Datensicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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''Datensicherheit'' ist ein häufig mit dem [[Datenschutz]] verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist: Datensicherheit hat das ''technische'' Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. | |||
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''Datensicherheit'' ist ein häufig mit dem [[Datenschutz]] verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist: | |||
* Datensicherheit hat das ''technische'' Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. | |||
* Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz. | * Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz. | ||
* Das frühere [[Bundesdatenschutzgesetz|BDSG]] nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten | * Das frühere [[Bundesdatenschutzgesetz|BDSG]] nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten "[[Datenschutzaudit]]". | ||
Es gibt einen Ansatz namens ''Datenzentrierte Sicherheit'' (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der [[Daten]] selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von [[Netzwerken]], [[Server]]n oder Anwendungen. | Es gibt einen Ansatz namens ''Datenzentrierte Sicherheit'' (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der [[Daten]] selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von [[Netzwerken]], [[Server]]n oder Anwendungen. | ||
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Datensicherung als antiquierter Begriff | |||
* Kopieerstellung von Datenbeständen | |||
* Ziel: Rekonstruktion bei Verlust | |||
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; Datensicherung zur Gewährleistung der | |||
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der informationstechnischen Infrastruktur ist im weiteren Sinne auch Voraussetzung für die Erzielung einer Gesamtsicherheit, die | |||
* alle Komponenten der IT-Infrastruktur erfasst, die | |||
* für die betrieblichen Wertschöpfungsprozesse relevant sind | |||
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* Sicherstellung der kontinuierlichen Bedürfnisbefriedigung | |||
* Gewinnmaximierung | |||
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Aktuelle Version vom 16. August 2026, 10:11 Uhr
Datensicherheit - Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheitsziele
Beschreibung
Datensicherheit ist ein häufig mit dem Datenschutz verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist:
- Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern.
- Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz.
- Das frühere BDSG nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten "Datenschutzaudit".
Es gibt einen Ansatz namens Datenzentrierte Sicherheit (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der Daten selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von Netzwerken, Servern oder Anwendungen.
Datensicherheit
- Datensicherheit als technischer Begriff
Maßnahmen
- Planend
- steuernd
- verarbeitend
- kontrollierend
- Gewährleistung der Sicherheitsziele
Für informationstechnische Infrastrukturen
- Verfügbarkeit
- Vertraulichkeit
- Integrität
- Datensicherheit
Datensicherung als antiquierter Begriff
- Kopieerstellung von Datenbeständen
- Ziel: Rekonstruktion bei Verlust
- Verfügbarkeit
- Integrität
- Datensicherung zur Gewährleistung der
- Verfügbarkeit
- Integrität
der informationstechnischen Infrastruktur ist im weiteren Sinne auch Voraussetzung für die Erzielung einer Gesamtsicherheit, die
- alle Komponenten der IT-Infrastruktur erfasst, die
- für die betrieblichen Wertschöpfungsprozesse relevant sind
- Interesse von Unternehmen
- Sicherstellung der kontinuierlichen Bedürfnisbefriedigung
- Gewinnmaximierung
- Interesse des Einzelnen
- Schutz seiner (personenbezogenen) Daten vor Missbrauch
Anhang
Siehe auch
Sicherheit
Dokumentation
Links
Projekt
Weblinks