Informationssicherheitsgesetz/v2: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Stärkung des [[BSI]] ===
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==== Detektion und Abwehr ====
==== Detektion und Abwehr ====
; Verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen
; Detektion von Sicherheitslücken und Abwehr von Cyberangriffen
* So kann das [[BSI]] als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren
Verstärkte Kompetenzen
* So kann das [[BSI]] als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren


==== Mobilfunknetze ====
==== Mobilfunknetze ====
; Cybersicherheit in Mobilfunknetzen
Cybersicherheit in Mobilfunknetzen
Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
* Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
* Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
* Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
* So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den [[5G]] -Mobilfunknetzen
* So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den [[5G]] -Mobilfunknetzen
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==== Cybersecurity Certification Authority ====
==== Cybersecurity Certification Authority ====
Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung
; Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung
* Das [[BSI]]  ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
* Das [[BSI]]  ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
* National Cybersecurity Certification Authority ([[NCCA]]) im Sinne des Cybersecurity Act ([[CSA]])
* National Cybersecurity Certification Authority ([[NCCA]]) im Sinne des Cybersecurity Act ([[CSA]])
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=== Sicherheit in Unternehmen ===
=== Sicherheit in Unternehmen ===
; Kreis der [[Kritische Infrastruktur|Kritischen Infrastrukturen]]  
; Kreis der [[Kritische Infrastruktur|Kritischen Infrastrukturen]]  
* wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
* wird um den ''Sektor Siedlungsabfallentsorgung'' erweitert
* weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
* weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
** Rüstungshersteller
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Aktuelle Version vom 24. November 2024, 14:16 Uhr

Informationssicherheitsgesetz/v2 - IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Beschreibung

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Stärkung des BSI

Detektion und Abwehr

Detektion von Sicherheitslücken und Abwehr von Cyberangriffen

Verstärkte Kompetenzen

  • So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren

Mobilfunknetze

Cybersicherheit in Mobilfunknetzen

  • Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
  • Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
  • So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G -Mobilfunknetzen

Verbraucherschutz

Digitalen Verbraucherschutz

Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene

Cybersecurity Certification Authority

Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung
  • Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
  • National Cybersecurity Certification Authority (NCCA) im Sinne des Cybersecurity Act (CSA)
    • Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/881
Überwachung und Durchsetzung

Die NCCA ist für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig

  • Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen
Informationssicherheit und Digitalisierung

gehören untrennbar zusammen

  • Zwei Seiten einer Medaille und des BSI
  • Mit dem IT-SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
  • Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
  • Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtige

Sicherheit in Unternehmen

Kreis der Kritischen Infrastrukturen
  • wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
  • weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
    • Rüstungshersteller
    • Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung
IT-Sicherheitsmaßnahmen


Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks