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| Institut im Sinne eines Ordnungs- und Regelungssystems
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| * Für weitere Bedeutungen siehe [[Institut (Organisation)]] und [[Rechtsinstitut]]
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| '''Institution''' ({{laS|institutum}} „Einrichtung“)
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| ist ein in den [[Wirtschaftswissenschaft|Wirtschafts-]] und [[Sozialwissenschaften]] uneinheitlich definierter Begriff. Im Allgemeinen wird darunter ein Ordnungs- und Regelsystem verstanden, das soziales Verhalten und [[Soziales Handeln|Handeln]] von Individuen, [[Soziale Gruppe|Gruppen]] und [[Gemeinschaft]]en in einer Weise formt, stabilisiert und lenkt, dass es im Ergebnis für andere [[Interaktion]]s­teilnehmer erwartbar wird. Häufig werden darunter feste gesellschaftliche Einrichtungen wie [[Behörde]]n, [[Gericht]]e, [[Universität]]en und [[Schule]]n verstanden (analog zum englischen Sprachgebrauch). Soziologisch wären derartige Gebilde jedoch genauer als institutionalisierte soziale [[Organisation]]en zu bezeichnen.
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| Die heute am häufigsten verwendete Definition von Institutionen stammt von [[Douglass North]], der sie als die formellen wie informellen Spielregeln einer Gesellschaft beschreibt, die die Anreizstrukturen für das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenspiel festlegen.
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| Die Auswirkungen von Institutionen (''Institution Building'') bzw. deren Strukturen sind vielfältig und umfassend. Dazu wird beispielsweise in modernen Erklärungsmodellen zum Wachstum und Erfolg von Gemeinwesen und [[Staat]]en auf die Wichtigkeit von langandauernden kontinuierlichen institutionellen Rahmenbedingungen wie [[Rechtssicherheit]] (geringe Korruptionsrate, effektive Gerichte, Vertrags- und Registersicherheit) oder [[öffentliche Sicherheit]] hingewiesen.
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| == Zur Begriffsgeschichte ==
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| Institutionen sind Gegenstand verschiedener [[sozialwissenschaft]]licher Disziplinen. Die übergreifendste Definition des Begriffs besagt, dass eine Institution ein [[Regelsystem]] ist, das eine bestimmte [[soziale Ordnung]] hervorruft. Nach einem repräsentativen soziologischen Wörterbuch bezeichnet Institution „jegliche Form bewusst gestalteter oder ungeplant entstandener stabiler, dauerhafter Muster menschlicher Beziehungen, die in einer Gesellschaft erzwungen oder durch die allseits als [[Legitimität|legitim]] geltenden Ordnungsvorstellungen getragen und tatsächlich ‚gelebt‘ werden“.
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| Die Betrachtung politischer Institutionen geht mindestens auf [[Jean-Jacques Rousseau]] zurück. Die frühen politischen Theorien sahen politische Institutionen jedoch lediglich als Arenen, in denen politische Handlungen stattfinden, die jedoch von fundamentaleren Kräften bestimmt wurden. In der vergleichenden Regierungslehre befasste man sich mit der institutionellen Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere der (heute) [[Westliche Welt|westlichen Welt]]. Es ging um formale Institutionen.
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| In ihrem wissenssoziologischen Klassiker ''[[Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit]]'' (1966) legten [[Peter L. Berger]] und [[Thomas Luckmann]] eine einflussreiche, aber auch weiter gefasste Definition des Institutionsbegriffs vor, der Institutionen als Sedimentierungen dynamischer sozialer Prozesse erachtet: {{"|Institutionalisierung findet statt, sobald habitualisierte Handlungen durch Typen von Handelnden reziprok typisiert werden. Jede Typisierung, die auf diese Weise vorgenommen wird, ist eine Institution}}
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| . Das schließt vorgegebene, typisierte Handlungssequenzen (wie Begrüßung und Vorstellung) ebenso ein wie zeremonielle Handlungsabläufe (wie Taufe und Beerdigung).
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| Die philosophische [[Anthropologie]] [[Arnold Gehlen]]s misst den Institutionen „eine geradezu fundamentale Bedeutung“ für das menschliche Handeln bei. Institutionen gehen nach Gehlen aus dem „Denken und Handeln“ der Menschen untereinander hervor und „verselbständigen sich ihnen zu einer Macht, die ihre eigenen Gesetze bis in ihr Herz hinein geltend macht“.
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| Seit Mitte der 1970er Jahre entwickelte sich ein [[Neue Institutionenökonomik|neuer Institutionalismus]]. Hierbei handelte es sich um eine Gegenbewegung zu herkömmlichen [[Behaviourismus|behaviouristischen]] Theorieansätzen und zur [[Theorie der rationalen Entscheidung]], die als weitgehend „institutionenblind“ gelten. Im soziologischen wie im ökonomischen Neo-Institutionalismus werden, in Abgrenzung zum klassischen Institutionalismus, neben den formalen Institutionen auch nicht-formale betrachtet. Wie weit der Begriff „Institution“ zu fassen ist, bleibt strittig. Wirtschaftswissenschaftlich inspirierte Wissenschaftler definieren den Begriff enger als soziologisch inspirierte Wissenschaftler, die auch kognitive Regeln des menschlichen Handelns als Institution ansehen.
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| == Abgrenzung zum Organisationsbegriff ==
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| Der Begriff wird in der [[Volkswirtschaftslehre]], im Rahmen der [[Institutionenökonomik]], für die Erklärung der Bildung von Unternehmen und Unternehmensgrenzen verwendet – oft wegen der Unzulänglichkeit des dort (und in der [[Betriebswirtschaftslehre]]) vielfach entfalteten Organisationsbegriffs. Organisationen sind Gruppen von Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Das Merkmal „Organisation“ ist sodann die formell festgelegte Mitgliedschaft. Jedes Mitglied hat sich den spezifischen Regeln der Organisation zu unterwerfen – oder die stets vorhandene „exit-Option“ zu wählen. Institutionen sind hingegen Regeln, die für ganze Gesellschaften oder deren Teilsysteme gelten.
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| Die [[Neue Institutionenökonomik]] als ein [[Paradigma]] der Volkswirtschaftslehre versteht unter Institutionen hingegen eine der Reduzierung von Unsicherheiten dienende Regel. Institutionelle Regeln beschränken einerseits die Möglichkeiten menschlichen Handelns und gestalten damit die Anreize im Austausch von Gütern, andererseits ermöglichen soziale Regeln bestimmte – zivilisierte (hier) Tauschgeschäfte – Verhaltensweisen, indem sie andere – zuerst gewalttätige, hier: Raub, Diebstahl – verbieten.
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| Die Institution ist ein System miteinander verknüpfter, formgebundener (formaler, d. h. gesetzlich fixierter, also [[staat]]lich sanktionsbewehrter) und formungebundener (informeller, d. h. in der Gesellschaft faktisch akzeptierter) Regeln. Eine Institution hat die Funktion, individuelles – und damit soziales – Verhalten in eine bestimmte Richtung zu steuern. Einige glauben, dass damit die sogenannte Anreizstruktur einer [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] gesteuert werde, obwohl kein Steuermann auszumachen ist und obwohl Anreize individualinteressengeleitete Reaktionen suggerieren, die bei den meist kooperativen Regeln – Institutionen – nicht zu beobachten sind. Institutionen sind selbstorganisierende Regelsysteme. Institutionen bringen Ordnung in alltägliche Handlungen und vermindern damit die Unsicherheit von Individuen darüber, was andere Individuen wohl in bestimmten Situationen tun werden.
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| Institutionen stecken damit die gesellschaftlichen Spielregeln für die strategischen Spiele der einzelnen Organisationen ab, die ihren privaten Interessen folgen. Allerdings fördern die institutionellen Spielregeln nicht notwendigerweise die Kooperation der Akteure. Es gibt auch Institutionen, die die Effizienz und Kreativität des menschlichen bzw. organisatorischen Zusammenwirkens entscheidend und mit gravierenden negativen Effekten für die wirtschaftliche Entwicklung einschränken.
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| Man denke etwa an die für viele Institutionen typischen [[Exklusion]]s­effekte, so etwa an das des indischen [[Kaste]]nwesens.
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| Als ebenso problematisch erwiesen sich jedoch Versuche, die Auswüchse dieses Institutionensystems durch [[affirmative Action]], nämlich gezielte [[Inklusion (Soziologie)|Inklusionspolitik]] des Staates gegenüber den unteren Kasten zu beschränken. Diese führte zur Ausschaltung eines Teils der Bildungselite der [[Brahmanen]] aus hochqualifizierten Tätigkeiten und damit zu neuen Effizienzverlusten in privaten Organisationen und Verwaltung.
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| Der Brockhaus definiert die Institution als eine {{"|gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Einrichtung, in der bestimmte Aufgaben, meist in gesetzlich geregelter Form, wahrgenommen werden.}} Diese Definition ist jedoch im modernen Sinn veraltet und entspricht insbesondere nicht der heutigen Unterscheidung von Institution und Organisation.
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| Die jüngere [[Soziologie]] vermied es, komplexe Sachverhalte wie ''[[Familie (Soziologie)|Familie]]'' oder ''[[Deutscher Bundestag|Bundestag]]'' als „Institution“ zu bezeichnen, da sie sowohl Aspekte der Institution als auch der Organisation umfassen und [[Organisationssoziologie|organisationssoziologisch]] weniger Grundlagenprobleme aufzuwerfen scheinen. (Die ''Institution der Ehe'' ist derart genommen eine Organisation, deren Mitglieder die jeweilige Ehefrau und der jeweilige Ehemann sind.) Jedoch hat [[Michael Wildt]] 2003 den Begriff der ''Institution'' wieder „fruchtbar“ aufgenommen, um das [[Reichssicherheitshauptamt]] in der [[Zeit des Nationalsozialismus]] zu erklären.
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| === Beispiele ===
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| Beispiele für Institutionen sind jegliche Regeln und [[Soziale Norm|Normen]] wie das [[Rechtssystem (Soziologie)#Institutionentheorie|Rechtssystem]], [[DIN]]-/ISO Normen, Unternehmensleitsätze, die [[Nationalsprache|Landessprache]], Benimmregeln sowie [[Sitte]]n und [[Brauch|Gebräuche]]. Auf die oft mit parallelen sozialen Prozessen befasste soziologische Debatte zum [[Ritual]] ist zu verweisen.
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| Viele Sozialgebilde lassen sich sowohl als Organisation wie auch als Institution beschreiben. So ist die Universität eine Bildungsinstitution, aber die konkrete Universität, z. B. Freie Universität Berlin, ist eine Organisation. Die [[Kirche (Organisation)|Kirche]] ist eine religiöse Institution, sie hat zugleich eine komplexe [[Organisation]].
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| == Funktionen ==
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| Institutionen leiten das [[Handeln]] von Menschen, beschränken die [[Willkür (Recht)|Willkür]] (den [[Kürwille]]n) des individuellen Handelns, definieren den gemeinsamen Handlungsrahmen und mit ihm verbundene Verpflichtungen. Zu diesem Regelsatz bilden sich zugehörige [[Legitimität|Legitimierungsstrategien]] und [[Sanktion]]s­mechanismen heraus. Damit üben Institutionen eine entlastende Funktion aus, indem sie eine kollektiv organisierte [[Bedürfnisbefriedigung]] sicherstellen und den einzelnen von elementaren Vollzügen freisetzen. Andererseits schützen sie die Gesellschaft vor individuell willkürlichen Handlungen und überführen sie in gesellschaftlich wohlgeordnete Abläufe.
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| Nach dem philosophischen Anthropologen [[Arnold Gehlen]] ersetzen Institutionen dem Menschen, was dem Tier als [[Instinkt]] verfügbar ist. [[Dieter Claessens]] hat dies [[Biosoziologie|biosoziologisch]] kritisiert und differenziert (Konzept der „Instinktstümpfe“). Sie sind nach Gehlen notwendigerweise undurchschaubar und entfremdet, bieten aber damit die Möglichkeit für eine höhere Freiheit des Handelns.
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| Institutionen schaffen Klarheit für das [[Individuum]] in den fundamentalen Bereichen wie [[soziale Reproduktion]], [[Familie (Soziologie)|Familie]] ([[Verwandtschaft]]), [[Erziehung]], [[Bildung]] und [[Ausbildung]], Nahrungsbeschaffung, Warenproduktion und Verteilung ([[Wirtschaft]]) und die Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung ([[Recht]], [[Politik]]) sowie der [[Kultur]] (siehe [[Bernhard Schäfers]] 1995, S. 134–137). Sie sind „bewährte Problemlösungen“ für den Alltag, die man sich auch als Komplex von Handlungs- und Beziehungsmustern vorstellen kann. Institutionen können ihr Abbild in [[Organisation]]en finden, sind aber davon deutlich zu unterscheiden. Während Institutionen handlungsleitende Regeln zur Verfügung stellen, definieren Organisationen formell Ziele, Mitgliedschaft und Organisationsabläufe.
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| Um ihre Wirkung zu entfalten, müssen Institutionen beachtet werden.
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| == Hierarchie ==
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| Institutionen werden häufig in eine [[Hierarchie|hierarchische]] Ordnung nach dem Grad der Einschränkung von Gestaltungsfreiräumen gebracht. Je weiter unten die Ebene, desto spezifischer ist die zugehörige Institution.
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| ;Die ''erste Ebene'': stellt hierbei die soziale Verankerung dar. In dieser Ebene sind insbesondere [[informelle Institution]]en wie [[Tradition]], [[Weltanschauung]] und [[Kultur]] von Bedeutung. Die Institutionen dieser Ebene entwickeln sich nur sehr langsam über eine [[evolution]]äre Veränderung. Die theoretische Basis wird durch die [[Soziologie]] gegeben.
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| ;Die ''zweite Ebene'': wird durch grundsätzliche formelle Spielregeln dargestellt, etwa eine [[Verfassung]] und [[Positives Recht|Regeln des Rechts]]. Die theoretische Basis wird durch die [[Theorie der Verfügungsrechte]] gegeben.
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| ;Die ''dritte Ebene'': ist das Steuerungs- und Anreizsystem. Grundlage sind [[Privater Vertrag|private Verträge]]. Die theoretische Basis wird durch die [[Transaktionskostenökonomik]] gegeben.
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| ;Die ''vierte Ebene'': betrifft schließlich die [[Ressourcenallokation]]. Die theoretische Basis wird durch die [[Prinzipal-Agent-Theorie]] gegeben.
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| == {{Anker|Risiko}} Risiken und Chancen durch Institutionen ==
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| ''[[Totale Institution]]en'' wie [[Justizvollzugsanstalt|Gefängnisse]], Psychiatrische Anstalten, Schiffsbesatzungen, [[Kloster|Klöster]], Behindertenheime oder [[Internat]]e kontrollieren alle Lebensäußerungen ihrer Mitglieder, können also den Freiraum des Individuums überaus stark einschränken, soziale Entwicklungen verhindern und damit die [[Menschenrechte]] der Insassen verletzen. Deshalb verfolgt die ''[[European Association of Service Providers for Persons with Disabilities]]'' (EASPD, deutsch: der Europäische Verband der Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung) das Konzept einer Deinstitutionalisierung des Dienstleistungsangebots für Menschen mit Behinderungen in Europa.
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| Auf der anderen Seite bergen Prozesse der „Deinstitutionalisierung“, wie solche in [[Sozialer Wandel|gesellschaftlichen Wandlungsphasen]], Risiken des Rückfalls in riskantes, rücksichtsloses und nur auf Durchsetzung der Eigenwünsche bedachtes Verhalten. Das [[Institutionsvertrauen]] ist ein Gradmesser für die Stabilität eines politischen Systems. Vorteile und Nachteile der Institutionalisierung, bzw. des Ausbaus oder Abbaus von Institutionen müssen gegeneinander abgewogen werden. [[Talcott Parsons]] (1902–1979) befürwortet die Existenz von Institutionen, da auf diesem Weg erst gesellschaftliche Ordnung entstehe.
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| Dies gilt etwa für das Bestehen von Schulen unwidersprochen. Die Frage der Institutionalisierung durch die [[Hôpital général|Hôpitaux]] ist jedoch Gegenstand der Auseinandersetzung in der [[Französische Revolution|Französischen Revolution]] gewesen.
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| Anhänger der [[Physiokratie]] kritisierten die Arbeitslosigkeit und die dadurch verursachten psychischen Probleme nicht als moralische Schwierigkeit, sondern als Ergebnis falscher [[Merkantilismus|merkantilistischer]] Wirtschaftspolitik.
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| Als [[Abwehrmechanismen|instituntionalisierte Abwehr]] bezeichnet [[Stavros Mentzos]] (1930–2015) ein in bestimmten Situationen verfestigtes und regelmäßig wiederkehrendes Verhalten im Hinblick auf Inanspruchnahme von Hilfe durch Institutionen wie Psychiatrische Krankenhäuser. Dieses Verhalten müsse insofern als inadäquat bezeichnet werden, als es oft nicht der Konfliktverarbeitung, sondern lediglich der Konfliktabwehr dient und daher regelmäßig zu neuen Konfliktsituationen führt. Die Abschaffung von Institutionen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts habe wegen des Wegfalls institutionalisierter Abwehrkonstellationen fraglicherweise zu einer Zunahme der eher als strukturell zu begründenden [[Narzissmus|narzisstischen Störungen]] geführt.
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| Der Umgang mit diesen Einrichtungen ist vergleichbar mit interpersonalen Verhaltensweisen, wie sie durch Autoren wie [[Ronald D. Laing]] (1927–1989) und [[Jürg Willi]] (1934–2019) – letzterer bezugnehmend auf Laing – als [[Kollusion (Psychologie)|Kollusion]] oder als [[Delegation (Psychologie)|Delegation]] durch [[Helm Stierlin]] (1926–2021) beschrieben wurde.
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| == Wirkungsmechanismus ==
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| Institutionen entfalten ihre Wirkung über [[Anreiz]]e, hierbei insbesondere inhaltliche [[Ziel|Vorgaben]] und [[Sanktion]]en. Auf diese Weise lassen sich [[Erwartung (Soziologie)|Erwartungen]], [[Entscheidung]]en und [[Handeln|Handlungen]] der Individuen beeinflussen. Letztlich hat dies Einfluss auf kollektive, also etwa gesamtwirtschaftliche, Ergebnisse.
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