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; Schadensereignis
; Schadensereignis
wirkt sich negativ auf die Institution aus
Eine [[Kiese]] wirkt sich in erheblicher Weise negativ auf die Institution aus
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[[Notbetrieb]] nicht ausreichend
; [[Notbetrieb]] nicht ausreichend
* Auswirkungen können nicht im [[Normalbetrieb]] bewältigt werden
* Auswirkungen können nicht im [[Normalbetrieb]] bewältigt werden


; Abgrenzung '''[[Notfall]]'''
; Abgrenzung '''[[Notfall]]'''
Im Gegensatz zu einem Notfall liegen zur Bewältigung einer Krise jedoch keine spezifischen Notfallpläne vor
Im Gegensatz zu einem Notfall liegen zur Bewältigung einer Krise keine spezifischen Notfallpläne vor
* Vorhandene Notfallpläne können nicht oder nur bedingt adaptiert werden oder greifen schlicht nicht
* Vorhandene Notfallpläne können nicht oder nur bedingt adaptiert werden oder greifen schlicht nicht
* Innerhalb der Institution wird die Krise durch eingeleitete Maßnahmen der [[BAO]] bewältigt
* Innerhalb der Institution wird die Krise durch eingeleitete Maßnahmen der [[BAO]] bewältigt
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=== Siehe auch ===
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Aktuelle Version vom 7. November 2026, 15:34 Uhr

Krise - Schadensereignis, das sich in erheblicher Weise negativ auf eine Institution auswirkt


Beschreibung

Krise

Schadensereignis

Eine Kiese wirkt sich in erheblicher Weise negativ auf die Institution aus

Notbetrieb nicht ausreichend
Abgrenzung Notfall

Im Gegensatz zu einem Notfall liegen zur Bewältigung einer Krise keine spezifischen Notfallpläne vor

  • Vorhandene Notfallpläne können nicht oder nur bedingt adaptiert werden oder greifen schlicht nicht
  • Innerhalb der Institution wird die Krise durch eingeleitete Maßnahmen der BAO bewältigt
Entstehung von Kriesen

Krisen können unmittelbar auftreten oder aus einer Störung oder einem Notfall heraus eskalieren

  • Das BCM trägt dazu bei, Krisen, die den Geschäftsbetrieb der Institution beeinträchtigen, mithilfe der BAO operativ zu bewältigen (siehe Glossar, Definition Krisenmanagement)
  • Zudem können mithilfe der BAO auch die Folgen solcher Schadensereignisse bewältigt werden, die zwar nicht unmittelbar den Geschäftsbetrieb betreffen, jedoch aufgrund ihrer massiven Auswirkungen auf die Institution gesondert behandelt werden müssen
Eskalation

Es ist möglich, dass sich Krisen nicht nur ausschließlich auf die eigene Institution und die Geschäftspartner und -partnerinnen, sondern auch darüber hinaus auswirken

  • In der Bewältigung treten dann gegebenenfalls weitere Parteien in Erscheinung, wie Aufsichtsbehörden oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), wie beispielsweise Polizei und Feuerwehr
  • Krisen, wie beispielsweise Großschadenslagen oder Ereignisse im Spannungs- und Verteidigungsfall, werden in diesem Standard explizit nicht beschrieben
  • Diese Ereignisarten werden als externe Randbedingungen für die Bewältigung der eigenen Betroffenheit aufgefasst und nicht näher erläutert



Anhang

Siehe auch



Dokumentation

Projekt