Geheimnis: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „ = TMP = {{Begriffsklärungshinweis}} mini|Geheimnisse (Gemälde von Karl Witkowski) Ein '''Geheimnis''' ist eine Tatsache, die nur einer Person oder einer beschränkten Zahl von Personen bekannt ist. Es soll einer anderen Person bzw. Personengruppe nicht bekannt werden. Die entsprechende Information wird häufig absichtlich in einem kleinen Kreis Eingeweihter<ref>Vgl. auch Christian Morgenstern: „Es gibt…“ |
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Es soll einer anderen Person bzw. Personengruppe nicht bekannt werden. Die entsprechende Information wird häufig absichtlich in einem kleinen Kreis Eingeweihter<ref>Vgl. auch [[Christian Morgenstern]]: „Es gibt kein Geheimnis an sich, es gibt nur Uneingeweihte aller Grade.“</ref> gehalten. Sie kann durch äußere Umstände auch vollkommen verloren gehen. | |||
Im politischen Bereich wird für den Begriff auch das Fremdwort '''klandestin''' (ursprünglich von {{laS|''clandestinus''}} ‚heimlich‘, ‚geheim‘) verwendet. Als Gegenbegriffe gelten [[Öffentlichkeit]], Transparenz und [[Informationsfreiheit]]. | Im politischen Bereich wird für den Begriff auch das Fremdwort '''klandestin''' (ursprünglich von {{laS|''clandestinus''}} ‚heimlich‘, ‚geheim‘) verwendet. Als Gegenbegriffe gelten [[Öffentlichkeit]], Transparenz und [[Informationsfreiheit]]. | ||
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Im Kontext eines [[Mysterium]]s bezeichnet „Geheimnis“ ein Ereignis, das rational nicht erklärbar scheint, oder einen Vorgang, dessen Hintergründe aufgrund des Wirkens bestimmter „eingeweihter“ Personengruppen (z. B. [[Priester]], [[Schamane|Schamanen]], Magier, Sagenfiguren) für den gewöhnlichen Betrachter erwartungsgemäß und absichtsvoller Weise unklar bleiben. | Im Kontext eines [[Mysterium]]s bezeichnet „Geheimnis“ ein Ereignis, das rational nicht erklärbar scheint, oder einen Vorgang, dessen Hintergründe aufgrund des Wirkens bestimmter „eingeweihter“ Personengruppen (z. B. [[Priester]], [[Schamane|Schamanen]], Magier, Sagenfiguren) für den gewöhnlichen Betrachter erwartungsgemäß und absichtsvoller Weise unklar bleiben. | ||
In Deutschland ist die Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar | ;In Deutschland ist die Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar | ||
„Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird […] bestraft“ ({{§|203|StGB|juris}} StGB). Aus der gemeinsamen beruflichen Tätigkeit eines [[Geheimnisträger]]s mit seinen Gehilfen und Auszubildenden ergibt sich ein ''Kreis der Wissenden'', der ein Geheimnis teilen darf ({{§|203|stgb|juris}} Abs. 3 StGB).<ref>[[Eberhard Schmidt (Rechtswissenschaftler)|Eberhard Schmidt]]: ''Der Arzt im Strafrecht.'' Leipzig, 1939.</ref> | |||
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| [[Arztgeheimnis]], [[Verschwiegenheitspflicht|Schweigepflicht des Arztes]] || zu [[Befund (Medizin)|Untersuchungsbefunden]], [[Diagnose]]n und [[Therapie|Behandlungen]] seiner Patienten und allen Inhalten der [[Patientenakte]] | |||
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| [[Verschwiegenheitspflicht]] || haben auch Angehörige heilbehandelnder Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologen, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Angehörige eines anderen Heilberufs, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert – z. B. Krankenpfleger/-schwestern und Rettungsassistenten und deren Helfer (also z. B. Sanitäter und Rettungssanitäter). Diese Aufzählung ist abschließend und umfasst z. B. keine [[Heilpraktiker]]. Ebenso sind [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] sowie deren Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte gegenüber Behörden unterliegen einer speziellen Regelung. | |||
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| [[Amtsgeheimnis]] || ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern und Mitarbeitern einer [[Behörde]] beschränkt. Die Mitglieder dieses Kreises unterliegen der Schweigepflicht. | |||
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| [[Bankgeheimnis]] || bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden. | |||
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| [[Betriebsgeheimnis]] || war früher eine in speziellen [[Beruf]]en gehütete Arbeitsweise oder ein Fertigungsverfahren, die aus Gründen der [[Wirtschaftlichkeit|Ökonomie]] (Beschränkung der Anzahl der Berufsausübenden) und auch [[Plagiat]]s<nowiki />vergehen berufsfremden Personen nicht zugänglich gemacht werden sollten. Berufsgeheimnisse wurden allerdings gegen entsprechende Bezahlungen häufig durchbrochen ([[Zauberer|Zauberkünstler]]). Heute versteht man darunter die [[Pflicht]] des Arbeitnehmers, über Dinge zu schweigen, die er während der Ausübung seiner Tätigkeit erfahren hat. | |||
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| [[Briefgeheimnis]] || ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Postsendungen garantiert. | |||
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| [[Fernmeldegeheimnis]] || ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften. Das Fernmeldegeheimnis ist in vielen Staaten [[verfassung]]s<nowiki />rechtlich geschützt und wird ergänzt durch das [[Briefgeheimnis]] und das [[Postgeheimnis]]. | |||
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| [[Datengeheimnis]] || schützt personenbezogene Daten vor Missbrauch, es wird durch den [[Datenschutz]] gewährleistet. | |||
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| [[Geheimnis des Glaubens#Ursprung und Reichweite des Begriffs|Glaubensgeheimnis]] || ist ein Begriff aus der Tradition der christlichen Theologie; Martin Luther übersetzte das biblische Wort [[Mysterium#Christentum|mysterion]] mit „Geheimnis“. | |||
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| [[Beichtgeheimnis]] || bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der [[Beichte]] anvertraut wird. | |||
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| [[Militärgeheimnis]] || ist ein Geheimnis im militärischen Bereich. | |||
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| [[persönliche Geheimnis]] || ist ausschließlich einem Menschen bekannt. Manche Geheimnisse werden 'mit ins Grab genommen'. | |||
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| [[offenes Geheimnis]] || oder auch öffentliches Geheimnis ist eine Information, die von interessierten Kreisen hätte geheim gehalten werden sollen, aber dennoch bekannt geworden ist. | |||
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| [[Redaktionsgeheimnis]] || ist die mit dem Grundrecht der Pressefreiheit mitgeschützte Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungsredaktionen und Zeitschriftenredaktionen. | |||
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| [[Sozialgeheimnis]] || ist ein besonderes Amtsgeheimnis im Bereich des [[Sozialrecht (Deutschland)|Sozialrechts]]. | |||
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| [[Staatsgeheimnis]]se sind für die [[Sicherheit]] || eines [[Staat]]es relevante Tatsachen, die, gelängen sie an die Öffentlichkeit, den politischen und wirtschaftlichen Interessen des Staates schweren Schaden zufügen könnten. | |||
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| [[Statistikgeheimnis]] || ist ein Amtsgeheimnis im Bereich der [[Statistisches Amt|Statistischen Ämter]] über die Herkunft der von ihnen erhobenen Daten. | |||
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| [[Pilot (Seefahrt)|Piloten]] || waren Seefahrer mit besonderen nautischen Fähigkeiten. Die portugiesische Krone verfolgte lange eine strikte Geheimhaltungspolitik (Política de Sigilo nas Navegações): Sie verbot ihren Piloten, außerhalb Portugals ihre Dienste anzubieten, und drohte ihnen für diesen Fall Strafverfolgung an. Die Piloten verpflichteten sich vor Beginn ihrer Ausbildung zu dieser Geheimhaltung. <!--- vermutlich per Schwur ---> | |||
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* [[Nachrichtendienst|Geheimdienst]] | * [[Nachrichtendienst|Geheimdienst]] | ||
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* [[Päpstliches Geheimnis]] | * [[Päpstliches Geheimnis]] | ||
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# https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimnis | |||
# {{Wiktionary|Geheimnis}} | |||
# {{Wiktionary|klandestin}} | |||
# {{Commonscat|Secrecy|Geheimhaltung}} | |||
# {{Wikiquote|Geheimnis}} | |||
[[Kategorie:Geheimhaltung]] | |||
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Aktuelle Version vom 1. Dezember 2023, 12:27 Uhr
Geheimnis - Tatsache, die nur einer beschränkten Zahl von Personen bekannt ist.
Beschreibung
Es soll einer anderen Person bzw. Personengruppe nicht bekannt werden. Die entsprechende Information wird häufig absichtlich in einem kleinen Kreis Eingeweihter[1] gehalten. Sie kann durch äußere Umstände auch vollkommen verloren gehen.
Im politischen Bereich wird für den Begriff auch das Fremdwort klandestin (ursprünglich von Vorlage:LaS ‚heimlich‘, ‚geheim‘) verwendet. Als Gegenbegriffe gelten Öffentlichkeit, Transparenz und Informationsfreiheit.
Im Kontext eines Mysteriums bezeichnet „Geheimnis“ ein Ereignis, das rational nicht erklärbar scheint, oder einen Vorgang, dessen Hintergründe aufgrund des Wirkens bestimmter „eingeweihter“ Personengruppen (z. B. Priester, Schamanen, Magier, Sagenfiguren) für den gewöhnlichen Betrachter erwartungsgemäß und absichtsvoller Weise unklar bleiben.
- In Deutschland ist die Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar
„Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird […] bestraft“ (Vorlage:§ StGB). Aus der gemeinsamen beruflichen Tätigkeit eines Geheimnisträgers mit seinen Gehilfen und Auszubildenden ergibt sich ein Kreis der Wissenden, der ein Geheimnis teilen darf (Vorlage:§ Abs. 3 StGB).[2]
Beispiele
Option | Beschreibung |
---|---|
Schutz der Privatsphäre und Intimsphäre | |
Schutz der Vertraulichkeit des Wortes | schützt das nicht-öffentlich gesprochene Wort insbesondere vor geheimen Aufzeichnungen. Ähnliches gilt für das Meldegeheimnis (Vorlage:§ BMG). |
Arztgeheimnis, Schweigepflicht des Arztes | zu Untersuchungsbefunden, Diagnosen und Behandlungen seiner Patienten und allen Inhalten der Patientenakte |
Verschwiegenheitspflicht | haben auch Angehörige heilbehandelnder Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologen, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Angehörige eines anderen Heilberufs, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert – z. B. Krankenpfleger/-schwestern und Rettungsassistenten und deren Helfer (also z. B. Sanitäter und Rettungssanitäter). Diese Aufzählung ist abschließend und umfasst z. B. keine Heilpraktiker. Ebenso sind Rechtsanwälte sowie deren Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte gegenüber Behörden unterliegen einer speziellen Regelung. |
Amtsgeheimnis | ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern und Mitarbeitern einer Behörde beschränkt. Die Mitglieder dieses Kreises unterliegen der Schweigepflicht. |
Bankgeheimnis | bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden. |
Betriebsgeheimnis | war früher eine in speziellen Berufen gehütete Arbeitsweise oder ein Fertigungsverfahren, die aus Gründen der Ökonomie (Beschränkung der Anzahl der Berufsausübenden) und auch Plagiatsvergehen berufsfremden Personen nicht zugänglich gemacht werden sollten. Berufsgeheimnisse wurden allerdings gegen entsprechende Bezahlungen häufig durchbrochen (Zauberkünstler). Heute versteht man darunter die Pflicht des Arbeitnehmers, über Dinge zu schweigen, die er während der Ausübung seiner Tätigkeit erfahren hat. |
Briefgeheimnis | ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Postsendungen garantiert. |
Fernmeldegeheimnis | ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften. Das Fernmeldegeheimnis ist in vielen Staaten verfassungsrechtlich geschützt und wird ergänzt durch das Briefgeheimnis und das Postgeheimnis. |
Datengeheimnis | schützt personenbezogene Daten vor Missbrauch, es wird durch den Datenschutz gewährleistet. |
Glaubensgeheimnis | ist ein Begriff aus der Tradition der christlichen Theologie; Martin Luther übersetzte das biblische Wort mysterion mit „Geheimnis“. |
Beichtgeheimnis | bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. |
Militärgeheimnis | ist ein Geheimnis im militärischen Bereich. |
persönliche Geheimnis | ist ausschließlich einem Menschen bekannt. Manche Geheimnisse werden 'mit ins Grab genommen'. |
offenes Geheimnis | oder auch öffentliches Geheimnis ist eine Information, die von interessierten Kreisen hätte geheim gehalten werden sollen, aber dennoch bekannt geworden ist. |
Redaktionsgeheimnis | ist die mit dem Grundrecht der Pressefreiheit mitgeschützte Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungsredaktionen und Zeitschriftenredaktionen. |
Sozialgeheimnis | ist ein besonderes Amtsgeheimnis im Bereich des Sozialrechts. |
Staatsgeheimnisse sind für die Sicherheit | eines Staates relevante Tatsachen, die, gelängen sie an die Öffentlichkeit, den politischen und wirtschaftlichen Interessen des Staates schweren Schaden zufügen könnten. |
Statistikgeheimnis | ist ein Amtsgeheimnis im Bereich der Statistischen Ämter über die Herkunft der von ihnen erhobenen Daten. |
Steuergeheimnis | hindert die Finanzbehörde daran, Erkenntnisse, die sie bei der Steuererhebung gewinnen, an Dritte weiterzugeben. |
Piloten | waren Seefahrer mit besonderen nautischen Fähigkeiten. Die portugiesische Krone verfolgte lange eine strikte Geheimhaltungspolitik (Política de Sigilo nas Navegações): Sie verbot ihren Piloten, außerhalb Portugals ihre Dienste anzubieten, und drohte ihnen für diesen Fall Strafverfolgung an. Die Piloten verpflichteten sich vor Beginn ihrer Ausbildung zu dieser Geheimhaltung. |
Anhang
Siehe auch
- Arkanprinzip
- Geheimdienst
- Geheimpolitik
- Geheimhaltungsgrad
- Geheimnisverrat
- Geheimtür und Geheimgang
- National Clandestine Service
- Päpstliches Geheimnis
Links
Weblinks
- https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimnis
- Vorlage:Wiktionary
- Vorlage:Wiktionary
- Vorlage:Commonscat
- Vorlage:Wikiquote
- ↑ Vgl. auch Christian Morgenstern: „Es gibt kein Geheimnis an sich, es gibt nur Uneingeweihte aller Grade.“
- ↑ Eberhard Schmidt: Der Arzt im Strafrecht. Leipzig, 1939.