Unternehmensrisiken: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
	
	
 Weiterleitung auf Kategorie:Unternehmen entfernt Markierung: Weiterleitung entfernt  | 
				K Textersetzung - „==== Links ====“ durch „=== Links ===“  | 
				||
| (5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''topic''' - Kurzbeschreibung  | |||
== Beschreibung ==  | |||
; Unternehmensrisiko  | |||
Das [[Risikobericht#Branchenübergreifende Risikoarten|Unternehmensrisiko]] findet zunächst in der [[Volatilität]] des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) seinen Niederschlag, die durch statistische Analysen oder zukunftsorientiert mittels [[Risikoaggregation]] bestimmbar ist.   | |||
* Gemeint ist die durch Unvorhersehbarkeit der Zukunft bestehende Möglichkeit, von betrieblichen Zielen abzuweichen.   | |||
* Die extreme Ausprägung des Unternehmensrisikos wird [[Insolvenzrisiko]] genannt und drückt die [[Wahrscheinlichkeit]] aus, dass das Unternehmen wegen [[Zahlungsunfähigkeit]] und/oder [[Überschuldung]] seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann.   | |||
* Die vom aggregierten Risikoumfang, aber auch der Risikotragfähigkeit ([[Eigenkapital]]) und der [[Ertragskraft]], abhängige Insolvenzwahrscheinlichkeit wird durch das [[Rating]] ausgedrückt (siehe auch [[Ratingprognose]] und [[Insolvenzprognoseverfahren]]).  | |||
; Insolvenz  | |||
Eine [[Insolvenz]] kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden, wobei allgemein zwischen internen und externen Insolvenzursachen differenziert wird.   | |||
* Interne Ursachen betreffen die Aktivitäten, die unmittelbar vom Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen.   | |||
* Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen oder Fehleinschätzungen des Managements handeln.   | |||
* Externe Insolvenzursachen betreffen Faktoren, die von außen auf das Unternehmen einwirken, beispielsweise strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Unternehmensumfelds sowie Markteintritte von neuen Wettbewerbern.  | |||
; Aktiengesellschaften  | |||
Aktiengesellschaften müssen nach dem [[Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich]] ({{§|91|aktg|juris}} Abs. 2 [[Aktiengesetz (Deutschland)|AktG]]) zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ein Überwachungssystem einrichten, um den Fortbestand der Gesellschaft gegen gefährliche Entwicklungen zu sichern.   | |||
* Der Vorstand der AG steht dabei in der obersten Verantwortung.   | |||
* Eine Verpflichtung des Vorstandes zur Einrichtung eines Überwachungssystems bestand nach dem {{§|76|aktg|juris}} AktG bereits vor Inkrafttreten des KonTraG.  | |||
<noinclude>  | |||
== Anhang ==  | |||
=== Siehe auch ===  | |||
{{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}/}}  | |||
=== Links ===  | |||
==== Weblinks ====  | |||
[[Kategorie:Unternehmen]]  | [[Kategorie:Unternehmen]]  | ||
</noinclude>  | |||
Aktuelle Version vom 22. März 2025, 02:46 Uhr
topic - Kurzbeschreibung
Beschreibung
- Unternehmensrisiko
 
Das Unternehmensrisiko findet zunächst in der Volatilität des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) seinen Niederschlag, die durch statistische Analysen oder zukunftsorientiert mittels Risikoaggregation bestimmbar ist.
- Gemeint ist die durch Unvorhersehbarkeit der Zukunft bestehende Möglichkeit, von betrieblichen Zielen abzuweichen.
 - Die extreme Ausprägung des Unternehmensrisikos wird Insolvenzrisiko genannt und drückt die Wahrscheinlichkeit aus, dass das Unternehmen wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen kann.
 - Die vom aggregierten Risikoumfang, aber auch der Risikotragfähigkeit (Eigenkapital) und der Ertragskraft, abhängige Insolvenzwahrscheinlichkeit wird durch das Rating ausgedrückt (siehe auch Ratingprognose und Insolvenzprognoseverfahren).
 
- Insolvenz
 
Eine Insolvenz kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden, wobei allgemein zwischen internen und externen Insolvenzursachen differenziert wird.
- Interne Ursachen betreffen die Aktivitäten, die unmittelbar vom Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen.
 - Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen oder Fehleinschätzungen des Managements handeln.
 - Externe Insolvenzursachen betreffen Faktoren, die von außen auf das Unternehmen einwirken, beispielsweise strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Unternehmensumfelds sowie Markteintritte von neuen Wettbewerbern.
 
- Aktiengesellschaften
 
Aktiengesellschaften müssen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Vorlage:§ Abs. 2 AktG) zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ein Überwachungssystem einrichten, um den Fortbestand der Gesellschaft gegen gefährliche Entwicklungen zu sichern.
- Der Vorstand der AG steht dabei in der obersten Verantwortung.
 - Eine Verpflichtung des Vorstandes zur Einrichtung eines Überwachungssystems bestand nach dem Vorlage:§ AktG bereits vor Inkrafttreten des KonTraG.