Krise: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Gegensatz zu einem Notfall liegen zur Bewältigung einer Krise | Im Gegensatz zu einem Notfall liegen zur Bewältigung einer Krise keine spezifischen Notfallpläne vor | ||
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* Diese Ereignisarten werden als externe Randbedingungen für die Bewältigung der eigenen Betroffenheit aufgefasst und nicht näher erläutert | * Diese Ereignisarten werden als externe Randbedingungen für die Bewältigung der eigenen Betroffenheit aufgefasst und nicht näher erläutert | ||
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Aktuelle Version vom 7. November 2026, 15:34 Uhr
Krise - Schadensereignis, das sich in erheblicher Weise negativ auf eine Institution auswirkt
Beschreibung
Krise
- Schadensereignis
Eine Kiese wirkt sich in erheblicher Weise negativ auf die Institution aus
- Notbetrieb nicht ausreichend
- Auswirkungen können nicht im Normalbetrieb bewältigt werden
- Abgrenzung Notfall
Im Gegensatz zu einem Notfall liegen zur Bewältigung einer Krise keine spezifischen Notfallpläne vor
- Vorhandene Notfallpläne können nicht oder nur bedingt adaptiert werden oder greifen schlicht nicht
- Innerhalb der Institution wird die Krise durch eingeleitete Maßnahmen der BAO bewältigt
- Entstehung von Kriesen
Krisen können unmittelbar auftreten oder aus einer Störung oder einem Notfall heraus eskalieren
- Das BCM trägt dazu bei, Krisen, die den Geschäftsbetrieb der Institution beeinträchtigen, mithilfe der BAO operativ zu bewältigen (siehe Glossar, Definition Krisenmanagement)
- Zudem können mithilfe der BAO auch die Folgen solcher Schadensereignisse bewältigt werden, die zwar nicht unmittelbar den Geschäftsbetrieb betreffen, jedoch aufgrund ihrer massiven Auswirkungen auf die Institution gesondert behandelt werden müssen
- Eskalation
Es ist möglich, dass sich Krisen nicht nur ausschließlich auf die eigene Institution und die Geschäftspartner und -partnerinnen, sondern auch darüber hinaus auswirken
- In der Bewältigung treten dann gegebenenfalls weitere Parteien in Erscheinung, wie Aufsichtsbehörden oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), wie beispielsweise Polizei und Feuerwehr
- Krisen, wie beispielsweise Großschadenslagen oder Ereignisse im Spannungs- und Verteidigungsfall, werden in diesem Standard explizit nicht beschrieben
- Diese Ereignisarten werden als externe Randbedingungen für die Bewältigung der eigenen Betroffenheit aufgefasst und nicht näher erläutert
Anhang
Siehe auch
Dokumentation
Links
Projekt
Weblinks