Rechtliche Rahmenbedingungen der ISMS: Unterschied zwischen den Versionen

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'''topic''' - Kurzbeschreibung
#WEITERLEITUNG [[ISMS/Recht/Grundlagen]]
== Beschreibung ==
; Informationssicherheit sollte aufgrund enormer Haftungsrisiken nicht vernachlässigt werden
 
=== Empfehlungen ===
* Regelmäßige Datensicherung
* Anti-Virus-Programm (regelmäßiger Updates)
* Firewall
* Ordnungsgemäße Lizenzverwaltung
* Bestellung eines Informationssicherheits- und Softwarebeauftragten
* Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit
 
== Recht der Informationssicherheit ==
=== Vorschriften und Gesetzesanforderungen ===
; Stellen Sie sich vor …
; Bei Ihnen gespeicherte Daten gelangen an die Öffentlichkeit
* Daten werden mutwillig oder durch ein Unglück unwiederbringlich zerstört
* Oder aus Ihrem Haus werden Massen-E-Mails mit Viren verschickt
 
; Welche Konsequenzen drohen?
* dem Unternehmen / der Behörde
* den verantwortlichen Personen
 
{| class="wikitable options"
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! !! Beschreibung !! Regelung
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| Vorstand haftet persönlich || wenn er Entwicklungen, die zukünftig ein Risiko für das Unternehmen darstellen könnten, nicht durch ein Risikomanagement überwacht und durch geeignete Maßnahmen vorbeugt || § 91 Abs. 2 und § 93 Abs. 2 AktG
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| Geschäftsführern einer GmbH || wird im GmbH-Gesetz "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes„ auferlegt || § 43 Abs. 1 GmbHG
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| Im Aktiengesetz genannten Pflichten eines Vorstands || gelten auch im Rahmen des Handelsgesetzbuches || § 317 Abs. 4 HGB
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| Handelsgesetzbuch verpflichtet Abschlussprüfer || zu prüfen, "ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind" || § 317 Abs. 2HGB
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| Bestimmte Berufsgruppen || Sonderregelungen im Strafgesetzbuch || Ärzte, Rechtsanwälte, Angehörige sozialer Berufe, ..
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| Verbraucherschutz || Belange des Verbraucherschutzes werden in verschiedenen Gesetzen behandelt ||
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| Datenschutz || Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder, dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten, der Telekommunikations-Datenschutzverordnung sowie teilweise in den bereits aufgezählten Gesetzen geregelt. ||
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| Banken || Auch Banken sind inzwischen gezwungen, bei der Kreditvergabe IT-Risiken des Kreditnehmers zu berücksichtigen, was sich unmittelbar auf die angebotenen Konditionen auswirken wird ||
|}
 
=== Rechtsgebiete ===
; Vielzahl von Rechtsgebieten
==== Allgemeines Zivilrecht ====
* Datenschutzrecht
* Telekommunikationsrecht
* Urheberrecht
* GmbH-Recht
* Aktien-Recht
 
==== Sicherheit in der Informationstechnik ====
; Definition
BSIG (Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) §2 Abs. 2
: Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne dieses Gesetzes
:* Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards zu Informationen
:* Verfügbarkeit
:* Unversehrtheit
:* Vertraulichkeit
 
; Sicherheitsvorkehrungen
* in und bei der Anwendung
* von informationstechnischen Systemen oder Komponenten
 
==== Technische Regelwerke ====
; Technische Regelwerke wie z.B. ITSEC
; Haben zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung
* an zahlreichen Stellen fordert das Gesetz jedoch die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
* technische Regelwerken kommt im Einzelfall „mittelbarer Gesetzescharakter“ zu
 
== Anhang ==
=== Siehe auch ===
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==== Links ====
===== Weblinks =====
 
[[Kategorie:Informationssicherheit/Recht]]

Aktuelle Version vom 19. September 2024, 12:09 Uhr

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