IT-Grundschutz/Berater/Zertifizierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. Oktober 2024, 10:54 Uhr
Grundschutz-Berater/Zertifizierung - Personenzertifizierung durch das BSI
Beschreibung
Das BSI bietet eine Personenzertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater an.
- Dazu hat das BSI ein Curriculum für Schulungsanbieter erstellt, das eine zweistufige Weiterbildung ermöglicht.
- Im ersten Schritt können Teilnehmer eine IT-Grundschutz-Basisschulung mit anschließender Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker absolvieren.
- Im nächsten Schritt können sie die Zertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater angehen.
- Aufgaben
IT-Grundschutz-Berater können Behörden und Unternehmen bei folgenden Vorhaben begleiten und unterstützen:
- Einführung eines Managementsystems zur Informationssicherheit (ISMS)
- Entwicklung von Sicherheitskonzepten
- Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen
- Fachkundige Unterstützung bei der Einführung von Prozessen
- Auch bei der Vorbereitung eines ISO 27001-Audits auf Basis von IT-Grundschutz kann ein IT-Grundschutz-Berater unterstützen.
- Zertifizierung
Um sich als IT-Grundschutz-Berater zertifizieren zu lassen, ist u.a. die Teilnahme an verschiedenen Schulungen erforderlich.
Nach Teilnahme an der Aufbauschulung können Interessierte eine Zertifizierung als IT-Grundschutz-Berater durch das BSI erlangen.
- Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen.
- Nach Antragstellung können Interessierte die Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater beim BSI absolvieren.
- Neben den oben genannten Schulungen sind noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, die dem "Programm IT-Grundschutz-Berater" zu entnehmen sind.
- Deren Nachweise sind vollständig mit Antragstellung einzureichen.
- Antrag und Programm sind unten im Kasten "Weitere Informationen" verlinkt.
Wurden alle erforderlichen Nachweise erbracht und die Prüfung erfolgreich bestanden, erfolgt die Personenzertifizierung.