorlage:" Eine entsprechende Entscheidung erging unter Hinweis auf den Bundesgerichtshof auch durch das Amtsgericht München.
Anhang
Siehe auch
==
Sicherheit
Dokumentation
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- Man-Page
- Info-Page
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Einzelnachweise
Projekt
Weblinks
- https://de.wikipedia.org/wiki/Internetdienstanbieter
- Online-Dienst
- Internet-Backbone
- Internet-Knoten
- Telekommunikationsnetzbetreiber
- Letzte Meile