Softwarelizenzen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Bei Lizenzverstoß gleiche Folgen wie bei Nichtbeachtung der Informationssicherheits-Anforderungen | * Bei Lizenzverstoß gleiche Folgen wie bei Nichtbeachtung der Informationssicherheits-Anforderungen | ||
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; Bestellung eines Softwarebeauftragten oder Erweiterung des Aufgabenfeldes des Informationssicherheits-Beauftragten | ; Bestellung eines Softwarebeauftragten oder Erweiterung des Aufgabenfeldes des Informationssicherheits-Beauftragten | ||
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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2023, 19:29 Uhr
Softwarelizenzen - Verwaltung von Softwarelizenzen
Ordnungsgemäße Lizenzierung
- Ordnungsgemäße Lizenzierung wird sehr häufig vernachlässigt
gewerbliche Raubkopierrate in Deutschland 28 % (BSA)
Überlizenzierung in bestimmten Bereichen kann Unterlizenzierung in anderen Bereichen nicht kompensieren
- Bei Lizenzverstoß gleiche Folgen wie bei Nichtbeachtung der Informationssicherheits-Anforderungen
Empfehlung
- Bestellung eines Softwarebeauftragten oder Erweiterung des Aufgabenfeldes des Informationssicherheits-Beauftragten