Kritische Infrastruktur: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kritische Infrastrukturen''' - Kurzbeschreibung
'''Kritische Infrastrukturen''' - [[Infrastruktur]]en mit wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen


== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
'''Kritische Infrastrukturen''' sind [[Anlage (Technik)|Anlagen]], [[System]]e oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der [[Gesundheit]], der [[Sicherheit]] und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten.
[[File:bsiWebisteKritis01.png|mini|400px|[https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/kritis_node.html Kritis-Seite beim BSI]]]
; Was sind Kritische Infrastrukturen?
* [[Anlage (Technik)|Anlagen]]
* [[System]]e
* oder Teile davon
 
; Störungen mit erheblichen Auswirkungen
Wirtschaftliches/soziales Wohlergehen der Bevölkerung
* [[Gesundheit]]
* [[Sicherheit]]


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
[[Infrastruktur]]en sind jedermann zugängliche staatliche oder private [[Anlage (Technik)|Anlagen]] oder [[Öffentliche Einrichtung|Einrichtungen]], die in einem festgelegten organisatorischen und/oder geografischen Bereich [[Dienstleistung]]en zur Verfügung stellen.
; Definition KRITIS
Dazu gehören auch die ablaufenden [[Prozess]]e, die eingesetzte [[Informationstechnik]] sowie die tätigen [[Arbeitskraft|Arbeitskräfte]]. Kritische Infrastrukturen sind dementsprechend „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche [[Gemeinwesen]], bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende [[Versorgungskrise|Versorgungsengpässe]], erhebliche Störungen der [[Öffentliche Sicherheit|öffentlichen Sicherheit]] oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“  „Kritisch“ bezieht sich auf die [[Systemrelevanz]] der Infrastrukturen, also auf die für das Gesamtsystem und die [[Daseinsvorsorge]] besonders bedeutsamen Einrichtungen.
:<dfn>Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.</dfn>
 
[[Infrastruktur]]en sind jedermann zugängliche staatliche oder private [[Anlage (Technik)|Anlagen]] oder [[Öffentliche Einrichtung|Einrichtungen]], die in einem festgelegten organisatorischen und/oder geografischen Bereich [[Dienstleistung]]en zur Verfügung stellen
 
Dazu gehören auch die ablaufenden [[Prozess]]e, die eingesetzte [[Informationstechnik]] sowie die tätigen [[Arbeitskraft|Arbeitskräfte]]
* Kritische Infrastrukturen sind dementsprechend „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche [[Gemeinwesen]], bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende [[Versorgungskrise|Versorgungsengpässe]], erhebliche Störungen der [[Öffentliche Sicherheit|öffentlichen Sicherheit]] oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“   
* „Kritisch“ bezieht sich auf die [[Systemrelevanz]] der Infrastrukturen, also auf die für das Gesamtsystem und die [[Daseinsvorsorge]] besonders bedeutsamen Einrichtungen
 
Es bedarf auch des Schutzes Kritischer [[Informationsinfrastruktur]]en ({{enS|Critical Information Infrastructure Protection}}, CIIP). „Kritisch“ meint hierbei nicht, dass die [[Eintrittswahrscheinlichkeit]] von Störungen hoch ist
* Es ist vielmehr so zu verstehen, dass Störungen oder Ausfälle weitreichende Folgen bis hin zu katastrophalen Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und/oder große Teile der Bevölkerung haben können


Es bedarf auch des Schutzes Kritischer [[Informationsinfrastruktur]]en ({{enS|Critical Information Infrastructure Protection}}, CIIP). „Kritisch“ meint hierbei nicht, dass die [[Eintrittswahrscheinlichkeit]] von Störungen hoch ist. Es ist vielmehr so zu verstehen, dass Störungen oder Ausfälle weitreichende Folgen bis hin zu katastrophalen Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und/oder große Teile der Bevölkerung haben können.
== Sektoren ==
; Sektoren Kritischer Infrastrukturen
[[File:kritis-sektorkreis.png|mini|300px]]
# Energie
# Informationstechnik und Telekommunikation
# Transport und Verkehr
# Gesundheit
# Medien und Kultur
# Wasser
# Ernährung
# Finanz- und Versicherungswesen
# Siedlungsabfallentsorgung
# Staat und Verwaltung


== Geschichte ==
Alle Organisationen aus diesen Sektoren zählen unabhängig von ihrer Größe zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)
Das Bewusstsein über die Konzentration auf Kritische Infrastrukturen entstand erst im Juli 1996 in den [[USA]], als dort politische Entscheidungen getroffen und Maßnahmen ergriffen wurden, die auf deren Schutz abzielten. Nach dem [[Bombenanschlag auf das Murrah Federal Building in Oklahoma City]] im April 1995 schlug [[Janet Reno]], [[United States Attorney General|Attorney General]] unter Präsident [[Bill Clinton]], eine Kommission vor, die sich mit der Verwundbarkeit der USA durch Angriffe auf unverzichtbare Einrichtungen befassen sollte. Das Gremium hieß offiziell „Presidential Commission on Critical Infrastructure Protection (PCCIP)“ und machte im Oktober 1997 darauf aufmerksam, dass das Hauptaugenmerk auf das [[Internet]] zu legen sei, weil [[Hacker (Computersicherheit)|Hacker]] Kritische Infrastrukturen hierüber lahmlegen könnten. Als Kritische Infrastrukturen identifizierte die Kommission die [[Wirtschaftszweig]]e:
* Die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur unterliegen jedoch nicht der Regulierung durch das [[BSIG]]
* [[Information]] und [[Kommunikation]],
* [[Finanzwesen]],
* [[Wasserversorgung|Wasser-]],
* [[Elektrizitätsversorgung|Elektrizitäts-]],
* [[Gasversorgung|Gas-]] und [[Erdöl|Ölversorgung]],
* [[Verkehrswesen|Verkehrs-]] und [[Transportwesen]],
* [[Notfall]]dienste und [[Bundesregierung (Vereinigte Staaten)#US-Administration|US-Administration]].


Weitere Fortschritte gab es erst aus Anlass besonderer Katastrophen. So sorgten die [[Terroranschläge am 11. September 2001]] unter anderem mit dem Begriff {{lang|en|''Disaster Preparedness''|de=Katastrophen-vorbereitetheit}} dafür, dass die US-Regierung [[Mittel (Buchhaltung)|Mittel]], [[Personal]], [[Kompetenz (Organisation)|Kompetenzen]] und [[Aufgabe (Pflicht)|Aufgaben]] für den [[Katastrophenschutz]] sowie die [[Flughafensicherheit|Flughafen-]] und [[Luftsicherheit]] verstärkte. Ein [[Computervirus]] ließ im August&nbsp;2003 in 23 [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten|Bundesstaaten]] für Stunden sämtliche Eisenbahnsignal ausfallen, wodurch Züge bis zu 6 Stunden Verspätung hatten oder ganz ausfielen. Im selben Monat löste ein Blitzschlag an der Ostküste einen großflächigen [[Stromausfall]] aus, als Stromleitungen nicht mehr funktionierten, was zur Überlastung von Kraftwerken führte, die sich automatisch abschalteten.
; Durch das <abbr>BSIG</abbr> regulierte <abbr>KRITIS</abbr>-Sektoren
Gemäß § 2 Absatz 10 <abbr>BSIG</abbr> sind Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Die Kritischen Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 <abbr>BSIG</abbr> (<abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung) näher bestimmt:


== Arten ==
== Arten ==
Kritische Infrastrukturen setzen sich zusammen aus technischen Basisinfrastrukturen und sozioökonomischen Infrastrukturen:
Kritische Infrastrukturen setzen sich zusammen aus technischen Basisinfrastrukturen und sozioökonomischen Infrastrukturen


''Technische Basisinfrastrukturen'' gewährleisten die:
; ''Technische Basisinfrastrukturen'' gewährleisten die
* Energieversorgung,
* Energieversorgung
* Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und
* Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und
* ermöglichen Informationsaustausch, Kommunikation sowie
* ermöglichen Informationsaustausch, Kommunikation sowie
* Transport und Verkehr bis hin zu
* Transport und Verkehr bis hin zu
* [[Absatzkette|Absatz-]] und [[Lieferkette]]n.
* [[Absatzkette|Absatz-]] und [[Lieferkette]]n
''Sozioökonomische Infrastrukturen'' betreffen:
 
* die [[Nahrungsmittel]]versorgung,
; ''Sozioökonomische Infrastrukturen'' betreffen
* das [[Finanzwesen]],
* die [[Nahrungsmittel]]versorgung
* das [[Finanzwesen]]
* [[Rettungsdienst]]e sowie die
* [[Rettungsdienst]]e sowie die
* Versorgung mit [[Massenmedien]] und [[Kultur]].
* Versorgung mit [[Massenmedien]] und [[Kultur]]


Teilweise sind sie interdependent wie beispielsweise Transport und Nahrungsmittelversorgung (Lieferketten).
Teilweise sind sie interdependent wie beispielsweise Transport und Nahrungsmittelversorgung (Lieferketten)


== Rechtsfragen ==
== Rechtsfragen ==
Im Sinne der {{EU-Richtlinie|2008|114|titel=des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer Kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern}} ist eine Kritische Infrastruktur eine [[Anlage (Technik)|Anlage]], ein [[System]] oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der [[Gesundheit]], der [[Sicherheit]] und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten.
Im Sinne der EU-Richtlinie des Rates vom 8.&nbsp;Dezember&nbsp;2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer Kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, ist eine Kritische Infrastruktur eine [[Anlage (Technik)|Anlage]], ein [[System]] oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der [[Gesundheit]], der [[Sicherheit]] und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten


Die [[CER-Richtlinie (EU 2022/2557)]] reguliert die Resilienz bei Kritischen Infrastrukturen in der EU durch Maßnahmen in Unternehmen und staatliche Aufsicht.
Die [[CER-Richtlinie (EU 2022/2557)]] reguliert die Resilienz bei Kritischen Infrastrukturen in der EU durch Maßnahmen in Unternehmen und staatliche Aufsicht
Die [[NIS-2-Richtlinie]] weitet Cybersicherheitsvorgaben auf mehr Sektoren und mehr Unternehmen aus.


=== Situation in Deutschland ===
; Die [[NIS-2-Richtlinie]] weitet Cybersicherheitsvorgaben auf mehr Sektoren und mehr Unternehmen aus
In Deutschland erscheinen Kritische Infrastrukturen als [[Rechtsbegriff]] erstmals im Dezember 2008 im [[Raumordnungsgesetz (Deutschland)|Raumordnungsgesetz]] (ROG). Danach ist es einer der Grundsätze der [[Raumordnung]], dass nach {{§|2|rog_2008|juris}} Abs. 2 Nr. 3 ROG dem Schutz Kritischer Infrastrukturen Rechnung zu tragen ist. In den Bereich des Schutzes Kritischer Infrastrukturen fällt auch die Versorgung von [[Schlüsselindustrie]]n, deren Beeinträchtigung unmittelbar schwerwiegende Störungen der [[Versorgungskrise|Versorgungslage]] nach sich ziehen würde.
Dabei gilt als Maß für die Bedeutung einer Infrastruktur im Hinblick auf ihre Systemfunktionalität die „Kritikalität von Infrastrukturen“. Kritische Infrastrukturen im Sinne des {{§|2|bsig_2009|juris}} Abs. 10 [[BSI-Gesetz]] sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.


Die [[Betreiber]] Kritischer Infrastrukturen sind gemäß {{§|8a|bsig_2009|juris}} Abs. 1 BSI-Gesetz verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Das Bundesministerium des Innern bestimmte gemäß {{§|10|bsig_2009|juris}} Abs. 1 BSI-Gesetz durch Rechtsverordnung näher, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon als Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes gelten. Diese Rechtsverordnung ist die BSI-KritisV (Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, BSI-Kritisverordnung), die folgende sieben Sektoren als Kritische Infrastrukturen identifiziert:
== Dienstleistungen und Schwellenwerte ==
# [[Energie]]: [[Elektrizität]], [[Gas]], [[Mineralöl]], [[Fernwärme]] ({{§|2|BSI-KritisV|juris}} BSI-KritisV),
; <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung definiert kritische Dienstleistungen und Schwellenwerte
# [[Wasser]]: Öffentliche [[Wasserversorgung]], öffentliche [[Abwasserbeseitigung]] ({{§|3|BSI-KritisV|juris}} BSI-KritisV),
Welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und damit für das Funktionieren des Gemeinwesens als Kritische Infrastrukturen im Sinne des <abbr>BSIG</abbr> gelten, wird durch die <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung definiert. Ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt, ist vom Erreichen oder Überschreiten von in der <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung aufgeführten Schwellenwerten abhängig. Werden diese Schwellenwerte erreicht oder überschritten, gelten für <abbr>KRITIS</abbr>-Betreiber die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des <abbr>BSIG</abbr>.
# [[Ernährung]]: [[Ernährungswirtschaft]], [[Lebensmitteleinzelhandel|Lebensmittelhandel]] ({{§|4|BSI-KritisV|juris}} BSI-KritisV),
# [[Informationstechnik]] und [[Telekommunikation]] ({{§|5|BSI-KritisV|juris}} BSI-KritisV),
# [[Gesundheit]]: [[Medizinische Versorgung]], [[Arzneimittel]] und [[Impfstoff]]e, [[Labor]]e ({{§|6|BSI-KritisV|juris}} BSI-KritisV),
# [[Finanzwesen|Finanz-]] und [[Versicherungswesen]]: [[Kreditinstitut]]e, [[Börse]]n, [[Versicherer|Versicherungen]], [[Finanzdienstleister]] ({{§|7|BSI-KritisV|juris}} BSI-KritisV),
# [[Transport]] und [[Verkehr]]: [[Luftfahrt]], [[Seeschifffahrt]], [[Binnenschifffahrt]], [[Schienenverkehr]], [[Straßenverkehr]], [[Logistik]] ({{§|8|BSI-KritisV|juris}} BSI-KritisV).
Zusätzlich rechnet das [[Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe]] folgende Kritische Infrastrukturen hinzu:
* [[Staat]] und [[Verwaltung]]: [[Regierung]] und Verwaltung, [[Parlament]], [[Justiz]]einrichtungen, [[Notfall]]-/[[Rettungswesen]] einschließlich [[Katastrophenschutz]] sowie
* [[Massenmedien|Medien]] und [[Kultur]]: [[Rundfunk]] ([[Fernsehen]] und [[Radio]]), gedruckte und elektronische [[Presse (Medien)|Presse]], [[Kulturgut]] und symbolträchtige [[Bauwerk]]e.
Die beiden letzten Sektoren sind nicht Bestandteil der BSI-KritisV.


Mit dem im Mai 2021 verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und den damit verbundenen Änderungen des BSI-Gesetzes tritt ein weiterer Kritis-Sektor hinzu:
'''A''uch wenn Ihre Anlagen die Schwellenwerte der <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung unterschreiten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am UP <abbr>KRITIS</abbr>'''''
* [[Siedlungsabfallentsorgung]].
Das [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]] nennt somit zehn Kritische Infrastrukturen.
Zudem wird ebenfalls die neue Kategorie „Unternehmen in besonderen öffentlichen Interesse“ (UBI) eingeführt
.
Darunter fallen bspw. Rüstungs- und Chemieunternehmen sowie die größten deutschen Konzerne, inkl. deren wesentliche Zulieferer.
Medial wird die neugeschaffene Kritis-Kategorie häufig auch als „Quasi-Kritis“ oder „Kritis-Light“ bezeichnet, da die gesetzlichen Anforderungen an „Unternehmen in besonderen öffentlichen Interesse“ zwar substanziell aber im Vergleich zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen gemäß der BSI-KritisV weniger weitreichend sind.


Das [[Kritis-Dachgesetz]] soll ab 2024 die CER-Richtlinie umsetzen, und das NIS2-Umsetzungsgesetz soll die NIS2-Richtlinie umsetzen.
* Ergänzende Informationen auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (<abbr>BBK</abbr>)
Internetseiten des <abbr>BBK</abbr> zum Schutz Kritischer Infrastrukturen


== Wirtschaftliche Aspekte ==
== Wirtschaftliche Aspekte ==
Aufgrund der [[Vernetzung]] Kritischer Infrastrukturen sowohl sektorübergreifend als auch grenzüberschreitend bestehen starke, nicht-lineare [[Interdependenz]]en. Dies kann dazu führen, dass sich eine Störung von einem Betreiber einer Kritischen Infrastruktur durch [[Kaskadeneffekt]] auf andere Betreiber ausbreitet und somit die Bevölkerung gefährdet. Betreiber ist nach {{§|1|BSI-KritisV|juris}} Nr. 2 BSI-KritisV eine [[natürliche Person|natürliche]] oder [[juristische Person]], die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb einer Anlage oder Teilen davon ausübt.
Aufgrund der [[Vernetzung]] Kritischer Infrastrukturen sowohl sektorübergreifend als auch grenzüberschreitend bestehen starke, nicht-lineare [[Interdependenz]]en
* Dies kann dazu führen, dass sich eine Störung von einem Betreiber einer Kritischen Infrastruktur durch [[Kaskadeneffekt]] auf andere Betreiber ausbreitet und somit die Bevölkerung gefährdet
* Betreiber ist nach {{§|1|BSI-KritisV|juris}} Nr. 2 BSI-KritisV eine [[natürliche Person|natürliche]] oder [[juristische Person]], die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb einer Anlage oder Teilen davon ausübt


== International ==
<noinclude>
In der [[Schweiz]] umfasst das Spektrum der Kritischen Infrastrukturen neun Sektoren, unterteilt in 27 Teilsektoren (Branchen).


Kritische Infrastrukturen sind in [[Österreich]] in {{§|74|Strafgesetzbuch|RIS-B|DokNr=NOR40177253 }} Z 11 [[Strafgesetzbuch (Österreich)|Strafgesetzbuch]] sowie in {{§|22|Sicherheitspolizeigesetz|RIS-B|DokNr=NOR40162533 }} Abs. 1 Z 6 [[Sicherheitspolizeigesetz]] definiert. Beauftragt für den Schutz sind das [[Bundesministerium für Inneres]] und das [[Bundeskanzleramt (Österreich)|Bundeskanzleramt]]; diese werden vom [[APCIP]] in der Umsetzung unterstützt. Österreich hat verbindliche bilaterale Verträge mit den Ländern [[Slowakei]] und [[Tschechien]], in denen sie sich gegenseitige Hilfe in Notlagen zusichern.
Auch eine [[D-A-CH]]-Kooperation sowie die Zusammenarbeit mit der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] bei [[EPCIP]], [[Fonds Innere Sicherheit]] (kurz ISF) und [[CIWIN]] bestehen.
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== Anhang ==
== Anhang ==
=== Siehe auch ===
=== Siehe auch ===
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==== Links ====
==== Links ====
===== Weblinks =====
===== Weblinks =====
 
# https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/
# https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/kritis_node.html
# https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/kritis_node.html
# https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/Allgemeine-Infos-zu-KRITIS/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html


== Siehe auch ==
[[Kategorie:Kritische Infrastrukturen]]
* [[Risikomanagement]]
* [[Cyberabwehr]]
* [[Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen]]
* [[UP KRITIS]]
* [[Gemeinsamer Koordinierungsstab Kritische Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Risikomanagement]]
[[Kategorie:Infrastrukturpolitik]]
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</noinclude>

Aktuelle Version vom 24. November 2024, 14:00 Uhr

Kritische Infrastrukturen - Infrastrukturen mit wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen

Beschreibung

Kritis-Seite beim BSI
Was sind Kritische Infrastrukturen?
Störungen mit erheblichen Auswirkungen

Wirtschaftliches/soziales Wohlergehen der Bevölkerung

Allgemeines

Definition KRITIS
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Infrastrukturen sind jedermann zugängliche staatliche oder private Anlagen oder Einrichtungen, die in einem festgelegten organisatorischen und/oder geografischen Bereich Dienstleistungen zur Verfügung stellen

Dazu gehören auch die ablaufenden Prozesse, die eingesetzte Informationstechnik sowie die tätigen Arbeitskräfte

  • Kritische Infrastrukturen sind dementsprechend „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“
  • „Kritisch“ bezieht sich auf die Systemrelevanz der Infrastrukturen, also auf die für das Gesamtsystem und die Daseinsvorsorge besonders bedeutsamen Einrichtungen

Es bedarf auch des Schutzes Kritischer Informationsinfrastrukturen (, CIIP). „Kritisch“ meint hierbei nicht, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von Störungen hoch ist

  • Es ist vielmehr so zu verstehen, dass Störungen oder Ausfälle weitreichende Folgen bis hin zu katastrophalen Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und/oder große Teile der Bevölkerung haben können

Sektoren

Sektoren Kritischer Infrastrukturen
  1. Energie
  2. Informationstechnik und Telekommunikation
  3. Transport und Verkehr
  4. Gesundheit
  5. Medien und Kultur
  6. Wasser
  7. Ernährung
  8. Finanz- und Versicherungswesen
  9. Siedlungsabfallentsorgung
  10. Staat und Verwaltung

Alle Organisationen aus diesen Sektoren zählen unabhängig von ihrer Größe zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

  • Die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur unterliegen jedoch nicht der Regulierung durch das BSIG
Durch das BSIG regulierte KRITIS-Sektoren

Gemäß § 2 Absatz 10 BSIG sind Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Die Kritischen Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG (BSI-Kritisverordnung) näher bestimmt:

Arten

Kritische Infrastrukturen setzen sich zusammen aus technischen Basisinfrastrukturen und sozioökonomischen Infrastrukturen

Technische Basisinfrastrukturen gewährleisten die
  • Energieversorgung
  • Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und
  • ermöglichen Informationsaustausch, Kommunikation sowie
  • Transport und Verkehr bis hin zu
  • Absatz- und Lieferketten
Sozioökonomische Infrastrukturen betreffen

Teilweise sind sie interdependent wie beispielsweise Transport und Nahrungsmittelversorgung (Lieferketten)

Rechtsfragen

Im Sinne der EU-Richtlinie des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer Kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern, ist eine Kritische Infrastruktur eine Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten

Die CER-Richtlinie (EU 2022/2557) reguliert die Resilienz bei Kritischen Infrastrukturen in der EU durch Maßnahmen in Unternehmen und staatliche Aufsicht

Die NIS-2-Richtlinie weitet Cybersicherheitsvorgaben auf mehr Sektoren und mehr Unternehmen aus

Dienstleistungen und Schwellenwerte

BSI-Kritisverordnung definiert kritische Dienstleistungen und Schwellenwerte

Welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und damit für das Funktionieren des Gemeinwesens als Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG gelten, wird durch die BSI-Kritisverordnung definiert. Ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt, ist vom Erreichen oder Überschreiten von in der BSI-Kritisverordnung aufgeführten Schwellenwerten abhängig. Werden diese Schwellenwerte erreicht oder überschritten, gelten für KRITIS-Betreiber die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des BSIG.

Auch wenn Ihre Anlagen die Schwellenwerte der BSI-Kritisverordnung unterschreiten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am UP KRITIS

  • Ergänzende Informationen auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Internetseiten des BBK zum Schutz Kritischer Infrastrukturen

Wirtschaftliche Aspekte

Aufgrund der Vernetzung Kritischer Infrastrukturen sowohl sektorübergreifend als auch grenzüberschreitend bestehen starke, nicht-lineare Interdependenzen

  • Dies kann dazu führen, dass sich eine Störung von einem Betreiber einer Kritischen Infrastruktur durch Kaskadeneffekt auf andere Betreiber ausbreitet und somit die Bevölkerung gefährdet
  • Betreiber ist nach Vorlage:§ Nr. 2 BSI-KritisV eine natürliche oder juristische Person, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb einer Anlage oder Teilen davon ausübt


Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks
  1. https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/
  2. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/kritis_node.html
  3. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/Allgemeine-Infos-zu-KRITIS/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html