IT-Sicherheitsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''IT-Sicherheitsgesetz''' - Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
#WEITERLEITUNG [[Informationssicherheitsgesetz]]
 
== Beschreibung ==
=== IT-Sicherheitsgesetz 1.0 ===
; Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ([[IT]] -Sicherheitsgesetz)
* leistet die Bundesregierung einen Beitrag dazu, die [[IT]] -Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen
 
; Kritischen Infrastrukturen
Im Bereich der Kritischen Infrastrukturen ([[KRITIS]]) hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland
* Strom- und Wasserversorgung
* Finanzen
* Ernährung
 
; Verfügbarkeit und Sicherheit
Die Verfügbarkeit und Sicherheit der [[IT]] -Systeme spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle
 
; Weitere Ziele
Ziel des [[IT-Sicherheitsgesetz]]es ist aber auch die Verbesserung der [[IT-Sicherheit]] bei
* Unternehmen
* Bundesverwaltung
* besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet
 
; Kommerziellen Webangebote
Neben o. g. Akteuren gelten einzelne Regelungen des [[IT-Sicherheitsgesetz]]es daher auch für Betreiber von kommerziellen Webangeboten, die höhere Anforderungen an ihre [[IT-Systeme]] erfüllen müssen
* Telekommunikationsunternehmen sind stärker gefordert
** Sie werden verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn sie einen Missbrauch eines Kundenanschlusses feststellen
** Zusätzlich sollen sie Betroffenen, wenn möglich, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
 
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesen Fällen die Bundesnetzagentur
 
; Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ([[BSI]])
Um diese Ziele zu erreichen, wurden u. a. die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ([[BSI]]) ausgeweitet
 
; Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"
Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in unseren [[FAQ]], sowie in einer Informationsbroschüre des [[BSI]]
* [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/IT-Sicherheitsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"]
 
=== IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ===
; Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
Neues [[IT]] -Sicherheitsgesetz für eine moderne Cybersicherheit
 
Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ([[IT]] -Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten
* Der Bundesrat hat das Gesetz am 7. Mai 2021 gebilligt
* Im Bundestag wurde das Gesetz bereits am 23. April 2021 verabschiedet
Das [[BSI]]  bekommt damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cybersicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken
 
=== Stärkung des [[BSI]] ===
==== Detektion und Abwehr ====
Das [[BSI]]  erhält verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen
* So kann das [[BSI]]  als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren
 
==== Cybersicherheit in den Mobilfunknetzen ====
* Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
* Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
* So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den [[5G]] -Mobilfunknetzen
 
==== Verbraucherschutz ====
Das [[BSI]]  bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes ([[DVS]] ) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene
* Durch die Einführung eines einheitlichen [[IT]] -Sicherheitskennzeichens für Bürgerinnen und Bürger soll in Zukunft die [[IT]] -Sicherheit transparenter werden
* Zudem soll erkennbar sein, welche Produkte bereits bestimmte [[IT]] -Sicherheitsstandards einhalten
 
==== Sicherheit für Unternehmen ====
Der Kreis der Kritischen Infrastrukturen wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
 
Daneben müssen künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (zum Beispiel Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte [[IT]] -Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in den vertrauensvollen Informationsaustausch mit dem [[BSI]]  einbezogen
 
==== Behörde für Cybersicherheitszertifizierung ====
; Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung
Das [[BSI]]  ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
* National Cybersecurity Certification Authority) [[NCCA]])
* Im Sinne des Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung ([[EU]] ) 2019/881, auch bekannt als Cybersecurity Act ([[CSA]] )
 
Diese ist insbesondere für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig
* Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen
 
; Informationssicherheit und Digitalisierung
gehören untrennbar zusammen
* Zwei Seiten einer Medaille und des [[BSI]]
* Mit dem [[IT]] -[[SiG]]  2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
* Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das [[BSI]] als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
* Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtiger
 
<noinclude>
 
== Anhang ==
=== Siehe auch ===
{{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}}}
==== Links ====
===== Weblinks =====
 
[[Kategorie:ISMS/Recht]]
 
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Aktuelle Version vom 24. November 2024, 13:42 Uhr