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Datensicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Datensicherheit''' - Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheitsziele
 
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''Datensicherheit'' ist ein häufig mit dem [[Datenschutz]] verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist: Datensicherheit hat das ''technische'' Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern.
''Datensicherheit'' ist ein häufig mit dem [[Datenschutz]] verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist:  
* Datensicherheit hat das ''technische'' Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern.
* Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz.
* Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz.
* Das frühere [[Bundesdatenschutzgesetz|BDSG]] nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten "[[Datenschutzaudit]]".
* Das frühere [[Bundesdatenschutzgesetz|BDSG]] nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten "[[Datenschutzaudit]]".
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==== Datensicherheit ====
==== Datensicherheit ====
; Datensicherheit als technischer Begriff
; Datensicherheit als technischer Begriff
* Planende,
Maßnahmen
* steuernde,
* Planend
* verarbeitende und
* steuernd
* kontrollierende Maßnahmen
* verarbeitend
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; Gewährleistung der Sicherheitsziele
; Gewährleistung der Sicherheitsziele
Für die informationstechnische Infrastruktur
Für informationstechnische Infrastrukturen
* Verfügbarkeit
* Verfügbarkeit
* Vertraulichkeit
* Vertraulichkeit
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==== Weblinks ====
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[[Kategorie:Glossar/ISMS]]
[[Kategorie:ISMS/Glossar]]


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Aktuelle Version vom 19. Juni 2026, 00:14 Uhr

Datensicherheit - Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheitsziele

Beschreibung

Datensicherheit ist ein häufig mit dem Datenschutz verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist:

  • Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern.
  • Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz.
  • Das frühere BDSG nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten "Datenschutzaudit".

Es gibt einen Ansatz namens Datenzentrierte Sicherheit (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der Daten selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von Netzwerken, Servern oder Anwendungen.

Datensicherheit

Datensicherheit als technischer Begriff

Maßnahmen

  • Planend
  • steuernd
  • verarbeitend
  • kontrollierend
Gewährleistung der Sicherheitsziele

Für informationstechnische Infrastrukturen

  • Verfügbarkeit
  • Vertraulichkeit
  • Integrität
Datensicherheit

Datensicherung als antiquierter Begriff

  • Kopieerstellung von Datenbeständen
  • Ziel: Rekonstruktion bei Verlust
  • Verfügbarkeit
  • Integrität
Datensicherung zur Gewährleistung der
  • Verfügbarkeit
  • Integrität

der informationstechnischen Infrastruktur ist im weiteren Sinne auch Voraussetzung für die Erzielung einer Gesamtsicherheit, die

  • alle Komponenten der IT-Infrastruktur erfasst, die
  • für die betrieblichen Wertschöpfungsprozesse relevant sind
Interesse von Unternehmen
  • Sicherstellung der kontinuierlichen Bedürfnisbefriedigung
  • Gewinnmaximierung
Interesse des Einzelnen
  • Schutz seiner (personenbezogenen) Daten vor Missbrauch


Anhang

Siehe auch


Sicherheit

Dokumentation

Projekt