Infrastruktur: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Infrastruktur''' - Kurzbeschreibung
'''Infrastruktur''' - [[Anlage (Technik)|Anlagen]], [[Institution]]en, [[Struktur (Soziologie)|Strukturen]], [[System]]e und nicht materiellen [[Gegebenheit]]en, die der [[Daseinsvorsorge]] und der [[Wirtschaftsstruktur]] eines [[Staat]]es, seiner [[Region]]en oder einzelner [[Einrichtungen]] dienen


== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
; Allgemeines
„Infrastruktur ist die Gesamtheit der materiellen und personellen Einrichtungen und Gegebenheiten, die der [[Arbeitsteilung|arbeitsteiligen]] [[Wirtschaft]] zur Verfügung stehen und dazu beitragen, dass gleiche [[Faktorertrag|Faktorentgelte]] für gleiche Faktorleistungen (vollständige Integration) bei zweckmäßiger [[Ressourcenallokation]] … gezählt werden“
Die [[Infrastrukturplanung]], Erstellung und Instandhaltung verschiedenster Infrastrukturen wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe ([[öffentliche Einrichtung]]en, [[Öffentliches Unternehmen|öffentliche Unternehmen]]) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen
* Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch [[Steuer]]­gelder finanziert
* Die ''materielle Infrastruktur'', auch als [[Sozialkapital]] bezeichnet, umfasst die Gesamtheit aller Anlagen, Ausrüstungen und [[Betriebsmittel (Produktion)|Betriebsmittel]] in einer [[Gesamtwirtschaft]], die zur [[Energieversorgung]], [[Verkehrsleistung]], [[Telekommunikation]] und zur Aufrechterhaltung der natürlichen [[Ressource]]n und [[Verkehrsweg]]e dienen
* Im Zuge der [[Privatisierung]] von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw
* privatrechtlich organisierten Firmen übertragen
* Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat


<noinclude>
; Begriff
== Anhang ==
Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet
=== Siehe auch ===
* So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste, wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man z.&nbsp;B.&nbsp;mit „[[On-Site-Management|(On-)Site]]-“ oder „[[Facilitymanagement]]“
{{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}}}
* In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff [[IT-Infrastruktur]] durchgesetzt
==== Links ====
===== Weblinks =====


= TMP =
Im Zusammenhang mit der [[Systemrelevanz]] vor allem in Zeiten von [[Katastrophe]]n und [[Krise]]n gerät die Betrachtung von [[Kritische Infrastrukturen|kritischen Infrastrukturen]] zunehmend in den Vordergrund
Als '''Infrastruktur''' (von {{laS|inf(e)ra}} ‚unterhalb‘ und {{laS|structura}} ‚Zusammenfügung‘) bezeichnet man alle [[Anlage (Technik)|Anlagen]], [[Institution]]en, [[Struktur (Soziologie)|Strukturen]], [[System]]e und nicht-materiellen [[Gegebenheit]]en, die der [[Daseinsvorsorge]] und der [[Wirtschaftsstruktur]] eines [[Staat]]es oder seiner [[Region]]en dienen.


== Etymologie ==
=== Etymologie ===
Der Begriff tauchte erstmals in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf und bezog sich im Französischen zunächst auf einen Unterbau ({{frS|infrastructure}}), auf alle Erdarbeiten zur Urbarmachung der Böden und das [[Nivellement]] im Eisenbahnbau.<ref>{{Literatur |Autor=Martin Schwind, Erich Obst |Titel=Allgemeine Staatengeographie |Verlag=Walter de Gruyter |Datum=1972 |ISBN=978-3-11-001634-5 |Online=https://books.google.de/books?id=USVdeOi5pOcC&pg=PA303&dq=NATO+common+infrastructure&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjXx7W-8s7pAhXLlYsKHVc9Bq0Q6AEIKjAA#v=onepage&q=NATO%20common%20infrastructure&f=false |Abruf=2022-12-08}}</ref> Im Englischen beschrieb ''infrastructure''{{Anker|Militär}} vor allem die immobilen Bauten und Einrichtungen, die der [[Mobilmachung|Mobilisierung]] und Bereithaltung der Heere dienten.<ref>{{Literatur |Autor=Dirk van Laak |Titel=Alles im Fluss. Die Lebensadern unserer Gesellschaft |Auflage=1 |Verlag=S. Fischer Verlag |Ort=Frankfurt |Datum=2018 |Seiten=15}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=[[Martin Schwind]] |Titel=Allgemeine Staatengeographie. |Hrsg= |Sammelwerk=Lehrbuch der allgemeinen Geographie |Band=VIII |Verlag=De Gruyter |Ort=Berlin / New York |Datum=1972 |Seiten=303}}</ref> Auch die ''[[NATO]] common infrastructure'' bezeichnete 1961 nach einer offiziellen Definition die „Immobilien und Anlagen der Streitkräfte, die der Durchführung der militärischen Operationspläne der NATO dienten“. Gemeint waren  diverse Einrichtungen der militärischen Kommunikation, Logistik und Abschreckung: die Flugstützpunkte, Häfen, Pipelines, Raketenrampen etc.<ref name=":0">{{Literatur |Autor=Charlotte P. Lee, Kjeld Schmidt |Titel=A Bridge too Far? Critical Remarks on the Concept of Computer-Supported Cooperative Work and Information Systems |Hrsg=Volker Wulf, Volkmar Pipek, David Randall, Markus Rohde, Kjeld Schmidt, Gunnar Stevens |Sammelwerk=Socio-Informatics. A Practice-based Perspective on the Design and Use of IT Artefacts |Verlag=Oxford University Press |Ort=Oxford |Datum=2018 |Seiten=178 f}}</ref>
Der Begriff tauchte erstmals in der ersten Hälfte des 18.&nbsp;Jahrhunderts auf und bezog sich im Französischen zunächst auf einen Unterbau, auf alle Erdarbeiten zur Urbarmachung der Böden und das [[Nivellement]] im Eisenbahnbau
Im Englischen beschrieb ''infrastructure'' vor allem die immobilen Bauten und Einrichtungen, die der [[Mobilmachung|Mobilisierung]] und Bereithaltung der Heere dienten


Bereits mit der Formulierung des ''NATO Infrastructure Programme'' im Dezember 1951 (seit 1993 als NATO Security Investment Programme bezeichnet) wurde Infrastruktur ebenso als Synonym für die [[Fixkosten]] im Verteidigungshaushalt verwendet – eine Abstraktion und Bedeutungserweiterung, die die [[Volkswirtschaftslehre]] und [[Wirtschaftswissenschaft]] dankbar aufgriffen.<ref name=":0" /> Neben der personalen Infrastruktur, dem [[Humankapital]], umfasst Infrastruktur alle langlebigen Einrichtungen materieller oder [[institution]]eller Art, die das Funktionieren einer [[Arbeitsteilung|arbeitsteiligen]] [[Volkswirtschaft]] begünstigen. Es wird zwischen materiellen und institutionellen Infrastrukturen unterschieden: Erstere werden von [[privat]]er Hand geschaffen, letztere vom [[Staat]] geplant, erhalten oder gestaltet ([[Wirtschaftsordnung]], [[Staatsunternehmen]] und staatliche [[Investition]]en in Infrastruktur).
; NATO common infrastructure
Auch die ''[[NATO]] common infrastructure'' bezeichnete 1961 nach einer offiziellen Definition die „Immobilien und Anlagen der Streitkräfte, die der Durchführung der militärischen Operationspläne der NATO dienten“
* Gemeint waren diverse Einrichtungen der militärischen Kommunikation, Logistik und Abschreckung: die Flugstützpunkte, Häfen, Pipelines, Raketenrampen etc


== Allgemeines ==
; NATO Infrastructure Programme
„Infrastruktur ist die Gesamtheit der materiellen und personellen Einrichtungen und Gegebenheiten, die der [[Arbeitsteilung|arbeitsteiligen]] [[Wirtschaft]] zur Verfügung stehen und dazu beitragen, dass gleiche [[Faktorertrag|Faktorentgelte]] für gleiche Faktorleistungen (vollständige Integration) bei zweckmäßiger [[Ressourcenallokation]] … gezählt werden“.<ref>Reimut Jochimsen, Knut Gastafsson: ''Infrastruktur'', in: Jäencke-Verlag (Hrsg.): ''Handwörterbuch der Raumforschung und Raumordnung.'' Band III, 1970, Sp. 1318 ff.</ref> Die [[Infrastrukturplanung]], Erstellung und Instandhaltung verschiedenster Infrastrukturen wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe ([[öffentliche Einrichtung]]en, [[Öffentliches Unternehmen|öffentliche Unternehmen]]) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen. Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch [[Steuer]]&shy;gelder finanziert. Die ''materielle Infrastruktur'', auch als [[Sozialkapital]] bezeichnet, umfasst die Gesamtheit aller Anlagen, Ausrüstungen und [[Betriebsmittel (Produktion)|Betriebsmittel]] in einer [[Gesamtwirtschaft]], die zur [[Energieversorgung]], [[Verkehrsleistung]], [[Telekommunikation]] und zur Aufrechterhaltung der natürlichen [[Ressource]]n und [[Verkehrsweg]]e dienen.<ref>Martin Schwind/Erich Obst, ''Allgemeine Staatengeographie'', 1972, S. 303.</ref> Im Zuge der [[Privatisierung]] von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.
Bereits mit der Formulierung des ''NATO Infrastructure Programme'' im Dezember 1951 (seit 1993 als NATO Security Investment Programme bezeichnet) wurde Infrastruktur ebenso als Synonym für die [[Fixkosten]] im Verteidigungshaushalt verwendet – eine Abstraktion und Bedeutungserweiterung, die die [[Volkswirtschaftslehre]] und [[Wirtschaftswissenschaft]] dankbar aufgriffen
* Neben der personalen Infrastruktur, dem [[Humankapital]], umfasst Infrastruktur alle langlebigen Einrichtungen materieller oder [[institution]]eller Art, die das Funktionieren einer [[Arbeitsteilung|arbeitsteiligen]] [[Volkswirtschaft]] begünstigen


Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet. So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste, wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man z.&nbsp;B. mit „[[On-Site-Management|(On-)Site]]-“ oder „[[Facilitymanagement]]“. In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff [[IT-Infrastruktur]] durchgesetzt.
; Materielle und institutionelle Infrastrukturen
* Es wird zwischen materiellen und institutionellen Infrastrukturen unterschieden: Erstere werden von [[privat]]er Hand geschaffen, letztere vom [[Staat]] geplant, erhalten oder gestaltet ([[Wirtschaftsordnung]], [[Staatsunternehmen]] und staatliche [[Investition]]en in Infrastruktur)


Im Zusammenhang mit der [[Systemrelevanz]] vor allem in Zeiten von [[Katastrophe]]n und [[Krise]]n gerät die Betrachtung von [[Kritische Infrastrukturen|kritischen Infrastrukturen]] zunehmend in den Vordergrund.
== Öffentliche Infrastruktur ==
 
; Arten der öffentlichen Infrastruktur
== {{Anker|Öffentliche Infrastruktur}} Arten der öffentlichen Infrastruktur ==
=== Technische Infrastruktur ===
=== Technische Infrastruktur ===
* [[Energieversorgung]]: [[Elektroenergie]], [[Gasversorgung]], [[Fernwärme]], [[Tankstellennetz]]
{| class="wikitable sortable options"
* [[Kommunikation]]: [[Rundfunk]], [[Internet]], [[Festnetz]]-Telefonie, [[Mobilfunk]], [[Postwesen]]
|-
* Stoffliche Ver- und Entsorgung: [[Müllentsorgung]], [[Abwasser]], [[Wertstoffverwertung]], [[Trinkwasser]]
! Sektor !! Beschreibung
* [[Verkehrsinfrastruktur]]:
|-
** ''[[öffentlicher Verkehr]]'' mit [[Seeschifffahrt]], [[Binnengewässer]]n ([[Binnenschifffahrt]]), [[Eisenbahn]]en ([[Nahverkehr|Nah-]] und [[Bahn (Verkehr)|Fernbahn]]), Öffentlicher Personenverkehr ([[ÖPNV]] und [[Personenfernverkehr]], [[Fernbus]]), [[Luftverkehr]] ([[Flughafen|Flughäfen]]), [[Straßenverkehr]] ([[Straße]]n), [[Schiffsverkehr]] ([[Wasserstraße]]n), [[Ungerichtetes Funkfeuer|Navigationsfunksender]] für Luft- und Seefahrzeuge
| [[Energieversorgung]] || [[Elektroenergie]], [[Gasversorgung]], [[Fernwärme]], [[Tankstellennetz]]
** ''[[Individualverkehr]]'': [[Verkehrsweg]]e, [[Radverkehrsanlage|Radwege]], [[Radwanderweg]]e usw.
|-
* [[Finanzsystem|Finanz-]], [[Bankensystem|Banken-]], [[Steuersystem (Steuerrecht)|Steuer-]] und [[Währungssystem]]
| [[Kommunikation]] || [[Rundfunk]], [[Internet]], [[Festnetz]]-Telefonie, [[Mobilfunk]], [[Postwesen]]
|-
| Stoffliche Ver- und Entsorgung || [[Müllentsorgung]], [[Abwasser]], [[Wertstoffverwertung]], [[Trinkwasser]]
|-
| [[Verkehrsinfrastruktur]] || ''[[öffentlicher Verkehr]]'' mit [[Seeschifffahrt]], [[Binnengewässer]]n ([[Binnenschifffahrt]]), [[Eisenbahn]]en ([[Nahverkehr|Nah-]] und [[Bahn (Verkehr)|Fernbahn]]), Öffentlicher Personenverkehr ([[ÖPNV]] und [[Personenfernverkehr]], [[Fernbus]]), [[Luftverkehr]] ([[Flughafen|Flughäfen]]), [[Straßenverkehr]] ([[Straße]]n), [[Schiffsverkehr]] ([[Wasserstraße]]n), [[Ungerichtetes Funkfeuer|Navigationsfunksender]] für Luft- und Seefahrzeuge
|-
| [[Verkehrsinfrastruktur]] || ''[[Individualverkehr]]'': [[Verkehrsweg]]e, [[Radverkehrsanlage|Radwege]], [[Radwanderweg]]e, …
|-
| [[Finanzsystem|Finanz-]] || [[Bankensystem|Banken-]], [[Steuersystem (Steuerrecht)|Steuer-]] und [[Währungssystem]]
|}


=== Soziale Infrastruktur ===
=== Soziale Infrastruktur ===
* [[Bildungssystem]], Bildungseinrichtungen mit [[Bibliothek]]en, [[Schule]]n, [[Universität]]en, [[Fachhochschule]]n, [[Forschungseinrichtung]]en usw.
{| class="wikitable sortable options"
* [[Fürsorge]]-Dienstleistungen mit Kinderbetreuungs-Einrichtungen, [[Waisenhaus|Waisenhäusern]], [[Altenheim]]en, [[Frauenhaus|Frauenhäusern]], Pflegediensten usw.
|-
* [[Gesundheitssystem]] mit [[Krankenhaus|Krankenhäusern]], [[Rettungsdienst]]en
! Sektor !! Beschreibung
* [[Kultur]]elle Einrichtungen mit Ausstellungsräumen, [[Bibliothek]]en, [[Museum|Museen]] usw.
|-
* [[Öffentliche Sicherheit]]: Bevölkerungsschutz, [[Polizei]], Verteidigung usw.
| [[Bildungssystem]] || Bildungseinrichtungen mit [[Bibliothek]]en, [[Schule]]n, [[Universität]]en, [[Fachhochschule]]n, [[Forschungseinrichtung]]en, …
* [[Soziale Sicherung]] mit [[Arbeitslosenversicherung|Arbeitslosen-]], [[gesetzliche Rentenversicherung|Renten-]] und [[Pflegeversicherung]]
|-
| [[Fürsorge]]-Dienstleistungen || Kinderbetreuungs-Einrichtungen, [[Waisenhaus|Waisenhäusern]], [[Altenheim]]en, [[Frauenhaus|Frauenhäusern]], Pflegediensten, …
|-
| [[Gesundheitssystem]] || [[Krankenhaus|Krankenhäusern]], [[Rettungsdienst]]en
|-
| [[Kultur]]elle Einrichtungen || Ausstellungsräumen, [[Bibliothek]]en, [[Museum|Museen]], …
|-
| [[Öffentliche Sicherheit]] || Bevölkerungsschutz, [[Polizei]], Verteidigung, …
|-
| [[Soziale Sicherung]] || [[Arbeitslosenversicherung|Arbeitslosen-]], [[gesetzliche Rentenversicherung|Renten-]] und [[Pflegeversicherung]]
* [[Sport]] und [[Freizeit]]: [[Sportanlage]]n und -[[Sportplatz|plätze]], [[Park]]s, [[Spielplatz|Spielplätze]]
* [[Sport]] und [[Freizeit]]: [[Sportanlage]]n und -[[Sportplatz|plätze]], [[Park]]s, [[Spielplatz|Spielplätze]]
|}


=== Grün-blaue Infrastruktur ===
=== Grün-blaue Infrastruktur ===
{{Hauptartikel|Grüne Infrastruktur}}
{| class="wikitable options"
* [[Natur|natürliche]] und [[Hemerobie|naturnahe]] Flächen, [[Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz|Schutzgebiet]]e, [[Grünbrücke]]n
|-
* Parks, [[Grünfläche]]n, [[Straßenbegleitgrün]], [[Bauwerksbegrünung]]
! Sektor !! Beschreibung
|-
| [[Natur|natürliche]] und [[Hemerobie|naturnahe]] Flächen, [[Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz|Schutzgebiet]]e, [[Grünbrücke]]n ||
* Parks, [[Grünfläche]]n, [[Straßenbegleitgrün]], [[Bauwerksbegrünung]]
* natürliche und künstliche [[Gewässer]] (blaue Infrastruktur)
* natürliche und künstliche [[Gewässer]] (blaue Infrastruktur)
|}


== Infrastrukturrecht ==
== Nicht staatliche Infrastruktur ==
Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der [[Daseinsvorsorge]] beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, [[Telekommunikation]], Post). Dabei handelt es sich um ein ''Querschnittsrecht''. Das heißt, es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in:
; Infrastrukturinvestitionen
* Beschlüssen der Vergabenachprüfungsinstanzen,
Infrastrukturinvestitionen sind Kapitalanlagen in Unternehmen, die die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben
* [[EG-Vertrag]] (EGV),
* Diese werden teilweise auch über spezialisierte [[Infrastrukturfonds]] getätigt
* Entscheidungen der [[Kartellbehörde]]n und der [[EU-Kommission]],
* Investitionen in die Infrastruktur sind häufig Kooperationen zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Rahmen einer [[Öffentlich-private Partnerschaft|Öffentlich-privaten Partnerschaft]] (ÖPP)
* [[EU]]-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Entscheidungen,
* Nichtstaatliche Investoren erwerben das Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung, wie z.&nbsp;B.&nbsp;einer Mautstraße oder einem [[Pipeline]]-Netz
* EU-[[Wettbewerbsrecht]], EU-[[Kartellrecht]],
* Dies geschieht im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den daran anschließenden Betrieb
* [[Europäisches Beihilfenrecht|EG-Beihilfenrecht]],
* Bei einer ÖPP befinden sich üblicherweise die in der Infrastruktur gebundenen Vermögenswerte nicht mehr im Staatseigentum, sondern im Eigentum nichtstaatlicher Investoren
* [[Freistellung]]s&shy;verordnungen,
* Je nach individuellem Konstrukt erbringt der Staat weiterhin die infrastrukturelle Dienstleistung oder tritt diese zeitweise oder für immer an nichtstaatliche Investoren ab
* [[Kartellrecht]] (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB),
* Rechtsprechung des EuGH ([[europäischer Gerichtshof]]),
* Rechtsprechung der Vergabesenate und Kartellsenate des [[Bundesgerichtshof]]s (BGH) und der [[Oberlandesgericht]]e,
* Sektorspezifischen Fachgesetzen: Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Telekommunikationsgesetz, Postgesetz,
* [[Öffentlicher Auftrag#Rechtsgrundlagen|Vergaberecht]] (GWB, Vergabeverordnungen VgV,
* Verfassungen, etwa das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutsche Grundgesetz]] (GG),
* [[Wettbewerbsrecht]] (GWB, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG)).


Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
Die ''ökonomische Infrastruktur'' charakterisiert sich dadurch, dass der Empfänger bereit ist, für die neu geschaffenen Dienstleistungen zu bezahlen
* [[Ausschreibung]]s&shy;pflicht,
* Die Leistung wird der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt
* Berechtigung zum Erheben von [[Maut]] und Gebühr (Beleihung),
* Durchleitungsentgelte,
* Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren,
* Gebührenhöhe, Mauthöhe,
* Gemeinsame Nutzung (ggf. Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen,
* Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang,
* Missbrauch marktbeherrschender Stellung,
* Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur,
* Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger.


Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
Die ''soziale Infrastruktur'' besteht aus Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden


{{Siehe auch|Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz}}
== Infrastrukturinvestitionen ==
; Charakteristische Merkmale von Infrastrukturinvestitionen
Als Investor ist es schwer, direkten Zugriff zu Investitionsobjekten zu bekommen, da die Eintrittsbarrieren hoch sind
* Es entsteht ein hoher Kapitalbedarf, bevor die Investitionen Cash Flows abwerfen
* Infrastrukturinvestoren operieren zudem in einem hoch regulierten Umfeld, dies erfordert fachspezifische Expertise der Manager
* Der hohe Platzbedarf ist eine weitere Eintrittsbarriere, da dieser besonders in urbanen Räumen oft knapp ist
* Im Infrastrukturbereich stehen nicht marktmäßige Entscheidungsmechanismen auf der Tagesordnung, da häufig ein monopolistisches oder oligopolistisches Marktumfeld vorliegt
* Der Verbraucher hat häufig keinen Einfluss auf die Preisbildung, da keine Ersatzgüter zur Verfügung stehen
* Infrastrukturanlagen stellen eine unverzichtbare Basisleistung für eine Gesellschaft dar
* Besonders interessant scheinen Infrastrukturinvestitionen aufgrund der Performance-Merkmale zu sein
* Bei relativ geringem Portfoliorisiko (gemessen an der [[Volatilität]]) kann mit einer Investition ein langfristiger, regelmäßiger und gut kalkulierbarer Cash Flow erwirtschaftet werden
* Die Erträge stellen sich als gut kalkulierbar dar, da häufig sehr lange Konzessionen mit sehr solventen Schuldnern (Mietern), häufig dem Staat, geschlossen werden
* Diese Konzessionen sind häufig von 25 bis 99 Jahren vereinbart
* Es wird zudem eine geringe und unelastische Nachfrage nach den Leistungen unterstellt, da die Verbraucher auf die Einrichtungen angewiesen sind
* Daher spielen auch Konjunkturzyklen nur eine untergeordnete Rolle bei einer Investitionsentscheidung
* Infrastrukturinvestitionen korrelieren nur in geringem Maße zu anderen Anlageklassen und weisen eine geringere Volatilität auf
* Problematisch ist bei einer Investition in die Infrastruktur, dass diese nur einer interessanten [[Rendite]]&shy;erwartung gerecht wird, wenn ein hoher Fremdkapitalanteil in die Finanzierung eingebracht wird


== Nichtstaatliche Infrastrukturinvestitionen ==
== Forschungsinfrastruktur ==
Infrastrukturinvestitionen sind Kapitalanlagen in Unternehmen, die die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben. Diese werden teilweise auch über spezialisierte [[Infrastrukturfonds]] getätigt. Investitionen in die Infrastruktur sind häufig Kooperationen zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Rahmen einer [[Öffentlich-private Partnerschaft|Öffentlich-privaten Partnerschaft]] (ÖPP). Nichtstaatliche Investoren erwerben das Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung, wie z.&nbsp;B. einer Mautstraße oder einem [[Pipeline]]-Netz. Dies geschieht im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den daran anschließenden Betrieb. Bei einer ÖPP befinden sich üblicherweise die in der Infrastruktur gebundenen Vermögenswerte nicht mehr im Staatseigentum, sondern im Eigentum nichtstaatlicher Investoren. Je nach individuellem Konstrukt erbringt der Staat weiterhin die infrastrukturelle Dienstleistung oder tritt diese – zeitweise oder für immer – an nichtstaatliche Investoren ab.
Als Forschungsinfrastrukturen werden diejenigen Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleistungen verstanden, die speziell für wissenschaftliche Zwecke errichtet, mittel- oder langfristig bereitgestellt werden und für deren sachgerechte Errichtung, Betrieb und Nutzung spezifische Kompetenzen erforderlich sind


Die ''ökonomische Infrastruktur'' charakterisiert sich dadurch, dass der Empfänger bereit ist, für die neu geschaffenen Dienstleistungen zu bezahlen. Die Leistung wird der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
== Infrastrukturrecht ==
Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der [[Daseinsvorsorge]] beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, [[Telekommunikation]], Post)
* Dabei handelt es sich um ein ''Querschnittsrecht''
* Das heißt, es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre
* Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in
* Beschlüssen der Vergabenachprüfungsinstanzen
* [[EG-Vertrag]] (EGV)
* Entscheidungen der [[Kartellbehörde]]n und der [[EU-Kommission]]
* [[EU]]-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Entscheidungen
* EU-[[Wettbewerbsrecht]], EU-[[Kartellrecht]]
* [[Europäisches Beihilfenrecht|EG-Beihilfenrecht]]
* [[Freistellung]]s&shy;verordnungen
* [[Kartellrecht]] (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB)
* Rechtsprechung des EuGH ([[europäischer Gerichtshof]])
* Rechtsprechung der Vergabesenate und Kartellsenate des [[Bundesgerichtshof]]s (BGH) und der [[Oberlandesgericht]]e
* Sektorspezifischen Fachgesetzen: Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Telekommunikationsgesetz, Postgesetz
* [[Öffentlicher Auftrag#Rechtsgrundlagen|Vergaberecht]] (GWB, Vergabeverordnungen – VgV
* Verfassungen, etwa das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutsche Grundgesetz]] (GG)
* [[Wettbewerbsrecht]] (GWB, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG))


Die ''soziale Infrastruktur'' besteht aus Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung
* [[Ausschreibung]]s&shy;pflicht
* Berechtigung zum Erheben von [[Maut]] und Gebühr (Beleihung)
* Durchleitungsentgelte
* Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren
* Gebührenhöhe, Mauthöhe
* Gemeinsame Nutzung (ggf.&nbsp;Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen
* Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang
* Missbrauch marktbeherrschender Stellung
* Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur
* Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger


== Charakteristische Merkmale von Infrastrukturinvestitionen ==
Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur
Als Investor ist es schwer, direkten Zugriff zu Investitionsobjekten zu bekommen, da die Eintrittsbarrieren hoch sind. Es entsteht ein hoher Kapitalbedarf, bevor die Investitionen Cash Flows abwerfen. Infrastrukturinvestoren operieren zudem in einem hoch regulierten Umfeld, dies erfordert fachspezifische Expertise der Manager. Der hohe Platzbedarf ist eine weitere Eintrittsbarriere, da dieser besonders in urbanen Räumen oft knapp ist. Im Infrastrukturbereich stehen nicht marktmäßige Entscheidungsmechanismen auf der Tagesordnung, da häufig ein monopolistisches oder oligopolistisches Marktumfeld vorliegt. Der Verbraucher hat häufig keinen Einfluss auf die Preisbildung, da keine Ersatzgüter zur Verfügung stehen. Infrastrukturanlagen stellen eine unverzichtbare Basisleistung für eine Gesellschaft dar. Besonders interessant scheinen Infrastrukturinvestitionen aufgrund der Performance-Merkmale zu sein. Bei relativ geringem Portfoliorisiko (gemessen an der [[Volatilität]]) kann mit einer Investition ein langfristiger, regelmäßiger und gut kalkulierbarer Cash Flow erwirtschaftet werden. Die Erträge stellen sich als gut kalkulierbar dar, da häufig sehr lange Konzessionen mit sehr solventen Schuldnern (Mietern), häufig dem Staat, geschlossen werden. Diese Konzessionen sind häufig von 25 bis 99 Jahren vereinbart. Es wird zudem eine geringe und unelastische Nachfrage nach den Leistungen unterstellt, da die Verbraucher auf die Einrichtungen angewiesen sind. Daher spielen auch Konjunkturzyklen nur eine untergeordnete Rolle bei einer Investitionsentscheidung. Infrastrukturinvestitionen korrelieren nur in geringem Maße zu anderen Anlageklassen und weisen eine geringere Volatilität auf. Problematisch ist bei einer Investition in die Infrastruktur, dass diese nur einer interessanten [[Rendite]]&shy;erwartung gerecht wird, wenn ein hoher Fremdkapitalanteil in die Finanzierung eingebracht wird.


== Forschungsinfrastruktur ==
<noinclude>
{{Hauptartikel|Forschungsinfrastruktur}}


Als Forschungsinfrastrukturen werden diejenigen Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleistungen verstanden, die speziell für wissenschaftliche Zwecke errichtet, mittel- oder langfristig bereitgestellt werden und für deren sachgerechte Errichtung, Betrieb und Nutzung spezifische Kompetenzen erforderlich sind.
== Anhang ==
=== Siehe auch ===
{{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}}}
==== Links ====
===== Weblinks =====
# https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur


== Weblinks ==
[[Kategorie:Management]]
# https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur
[[Kategorie:ISMS]]
[[Kategorie:BCMS]]


[[Kategorie:Wirtschaftsgeographie]]
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]
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Aktuelle Version vom 20. September 2024, 11:58 Uhr

Infrastruktur - Anlagen, Institutionen, Strukturen, Systeme und nicht materiellen Gegebenheiten, die der Daseinsvorsorge und der Wirtschaftsstruktur eines Staates, seiner Regionen oder einzelner Einrichtungen dienen

Beschreibung

Allgemeines

„Infrastruktur ist die Gesamtheit der materiellen und personellen Einrichtungen und Gegebenheiten, die der arbeitsteiligen Wirtschaft zur Verfügung stehen und dazu beitragen, dass gleiche Faktorentgelte für gleiche Faktorleistungen (vollständige Integration) bei zweckmäßiger Ressourcenallokation … gezählt werden“ Die Infrastrukturplanung, Erstellung und Instandhaltung verschiedenster Infrastrukturen wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe (öffentliche Einrichtungen, öffentliche Unternehmen) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen

  • Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch Steuer­gelder finanziert
  • Die materielle Infrastruktur, auch als Sozialkapital bezeichnet, umfasst die Gesamtheit aller Anlagen, Ausrüstungen und Betriebsmittel in einer Gesamtwirtschaft, die zur Energieversorgung, Verkehrsleistung, Telekommunikation und zur Aufrechterhaltung der natürlichen Ressourcen und Verkehrswege dienen
  • Im Zuge der Privatisierung von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw
  • privatrechtlich organisierten Firmen übertragen
  • Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat
Begriff

Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet

  • So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste, wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man z. B. mit „(On-)Site-“ oder „Facilitymanagement
  • In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff IT-Infrastruktur durchgesetzt

Im Zusammenhang mit der Systemrelevanz vor allem in Zeiten von Katastrophen und Krisen gerät die Betrachtung von kritischen Infrastrukturen zunehmend in den Vordergrund

Etymologie

Der Begriff tauchte erstmals in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf und bezog sich im Französischen zunächst auf einen Unterbau, auf alle Erdarbeiten zur Urbarmachung der Böden und das Nivellement im Eisenbahnbau Im Englischen beschrieb infrastructure vor allem die immobilen Bauten und Einrichtungen, die der Mobilisierung und Bereithaltung der Heere dienten

NATO common infrastructure

Auch die NATO common infrastructure bezeichnete 1961 nach einer offiziellen Definition die „Immobilien und Anlagen der Streitkräfte, die der Durchführung der militärischen Operationspläne der NATO dienten“

  • Gemeint waren diverse Einrichtungen der militärischen Kommunikation, Logistik und Abschreckung: die Flugstützpunkte, Häfen, Pipelines, Raketenrampen etc
NATO Infrastructure Programme

Bereits mit der Formulierung des NATO Infrastructure Programme im Dezember 1951 (seit 1993 als NATO Security Investment Programme bezeichnet) wurde Infrastruktur ebenso als Synonym für die Fixkosten im Verteidigungshaushalt verwendet – eine Abstraktion und Bedeutungserweiterung, die die Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftswissenschaft dankbar aufgriffen

Materielle und institutionelle Infrastrukturen

Öffentliche Infrastruktur

Arten der öffentlichen Infrastruktur

Technische Infrastruktur

Sektor Beschreibung
Energieversorgung Elektroenergie, Gasversorgung, Fernwärme, Tankstellennetz
Kommunikation Rundfunk, Internet, Festnetz-Telefonie, Mobilfunk, Postwesen
Stoffliche Ver- und Entsorgung Müllentsorgung, Abwasser, Wertstoffverwertung, Trinkwasser
Verkehrsinfrastruktur öffentlicher Verkehr mit Seeschifffahrt, Binnengewässern (Binnenschifffahrt), Eisenbahnen (Nah- und Fernbahn), Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV und Personenfernverkehr, Fernbus), Luftverkehr (Flughäfen), Straßenverkehr (Straßen), Schiffsverkehr (Wasserstraßen), Navigationsfunksender für Luft- und Seefahrzeuge
Verkehrsinfrastruktur Individualverkehr: Verkehrswege, Radwege, Radwanderwege, …
Finanz- Banken-, Steuer- und Währungssystem

Soziale Infrastruktur

Sektor Beschreibung
Bildungssystem Bildungseinrichtungen mit Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, …
Fürsorge-Dienstleistungen Kinderbetreuungs-Einrichtungen, Waisenhäusern, Altenheimen, Frauenhäusern, Pflegediensten, …
Gesundheitssystem Krankenhäusern, Rettungsdiensten
Kulturelle Einrichtungen Ausstellungsräumen, Bibliotheken, Museen, …
Öffentliche Sicherheit Bevölkerungsschutz, Polizei, Verteidigung, …
Soziale Sicherung Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung

Grün-blaue Infrastruktur

Sektor Beschreibung
natürliche und naturnahe Flächen, Schutzgebiete, Grünbrücken

Nicht staatliche Infrastruktur

Infrastrukturinvestitionen

Infrastrukturinvestitionen sind Kapitalanlagen in Unternehmen, die die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben

  • Diese werden teilweise auch über spezialisierte Infrastrukturfonds getätigt
  • Investitionen in die Infrastruktur sind häufig Kooperationen zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Rahmen einer Öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP)
  • Nichtstaatliche Investoren erwerben das Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung, wie z. B. einer Mautstraße oder einem Pipeline-Netz
  • Dies geschieht im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den daran anschließenden Betrieb
  • Bei einer ÖPP befinden sich üblicherweise die in der Infrastruktur gebundenen Vermögenswerte nicht mehr im Staatseigentum, sondern im Eigentum nichtstaatlicher Investoren
  • Je nach individuellem Konstrukt erbringt der Staat weiterhin die infrastrukturelle Dienstleistung oder tritt diese – zeitweise oder für immer – an nichtstaatliche Investoren ab

Die ökonomische Infrastruktur charakterisiert sich dadurch, dass der Empfänger bereit ist, für die neu geschaffenen Dienstleistungen zu bezahlen

  • Die Leistung wird der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt

Die soziale Infrastruktur besteht aus Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden

Infrastrukturinvestitionen

Charakteristische Merkmale von Infrastrukturinvestitionen

Als Investor ist es schwer, direkten Zugriff zu Investitionsobjekten zu bekommen, da die Eintrittsbarrieren hoch sind

  • Es entsteht ein hoher Kapitalbedarf, bevor die Investitionen Cash Flows abwerfen
  • Infrastrukturinvestoren operieren zudem in einem hoch regulierten Umfeld, dies erfordert fachspezifische Expertise der Manager
  • Der hohe Platzbedarf ist eine weitere Eintrittsbarriere, da dieser besonders in urbanen Räumen oft knapp ist
  • Im Infrastrukturbereich stehen nicht marktmäßige Entscheidungsmechanismen auf der Tagesordnung, da häufig ein monopolistisches oder oligopolistisches Marktumfeld vorliegt
  • Der Verbraucher hat häufig keinen Einfluss auf die Preisbildung, da keine Ersatzgüter zur Verfügung stehen
  • Infrastrukturanlagen stellen eine unverzichtbare Basisleistung für eine Gesellschaft dar
  • Besonders interessant scheinen Infrastrukturinvestitionen aufgrund der Performance-Merkmale zu sein
  • Bei relativ geringem Portfoliorisiko (gemessen an der Volatilität) kann mit einer Investition ein langfristiger, regelmäßiger und gut kalkulierbarer Cash Flow erwirtschaftet werden
  • Die Erträge stellen sich als gut kalkulierbar dar, da häufig sehr lange Konzessionen mit sehr solventen Schuldnern (Mietern), häufig dem Staat, geschlossen werden
  • Diese Konzessionen sind häufig von 25 bis 99 Jahren vereinbart
  • Es wird zudem eine geringe und unelastische Nachfrage nach den Leistungen unterstellt, da die Verbraucher auf die Einrichtungen angewiesen sind
  • Daher spielen auch Konjunkturzyklen nur eine untergeordnete Rolle bei einer Investitionsentscheidung
  • Infrastrukturinvestitionen korrelieren nur in geringem Maße zu anderen Anlageklassen und weisen eine geringere Volatilität auf
  • Problematisch ist bei einer Investition in die Infrastruktur, dass diese nur einer interessanten Rendite­erwartung gerecht wird, wenn ein hoher Fremdkapitalanteil in die Finanzierung eingebracht wird

Forschungsinfrastruktur

Als Forschungsinfrastrukturen werden diejenigen Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleistungen verstanden, die speziell für wissenschaftliche Zwecke errichtet, mittel- oder langfristig bereitgestellt werden und für deren sachgerechte Errichtung, Betrieb und Nutzung spezifische Kompetenzen erforderlich sind

Infrastrukturrecht

Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post)

Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung

  • Ausschreibungs­pflicht
  • Berechtigung zum Erheben von Maut und Gebühr (Beleihung)
  • Durchleitungsentgelte
  • Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren
  • Gebührenhöhe, Mauthöhe
  • Gemeinsame Nutzung (ggf. Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen
  • Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang
  • Missbrauch marktbeherrschender Stellung
  • Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur
  • Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger

Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur


Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks
  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur