BSI/200-3/Elementaren Gefährdungen

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BSI/200-3/Elementaren Gefährdungen - Hilfsmittel für Risikoanalysen

Beschreibung

47 elementare Gefährdungen

Das BSI hat 47 elementare Gefährdungen herausgearbeitet

  • aus vielen Einzelgefährdungen
  • generellen Aspekten
Hilfsmittel für Risikoanalysen
  • Grundschutz-Kompendium enthält eine Liste 47 elementaren Gefährdungen
  • Kompatibel mit vergleichbaren Zusammenstellungen in internationalen Standards und Normen
Verwendung bei der Risikoanalyse

Elementare Gefährdungen sind für die Verwendung bei der Risikoanalyse optimiert

  • produktneutral (immer)
  • technikneutral (möglichst, bestimmte Techniken prägen so stark den Markt, dass sie auch die abstrahierten Gefährdungen beeinflussen)
  • kompatibel mit vergleichbaren internationalen Katalogen und Standards und nahtlos in den IT-Grundschutz integriert

Effiziente Durchführung von Risikoanalysen

Da die elementaren Gefährdungen hauptsächlich die effiziente Durchführung von Risikoanalysen ermöglichen sollen, wurde der Fokus darauf gerichtet, tatsächliche Gefahren zu benennen.

  • Gefährdungen, die überwiegend die fehlende oder unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen thematisieren und somit auf indirekte Gefahren verweisen, wurden bewusst nicht benannt.
  • Bei der Erarbeitung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurde mit betrachtet, welcher Grundwert der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) durch die jeweilige Gefährdung beschädigt würde.
  • Da diese Information bei verschiedenen Schritten der Sicherheitskonzeption von Interesse ist, wird sie in der folgenden Tabelle mit aufgeführt.
  • Nicht alle elementaren Gefährdungen lassen sich auf genau einen Grundwert abbilden, gleichwohl betreffen verschiedene Gefährdungen mehrere Grundwerte.
  • Dabei ist dies so zu interpretieren, dass durch die jeweilige Gefährdung die dazu aufgeführten Grundwerte direkt beeinträchtigt werden.
  • Bei vielen Gefährdungen lässt sich diskutieren, inwieweit alle drei Grundwerte betroffen sein könnten, weil sich auch indirekte Auswirkungen ableiten lassen.
  • So wird beispielsweise zu G 0.1 Feuer als einziger betroffener Grundwert "Verfügbarkeit" genannt.
  • Natürlich könnte ein Feuer einen Datenträger auch so beschädigen, dass die abgespeicherten Informationen zwar noch vorhanden wären, aber deren Integrität verletzt wäre.
  • Ein anderes Szenario könnte sein, dass bei einem Brand vertrauliche Unterlagen durch Rettungsmaßnahmen für Unbefugte zugänglich wären.
  • Dies wären zwar indirekte Auswirkungen auf die Grundwerte Vertraulichkeit und Integrität, aber nur die Verfügbarkeit wäre unmittelbar beeinträchtigt.




Anhang

Siehe auch


  1. https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.html
  2. BSI: Elementare Gefährdungen


TMP

IT-Grundschutz/Kompendium/Gefährdungen - 47 elementare Gefährdungen des IT-Grundschutz/Kompendiums