BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Qualitätssicherung und Freigabe: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. August 2026, 11:12 Uhr
BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Qualitätssicherung und Freigabe
Beschreibung
| Qualitätssicherung | Prüfung, ob die GFP s vollständig, qualitätsgesichert und plausibel und aktuell sind freigegebene GFP s
|
| Freigabe | Sicherstellen, dass alle Vorgaben zur Geschäftsfortführungsplanung eingehalten wurden, sollten die erstellten GFP formal qualitätsgesichert werden |
Qualitätssicherung
- Aspekte
| Aspekte | Beschreibung |
|---|---|
| Vollständigkeit |
|
| Plausibilität | |
| Aktualität |
|
| Detailgrad | überprüfen und abgestimmen |
| Verständlichkeit | sprachliche Verständlichkeit verbessern |
- Hinweis
Die Qualitätssicherung dient zu diesem Zeitpunkt lediglich dazu, sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten wurden
Ob die in den GFP beschriebenen Notfallmaßnahmen angemessen, vollständig und wirksam sind, kann erst anhand von Übungen und Tests ermittelt werden.
Freigabe
- Offizielle Freigabe
GFP müssen offiziell freigegeben werden
- Dies kann beispielsweise durch die Leitungen der Organisationseinheiten erfolgen
- Dieser Schritt signalisiert, dass die Maßnahmen und Verfahren bestätigt wurden und der Plan offiziell in einem Notfall verwendet werden kann.
Nachdem die GFP sowie die im folgenden Kapitel beschriebenen WAPs erstellt, qualitätsgesichert und freigegeben sind, ist es wesentlich transparenter, in welchem Maße die BC-Strategien und -Lösungen durch die Organisationseinheiten anwendbar sind und welcher tatsächliche Ressourcenbedarf für die Notfallmaßnahmen erforderlich ist
- Es ist daher empfehlenswert, dass der oder die BCB die aktualisierten Informationen der Institutionsleitung und dem Risikomanagement mitteilt
- Hierdurch kann der Institutionsleitung ein realistischeres Bild über die Risikosituation vermittelt werden als es zu einem früheren Zeitpunkt möglich war.