Informationssicherheitsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Foxwiki
Die Seite wurde neu angelegt: „; Informationssicherheitsgesetz 2.0 ; Kritischer Infrastrukturen ; Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz ; Änderungsvorschläge im BSIG * Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen * Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI * Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte * Warnungen und Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik * Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit und von Angriffsmethoden *…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(35 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
; Informationssicherheitsgesetz 2.0
'''Informationssicherheitsgesetz''' - Anforderungen an Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS)


; Kritischer Infrastrukturen
== Beschreibung ==
[[File:itSicherheitsgesetz2.png|mini|400px]]
* Seit 2015


; Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz
; Ziele
* Schutz der Bürger
* Stärkung des Staates
* Schutz der öffentlichen Informationstechnik
* Informationstechnisch robuste Wirtschaft
* Festlegung kritischer Infrastrukturen


; Änderungsvorschläge im BSIG
; Pflichten
* Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen
* [[ISMS]] inkl. IT-[[Risikoanalyse]]n
* Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ([[BCM]])
* Systeme zur Angriffserkennung ([[SIEM]])
 
; ISMS und BCM
Business Continuity Management und Informationssicherheitsmanagement
 
IT-risikospezifische Verbindung zwischen
* [[Business Continuity Management]] ([[BCMS]])
* [[Information Security Management]] ([[ISMS]])
für einen sicheren und konformen IT-Betrieb bei [[KRITIS]]-Betreibern
 
=== IT-Sicherheitsgesetz ===
; Schutz [[kritischer Infrastrukturen]] vor [[Cyber-Attacken]]
Unter dem Eindruck von Terroranschlägen und aus militärischen Erwägungen tritt in Deutschland und anderen Ländern zunehmend der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Attacken in den Vordergrund.
* Hierzu trat am 25. Juli 2015 ein [[Artikelgesetz]] zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz, ITSiG) in Kraft.
* Das Gesetz weist dem [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]] die zentrale Rolle beim Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu.
 
; Anforderungen an [[Kritische Infrastrukturen]]
Hierzu wurde das BSI-Gesetz um Sicherheitsanforderungen an [[Kritische Infrastrukturen]] ergänzt
 
: [[Kritische Infrastrukturen]]
Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren
* Energie
* Informationstechnik und Telekommunikation
* Transport und Verkehr
* Gesundheit
* Wasser
* Ernährung
* Finanz- und Versicherungswesen angehören
und
* von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind
* weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
 
; BSI-KritisV
In einer zugehörigen Verordnung KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV) wird geklärt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon konkret unter die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.
* Unter anderem zählen Stromnetze, Atomkraftwerke und Krankenhäuser dazu.
 
; Kritische Infrastrukturen müssen branchenspezifische Mindeststandards erfüllen, wozu insbesondere die Einführung eines ISMS zählt.
* Weiterhin müssen sie relevante Vorfälle, die die IT-Sicherheit betreffen, an das BSI melden.
 
; Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurden außerdem weitere Gesetze wie z. B. das [[Energiewirtschaftsgesetz]] geändert.
* Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sämtliche Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtet, den IT-Sicherheitskatalog der [[Bundesnetzagentur]] umzusetzen und ein ISMS einzuführen.
 
;  Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Am 27. März 2019 veröffentlichte das Bundesinnenministerium ferner den Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0, der einen ganzheitlichen Ansatz zur IT-Sicherheit enthält.
* Aufgenommen werden soll unter anderem ein verbraucherfreundliches IT-Sicherheitskennzeichen für Handelsprodukte, zudem werden die Kompetenzen des BSI gestärkt und Straftatbestände in der Cybersicherheit und die damit verbundene Ermittlungstätigkeit ausgedehnt.
* Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Adressaten von Meldepflichten und Umsetzungsmaßnahmen.
* Insgesamt ist durch das Gesetz mit einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung für Unternehmen und Behörden zu rechnen.
 
Im Dezember 2020 legte die Bundesregierung weitere Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor.
 
; Verbände und andere Interessenvertreter kritisierten die kurze Kommentarfrist von wenigen Tagen, teils nur 24 Stunden, die laut Kritikern einem „faktischen Ausschluss von Beteiligung“ gleichkämen.
* Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde zu einer „Cyber-Behörde mit Hackerbefugnissen“ aufgerüstet.
 
; Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte, dass das BSI auch den Schutz von Konsumenten erhalten soll, wies aber zugleich auf mögliche Interessenkonflikte mit anderen Aufgabenbereichen dieser Behörde wie der Unterstützung bei der Strafverfolgung hin.
Am 16. Dezember 2020 wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Kabinett beschlossen und zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingereicht.
 
Nachdem das Gesetzesvorhaben im Frühjahr 2021 den Bundestag und Bundesrat passiert hatte, trat das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Ende Mai offiziell in Kraft.
 
== Informationssicherheitsgesetz 2.0 ==
=== Kritischer Infrastrukturen ===
=== Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz ===
=== Änderungsvorschläge im BSIG ===
Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen
* Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI
* Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI
* Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
* Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
Zeile 22: Zeile 93:
* Bußgeldvorschriften
* Bußgeldvorschriften


*
 
 
* https://community.beck.de/2020/11/21/it-sicherheitsgesetz-20-dritter-referentenentwurf-veroeffentlicht
* https://community.beck.de/2020/11/21/it-sicherheitsgesetz-20-dritter-referentenentwurf-veroeffentlicht


=== Das BSI soll neue Befugnisse bekommen und zur Hackerbehörde werden ===
Unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen


; Das BSI soll neue Befugnisse bekommen und zur Hackerbehörde werden
=== Nicht mehr nur defensiv schützen und beraten ===
* Unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen
offensiv in IT-Systeme eindringen


; Nicht mehr nur defensiv schützen und beraten
=== Mehr Personal, Geld und Befugnisse ===
* offensiv in IT-Systeme eindringen
IT-Systeme von Staat, Bürgern und Wirtschaft besser schützen


; Mehr Personal, Geld und Befugnisse
=== Mehr Kompetenzen ===
* IT-Systeme von Staat, Bürgern und Wirtschaft besser schützen
Sicherheitslücken suchen
* Informationen von Herstellern anfragen


; Mehr Kompetenzen
Öffentlichkeit informieren
* Sicherheitslücken suchen
* Informationen von Herstellern anfragen
* Öffentlichkeit informieren


; Kernaufgabe des BSI  
=== Kernaufgabe des BSI ===
* Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schließen
Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schließen


; Interessenkonflikt
=== Interessenkonflikt ===
* Polizei und Geheimdienste wollen Sicherheitslücken ausnutzen (Staatstrojaner)
Polizei und Geheimdienste wollen Sicherheitslücken ausnutzen (Staatstrojaner)
* Das BSI hat bereits staatliche Schadsoftware mitprogrammiert, aber öffentlich eine Beteiligung abgestritten
* Das BSI hat bereits staatliche Schadsoftware mitprogrammiert, aber öffentlich eine Beteiligung abgestritten


; „Hack Back“
=== „Hack Back“ ===
* Der neue Entwurf verbietet dem BSI nicht, Sicherheitslücken geheim zu halten und an Hacker-Behörden wie das BKA oder den BND zu geben.
Der neue Entwurf verbietet dem BSI nicht, Sicherheitslücken geheim zu halten und an Hacker-Behörden wie das BKA oder den BND zu geben.
 
; Fernzugriff auf Geräte im „Internet der Dinge“
 
; BSI soll im Internet nach unsicheren Geräten suchen


; Beispielsweise mit Portscans
== Fernzugriff auf Geräte im „Internet der Dinge“ ==
* Server
== BSI soll im Internet nach unsicheren Geräten suchen ==
=== Beispielsweise mit Portscans ===
Server
* Smartphones
* Smartphones
* Schlecht abgesicherte Geräte im „Internet der Dinge“
* Schlecht abgesicherte Geräte im „Internet der Dinge“
* Überwachungskameras, Kühlschränke oder Babyfone


; Unsicher sind Systeme  
Überwachungskameras, Kühlschränke oder Babyfone
* mit veralteter Software
 
=== Unsicher sind Systeme ===
mit veralteter Software
* ohne Passwort-Schutz
* ohne Passwort-Schutz
* mit Standard-Passwörtern wie „0000“ und „admin“
* mit Standard-Passwörtern wie „0000“ und „admin“


; Um das herauszufinden muss sich das BSI darauf einloggen
=== Um das herauszufinden muss sich das BSI darauf einloggen ===
* Für Privatpersonen ist das eine Hacking-Straftat
Für Privatpersonen ist das eine Hacking-Straftat
* Auch ohne Daten auszuspähen oder zu verändern
* Auch ohne Daten auszuspähen oder zu verändern


; Betroffene sollen benachrichtigt werden
=== Betroffene sollen benachrichtigt werden ===
* Wenn Sicherheitsprobleme oder Angriffe erkannt werden
Wenn Sicherheitsprobleme oder Angriffe erkannt werden
* Dafür sollen Telekommunikationsanbieter dem BSI etwa Bestandsdaten zu einer IP-Adresse übermitteln – also mitteilen, auf wen ein Internet-Anschluss registriert ist.
* Dafür sollen Telekommunikationsanbieter dem BSI etwa Bestandsdaten zu einer IP-Adresse übermitteln – also mitteilen, auf wen ein Internet-Anschluss registriert ist.


; Installation lückenschließender Software
== Installation lückenschließender Software ==
=== Weitere Befugnisse für das BSI ===
Angriffe auf Kritische Infrastrukturen soll das BSI blockieren oder umleiten


; Weitere Befugnisse für das BSI
=== Potentiell schädliche Geräte zur Absicherung aktiv verändern ===
* Angriffe auf Kritische Infrastrukturen soll das BSI blockieren oder umleiten
Provider zur „Bereinigung“ von IT-Geräten verpflichten


; Potentiell schädliche Geräte zur Absicherung aktiv verändern
„Installation von lückenschließender Software (Patches) bzw. Löschung von Schadsoftware“
* Provider zur „Bereinigung“ von IT-Geräten verpflichten
* „Installation von lückenschließender Software (Patches) bzw. Löschung von Schadsoftware“


; Klingt nach Stärkung der IT-Sicherheit
=== Klingt nach Stärkung der IT-Sicherheit ===
* massive Ausweitung staatlicher Befugnisse
massive Ausweitung staatlicher Befugnisse
* Eingriff in Grundrechte
* Eingriff in Grundrechte


; Bots werden von zentralen Servern gesteuert
=== Bots werden von zentralen Servern gesteuert ===
* Internet-Verkehr der Kommando-Server umleiten
Internet-Verkehr der Kommando-Server umleiten
* Kontrolle über das Botnetz übernehmen
* Kontrolle über das Botnetz übernehmen
* „Bereinigungssoftware“ auf Bots ausliefern, um Schadsoftware zu entfernen
 
„Bereinigungssoftware“ auf Bots ausliefern, um Schadsoftware zu entfernen
* Da Nutzer oft nicht wissen, dass ihr Gerät befallen ist, will der Staat diese selbst säubern
* Da Nutzer oft nicht wissen, dass ihr Gerät befallen ist, will der Staat diese selbst säubern


; „Andere europäische Staaten machen das auch“
=== „Andere europäische Staaten machen das auch“ ===
* so die Begründung
so die Begründung
 
; Darknet-Gesetz und digitaler Hausfriedensbruch


; Gesetzentwurf verschärft Strafrecht
== Darknet-Gesetz und digitaler Hausfriedensbruch ==
* Wegen veröffentlichter privater Daten
== Gesetzentwurf verschärft Strafrecht ==
Wegen veröffentlichter privater Daten
* Neue Straftatbestände eingeführt
* Neue Straftatbestände eingeführt
* Andere verschärft
* Andere verschärft


; „digitale Hausfriedensbruch“
=== „digitale Hausfriedensbruch“ ===
* „unbefugte Nutzung von IT-Systemen“
„unbefugte Nutzung von IT-Systemen“
* Vorschlag, den 2016 von Hessen in den Bundesrat eingebrachte, aber scheiterte
* Vorschlag, den 2016 von Hessen in den Bundesrat eingebrachte, aber scheiterte
* Die Bundesregierung sah keine Regelungslücken in den bisherigen Gesetzen
* Die Bundesregierung sah keine Regelungslücken in den bisherigen Gesetzen


; „Darknet“-Gesetz
== „Darknet“-Gesetz ==
=== Innenministerium übernimmt Initiative ===
Vordergründig soll das Betreiben illegaler Märkte kriminalisieren werden
* Bedroht auch wünschenswerte Dienste und Anonymität im Internet


; Innenministerium übernimmt Initiative
=== Polizei soll Nutzer-Accounts von Beschuldigten übernehmen ===
* Vordergründig soll das Betreiben illegaler Märkte kriminalisieren werden
um damit zu ermitteln
* Bedroht auch wünschenswerte Dienste und Anonymität im Internet


; Polizei soll Nutzer-Accounts von Beschuldigten übernehmen
„weil in den entsprechenden Szenen den langjährig aktiven Accounts ein großes Vertrauen entgegen gebracht wird“.
* um damit zu ermitteln
* „weil in den entsprechenden Szenen den langjährig aktiven Accounts ein großes Vertrauen entgegen gebracht wird“.
* Zum Beispiel auf Plattformen, auf denen Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch verbreitet werden
* Zum Beispiel auf Plattformen, auf denen Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch verbreitet werden


; Von Verteidigung zum Angriff
== Von Verteidigung zum Angriff ==
 
=== Der Gesetzentwurf ist ein Rundumschlag ===
; Der Gesetzentwurf ist ein Rundumschlag
Viele Initiativen sind sinnvoll
* Viele Initiativen sind sinnvoll
* Gütesiegel
* Gütesiegel
* Informationspflichten
* Informationspflichten
* Verbraucherschutz
* Verbraucherschutz


; Von defensiv zu offensiv
=== Von defensiv zu offensiv ===
* Grundlegend Neuausrichtung
Grundlegend Neuausrichtung
* Hack-Back
* Hack-Back
* Verschweigen von Schwachstellen
* Verschweigen von Schwachstellen
Zeile 133: Zeile 203:
* Ausweitung von staatlichem Hacking
* Ausweitung von staatlichem Hacking


; Im Internet ist aber Verteidigung die beste Verteidigung
=== Im Internet ist aber Verteidigung die beste Verteidigung ===
 
 
<noinclude>
 
== Anhang ==
=== Siehe auch ===
{{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}}}
==== Dokumentation ====
==== Links ====
===== Projekt =====
===== Weblinks =====
 
[[Kategorie:ISMS/Recht]]
[[Kategorie:Gesetz]]
 
</noinclude>

Aktuelle Version vom 18. November 2024, 20:26 Uhr

Informationssicherheitsgesetz - Anforderungen an Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

Beschreibung

  • Seit 2015
Ziele
  • Schutz der Bürger
  • Stärkung des Staates
  • Schutz der öffentlichen Informationstechnik
  • Informationstechnisch robuste Wirtschaft
  • Festlegung kritischer Infrastrukturen
Pflichten
  • ISMS inkl. IT-Risikoanalysen
  • Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden (BCM)
  • Systeme zur Angriffserkennung (SIEM)
ISMS und BCM

Business Continuity Management und Informationssicherheitsmanagement

IT-risikospezifische Verbindung zwischen

für einen sicheren und konformen IT-Betrieb bei KRITIS-Betreibern

IT-Sicherheitsgesetz

Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Attacken

Unter dem Eindruck von Terroranschlägen und aus militärischen Erwägungen tritt in Deutschland und anderen Ländern zunehmend der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Attacken in den Vordergrund.

Anforderungen an Kritische Infrastrukturen

Hierzu wurde das BSI-Gesetz um Sicherheitsanforderungen an Kritische Infrastrukturen ergänzt

Kritische Infrastrukturen

Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren

  • Energie
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Gesundheit
  • Wasser
  • Ernährung
  • Finanz- und Versicherungswesen angehören

und

  • von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind
  • weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
BSI-KritisV

In einer zugehörigen Verordnung KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV) wird geklärt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon konkret unter die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.

  • Unter anderem zählen Stromnetze, Atomkraftwerke und Krankenhäuser dazu.
Kritische Infrastrukturen müssen branchenspezifische Mindeststandards erfüllen, wozu insbesondere die Einführung eines ISMS zählt.
  • Weiterhin müssen sie relevante Vorfälle, die die IT-Sicherheit betreffen, an das BSI melden.
Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurden außerdem weitere Gesetze wie z. B. das Energiewirtschaftsgesetz geändert.
  • Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sämtliche Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtet, den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur umzusetzen und ein ISMS einzuführen.
Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Am 27. März 2019 veröffentlichte das Bundesinnenministerium ferner den Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0, der einen ganzheitlichen Ansatz zur IT-Sicherheit enthält.

  • Aufgenommen werden soll unter anderem ein verbraucherfreundliches IT-Sicherheitskennzeichen für Handelsprodukte, zudem werden die Kompetenzen des BSI gestärkt und Straftatbestände in der Cybersicherheit und die damit verbundene Ermittlungstätigkeit ausgedehnt.
  • Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Adressaten von Meldepflichten und Umsetzungsmaßnahmen.
  • Insgesamt ist durch das Gesetz mit einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung für Unternehmen und Behörden zu rechnen.

Im Dezember 2020 legte die Bundesregierung weitere Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor.

Verbände und andere Interessenvertreter kritisierten die kurze Kommentarfrist von wenigen Tagen, teils nur 24 Stunden, die laut Kritikern einem „faktischen Ausschluss von Beteiligung“ gleichkämen.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde zu einer „Cyber-Behörde mit Hackerbefugnissen“ aufgerüstet.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte, dass das BSI auch den Schutz von Konsumenten erhalten soll, wies aber zugleich auf mögliche Interessenkonflikte mit anderen Aufgabenbereichen dieser Behörde wie der Unterstützung bei der Strafverfolgung hin.

Am 16. Dezember 2020 wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Kabinett beschlossen und zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Nachdem das Gesetzesvorhaben im Frühjahr 2021 den Bundestag und Bundesrat passiert hatte, trat das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Ende Mai offiziell in Kraft.

Informationssicherheitsgesetz 2.0

Kritischer Infrastrukturen

Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz

Änderungsvorschläge im BSIG

Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen

  • Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI
  • Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
  • Warnungen und Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik
  • Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit und von Angriffsmethoden
  • Anordnungen des BSI gegenüber TK-Diensteanbietern
  • Anordnungen des BSI gegenüber TM-Diensteanbietern
  • Vorgaben des BSI für Mindeststandards in der Informationstechnik des Bundes
  • Meldestellenregelung für Kritische Infrastruktur
  • Sicherheitsanforderungen für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
  • Zertifizierung durch das BSI
  • Nationale Behörde für die EU-Cybersicherheitszertifizierung
  • Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
  • Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen
  • Bußgeldvorschriften


Das BSI soll neue Befugnisse bekommen und zur Hackerbehörde werden

Unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen

Nicht mehr nur defensiv schützen und beraten

offensiv in IT-Systeme eindringen

Mehr Personal, Geld und Befugnisse

IT-Systeme von Staat, Bürgern und Wirtschaft besser schützen

Mehr Kompetenzen

Sicherheitslücken suchen

  • Informationen von Herstellern anfragen

Öffentlichkeit informieren

Kernaufgabe des BSI

Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schließen

Interessenkonflikt

Polizei und Geheimdienste wollen Sicherheitslücken ausnutzen (Staatstrojaner)

  • Das BSI hat bereits staatliche Schadsoftware mitprogrammiert, aber öffentlich eine Beteiligung abgestritten

„Hack Back“

Der neue Entwurf verbietet dem BSI nicht, Sicherheitslücken geheim zu halten und an Hacker-Behörden wie das BKA oder den BND zu geben.

Fernzugriff auf Geräte im „Internet der Dinge“

BSI soll im Internet nach unsicheren Geräten suchen

Beispielsweise mit Portscans

Server

  • Smartphones
  • Schlecht abgesicherte Geräte im „Internet der Dinge“

Überwachungskameras, Kühlschränke oder Babyfone

Unsicher sind Systeme

mit veralteter Software

  • ohne Passwort-Schutz
  • mit Standard-Passwörtern wie „0000“ und „admin“

Um das herauszufinden muss sich das BSI darauf einloggen

Für Privatpersonen ist das eine Hacking-Straftat

  • Auch ohne Daten auszuspähen oder zu verändern

Betroffene sollen benachrichtigt werden

Wenn Sicherheitsprobleme oder Angriffe erkannt werden

  • Dafür sollen Telekommunikationsanbieter dem BSI etwa Bestandsdaten zu einer IP-Adresse übermitteln – also mitteilen, auf wen ein Internet-Anschluss registriert ist.

Installation lückenschließender Software

Weitere Befugnisse für das BSI

Angriffe auf Kritische Infrastrukturen soll das BSI blockieren oder umleiten

Potentiell schädliche Geräte zur Absicherung aktiv verändern

Provider zur „Bereinigung“ von IT-Geräten verpflichten

„Installation von lückenschließender Software (Patches) bzw. Löschung von Schadsoftware“

Klingt nach Stärkung der IT-Sicherheit

massive Ausweitung staatlicher Befugnisse

  • Eingriff in Grundrechte

Bots werden von zentralen Servern gesteuert

Internet-Verkehr der Kommando-Server umleiten

  • Kontrolle über das Botnetz übernehmen

„Bereinigungssoftware“ auf Bots ausliefern, um Schadsoftware zu entfernen

  • Da Nutzer oft nicht wissen, dass ihr Gerät befallen ist, will der Staat diese selbst säubern

„Andere europäische Staaten machen das auch“

so die Begründung

Darknet-Gesetz und digitaler Hausfriedensbruch

Gesetzentwurf verschärft Strafrecht

Wegen veröffentlichter privater Daten

  • Neue Straftatbestände eingeführt
  • Andere verschärft

„digitale Hausfriedensbruch“

„unbefugte Nutzung von IT-Systemen“

  • Vorschlag, den 2016 von Hessen in den Bundesrat eingebrachte, aber scheiterte
  • Die Bundesregierung sah keine Regelungslücken in den bisherigen Gesetzen

„Darknet“-Gesetz

Innenministerium übernimmt Initiative

Vordergründig soll das Betreiben illegaler Märkte kriminalisieren werden

  • Bedroht auch wünschenswerte Dienste und Anonymität im Internet

Polizei soll Nutzer-Accounts von Beschuldigten übernehmen

um damit zu ermitteln

„weil in den entsprechenden Szenen den langjährig aktiven Accounts ein großes Vertrauen entgegen gebracht wird“.

  • Zum Beispiel auf Plattformen, auf denen Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch verbreitet werden

Von Verteidigung zum Angriff

Der Gesetzentwurf ist ein Rundumschlag

Viele Initiativen sind sinnvoll

  • Gütesiegel
  • Informationspflichten
  • Verbraucherschutz

Von defensiv zu offensiv

Grundlegend Neuausrichtung

  • Hack-Back
  • Verschweigen von Schwachstellen
  • Neue Hacker-Behörde
  • Ausweitung von staatlichem Hacking

Im Internet ist aber Verteidigung die beste Verteidigung

Anhang

Siehe auch

Dokumentation

Links

Projekt
Weblinks