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| == Begriff ==
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| ; Etymologie
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| Der Begriff tauchte erstmals in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf und bezog sich im Französischen zunächst auf einen Unterbau ({{frS|infrastructure}}), auf alle Erdarbeiten zur Urbarmachung der Böden und das [[Nivellement]] im Eisenbahnbau.
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| Im Englischen beschrieb ''infrastructure'' vor allem die immobilen Bauten und Einrichtungen, die der [[Mobilmachung|Mobilisierung]] und Bereithaltung der Heere dienten.
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| Auch die ''[[NATO]] common infrastructure'' bezeichnete 1961 nach einer offiziellen Definition die „Immobilien und Anlagen der Streitkräfte, die der Durchführung der militärischen Operationspläne der NATO dienten“. Gemeint waren diverse Einrichtungen der militärischen Kommunikation, Logistik und Abschreckung: die Flugstützpunkte, Häfen, Pipelines, Raketenrampen etc.
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| Bereits mit der Formulierung des ''NATO Infrastructure Programme'' im Dezember 1951 (seit 1993 als NATO Security Investment Programme bezeichnet) wurde Infrastruktur ebenso als Synonym für die [[Fixkosten]] im Verteidigungshaushalt verwendet – eine Abstraktion und Bedeutungserweiterung, die die [[Volkswirtschaftslehre]] und [[Wirtschaftswissenschaft]] dankbar aufgriffen. Neben der personalen Infrastruktur, dem [[Humankapital]], umfasst Infrastruktur alle langlebigen Einrichtungen materieller oder [[institution]]eller Art, die das Funktionieren einer [[Arbeitsteilung|arbeitsteiligen]] [[Volkswirtschaft]] begünstigen. Es wird zwischen materiellen und institutionellen Infrastrukturen unterschieden: Erstere werden von [[privat]]er Hand geschaffen, letztere vom [[Staat]] geplant, erhalten oder gestaltet ([[Wirtschaftsordnung]], [[Staatsunternehmen]] und staatliche [[Investition]]en in Infrastruktur).
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| == Allgemeines ==
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| „Infrastruktur ist die Gesamtheit der materiellen und personellen Einrichtungen und Gegebenheiten, die der [[Arbeitsteilung|arbeitsteiligen]] [[Wirtschaft]] zur Verfügung stehen und dazu beitragen, dass gleiche [[Faktorertrag|Faktorentgelte]] für gleiche Faktorleistungen (vollständige Integration) bei zweckmäßiger [[Ressourcenallokation]] … gezählt werden“.
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| Die [[Infrastrukturplanung]], Erstellung und Instandhaltung verschiedenster Infrastrukturen wird zum Teil als Aufgabe des Staates oder ihm assoziierter Organe ([[öffentliche Einrichtung]]en, [[Öffentliches Unternehmen|öffentliche Unternehmen]]) im Rahmen der Daseinsvorsorge angesehen. Die Erstellung einer öffentlichen Infrastruktur wird meist durch [[Steuer]]­gelder finanziert. Die ''materielle Infrastruktur'', auch als [[Sozialkapital]] bezeichnet, umfasst die Gesamtheit aller Anlagen, Ausrüstungen und [[Betriebsmittel (Produktion)|Betriebsmittel]] in einer [[Gesamtwirtschaft]], die zur [[Energieversorgung]], [[Verkehrsleistung]], [[Telekommunikation]] und zur Aufrechterhaltung der natürlichen [[Ressource]]n und [[Verkehrsweg]]e dienen. Im Zuge der [[Privatisierung]] von öffentlichen/staatlichen Betrieben und staatlichen Aufgaben werden insbesondere Erstellung und Instandhaltung der Infrastruktur vermehrt privaten bzw. privatrechtlich organisierten Firmen übertragen. Die Planungs- und Regulierungshoheit bleibt aber weiterhin beim Staat.
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| Der Begriff Infrastruktur wird inzwischen auch analog zur Kennzeichnung technischer Grundeinrichtungen im privatwirtschaftlichen Bereich, beispielsweise in Unternehmen, verwendet. So können unter anderem verwaltete Straßen, Gebäude und technische Grunddienste, wie Strom oder Kommunikation in Industrieparks oder Büroanlagen auch als Infrastruktur verstanden werden, spezielle Organisationsformen der privatwirtschaftlichen Verwaltung solcher Anlagen bezeichnet man z. B. mit „[[On-Site-Management|(On-)Site]]-“ oder „[[Facilitymanagement]]“. In den Unternehmen selbst hat sich in den letzten Jahren auch der Begriff [[IT-Infrastruktur]] durchgesetzt.
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| Im Zusammenhang mit der [[Systemrelevanz]] vor allem in Zeiten von [[Katastrophe]]n und [[Krise]]n gerät die Betrachtung von [[Kritische Infrastrukturen|kritischen Infrastrukturen]] zunehmend in den Vordergrund.
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| == Arten der öffentlichen Infrastruktur ==
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| === Technische Infrastruktur ===
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| * [[Energieversorgung]]: [[Elektroenergie]], [[Gasversorgung]], [[Fernwärme]], [[Tankstellennetz]]
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| * [[Kommunikation]]: [[Rundfunk]], [[Internet]], [[Festnetz]]-Telefonie, [[Mobilfunk]], [[Postwesen]]
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| * Stoffliche Ver- und Entsorgung: [[Müllentsorgung]], [[Abwasser]], [[Wertstoffverwertung]], [[Trinkwasser]]
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| * [[Verkehrsinfrastruktur]]:
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| ** ''[[öffentlicher Verkehr]]'' mit [[Seeschifffahrt]], [[Binnengewässer]]n ([[Binnenschifffahrt]]), [[Eisenbahn]]en ([[Nahverkehr|Nah-]] und [[Bahn (Verkehr)|Fernbahn]]), Öffentlicher Personenverkehr ([[ÖPNV]] und [[Personenfernverkehr]], [[Fernbus]]), [[Luftverkehr]] ([[Flughafen|Flughäfen]]), [[Straßenverkehr]] ([[Straße]]n), [[Schiffsverkehr]] ([[Wasserstraße]]n), [[Ungerichtetes Funkfeuer|Navigationsfunksender]] für Luft- und Seefahrzeuge
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| ** ''[[Individualverkehr]]'': [[Verkehrsweg]]e, [[Radverkehrsanlage|Radwege]], [[Radwanderweg]]e usw.
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| * [[Finanzsystem|Finanz-]], [[Bankensystem|Banken-]], [[Steuersystem (Steuerrecht)|Steuer-]] und [[Währungssystem]]
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| === Soziale Infrastruktur ===
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| * [[Bildungssystem]], Bildungseinrichtungen mit [[Bibliothek]]en, [[Schule]]n, [[Universität]]en, [[Fachhochschule]]n, [[Forschungseinrichtung]]en usw.
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| * [[Fürsorge]]-Dienstleistungen mit Kinderbetreuungs-Einrichtungen, [[Waisenhaus|Waisenhäusern]], [[Altenheim]]en, [[Frauenhaus|Frauenhäusern]], Pflegediensten usw.
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| * [[Gesundheitssystem]] mit [[Krankenhaus|Krankenhäusern]], [[Rettungsdienst]]en
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| * [[Kultur]]elle Einrichtungen mit Ausstellungsräumen, [[Bibliothek]]en, [[Museum|Museen]] usw.
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| * [[Öffentliche Sicherheit]]: Bevölkerungsschutz, [[Polizei]], Verteidigung usw.
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| * [[Soziale Sicherung]] mit [[Arbeitslosenversicherung|Arbeitslosen-]], [[gesetzliche Rentenversicherung|Renten-]] und [[Pflegeversicherung]]
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| * [[Sport]] und [[Freizeit]]: [[Sportanlage]]n und -[[Sportplatz|plätze]], [[Park]]s, [[Spielplatz|Spielplätze]]
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| === Grün-blaue Infrastruktur ===
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| {{Hauptartikel|Grüne Infrastruktur}}
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| * [[Natur|natürliche]] und [[Hemerobie|naturnahe]] Flächen, [[Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz|Schutzgebiet]]e, [[Grünbrücke]]n
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| * Parks, [[Grünfläche]]n, [[Straßenbegleitgrün]], [[Bauwerksbegrünung]]
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| * natürliche und künstliche [[Gewässer]] (blaue Infrastruktur)
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| == Infrastrukturrecht ==
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| Infrastrukturrecht ist das Recht, das sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der [[Daseinsvorsorge]] beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, [[Telekommunikation]], Post). Dabei handelt es sich um ein ''Querschnittsrecht''. Das heißt, es gibt keinen Gesetzestext, in dem Infrastrukturrecht zentral geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in:
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| * Beschlüssen der Vergabenachprüfungsinstanzen,
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| * [[EG-Vertrag]] (EGV),
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| * Entscheidungen der [[Kartellbehörde]]n und der [[EU-Kommission]],
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| * [[EU]]-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Entscheidungen,
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| * EU-[[Wettbewerbsrecht]], EU-[[Kartellrecht]],
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| * [[Europäisches Beihilfenrecht|EG-Beihilfenrecht]],
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| * [[Freistellung]]s­verordnungen,
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| * [[Kartellrecht]] (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB),
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| * Rechtsprechung des EuGH ([[europäischer Gerichtshof]]),
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| * Rechtsprechung der Vergabesenate und Kartellsenate des [[Bundesgerichtshof]]s (BGH) und der [[Oberlandesgericht]]e,
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| * Sektorspezifischen Fachgesetzen: Energiewirtschaftsgesetz, Allgemeines Eisenbahngesetz, Telekommunikationsgesetz, Postgesetz,
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| * [[Öffentlicher Auftrag#Rechtsgrundlagen|Vergaberecht]] (GWB, Vergabeverordnungen – VgV,
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| * Verfassungen, etwa das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|deutsche Grundgesetz]] (GG),
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| * [[Wettbewerbsrecht]] (GWB, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG)).
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| Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:
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| * [[Ausschreibung]]s­pflicht,
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| * Berechtigung zum Erheben von [[Maut]] und Gebühr (Beleihung),
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| * Durchleitungsentgelte,
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| * Erhebung von Erschließungsbeträgen/Erschließungsgebühren,
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| * Gebührenhöhe, Mauthöhe,
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| * Gemeinsame Nutzung (ggf. Finanzierung) von Infrastruktureinrichtungen,
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| * Offener und diskriminierungsfreier Netzzugang,
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| * Missbrauch marktbeherrschender Stellung,
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| * Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur,
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| * Vermeidung von Doppelbelastungen für Nutzer/Bürger.
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| Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur.
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| {{Siehe auch|Thüringer Gemeindeinfrastrukturfördergesetz}}
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| == Nichtstaatliche Infrastrukturinvestitionen ==
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| Infrastrukturinvestitionen sind Kapitalanlagen in Unternehmen, die die Netzwerke und Einrichtungen zur Grundversorgung von Haushalten und Unternehmen besitzen oder betreiben. Diese werden teilweise auch über spezialisierte [[Infrastrukturfonds]] getätigt. Investitionen in die Infrastruktur sind häufig Kooperationen zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Rahmen einer [[Öffentlich-private Partnerschaft|Öffentlich-privaten Partnerschaft]] (ÖPP). Nichtstaatliche Investoren erwerben das Eigentum an einer Infrastruktureinrichtung, wie z. B. einer Mautstraße oder einem [[Pipeline]]-Netz. Dies geschieht im Rahmen von Privatisierungen, Verkäufen von privat gehaltenen Unternehmen oder durch die Errichtung und den daran anschließenden Betrieb. Bei einer ÖPP befinden sich üblicherweise die in der Infrastruktur gebundenen Vermögenswerte nicht mehr im Staatseigentum, sondern im Eigentum nichtstaatlicher Investoren. Je nach individuellem Konstrukt erbringt der Staat weiterhin die infrastrukturelle Dienstleistung oder tritt diese – zeitweise oder für immer – an nichtstaatliche Investoren ab.
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| Die ''ökonomische Infrastruktur'' charakterisiert sich dadurch, dass der Empfänger bereit ist, für die neu geschaffenen Dienstleistungen zu bezahlen. Die Leistung wird der Allgemeinheit typischerweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
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| Die ''soziale Infrastruktur'' besteht aus Leistungen und Einrichtungen mit starken positiven externen Effekten, die als freie oder subventionierte Güter der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
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| == Charakteristische Merkmale von Infrastrukturinvestitionen ==
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| Als Investor ist es schwer, direkten Zugriff zu Investitionsobjekten zu bekommen, da die Eintrittsbarrieren hoch sind. Es entsteht ein hoher Kapitalbedarf, bevor die Investitionen Cash Flows abwerfen. Infrastrukturinvestoren operieren zudem in einem hoch regulierten Umfeld, dies erfordert fachspezifische Expertise der Manager. Der hohe Platzbedarf ist eine weitere Eintrittsbarriere, da dieser besonders in urbanen Räumen oft knapp ist. Im Infrastrukturbereich stehen nicht marktmäßige Entscheidungsmechanismen auf der Tagesordnung, da häufig ein monopolistisches oder oligopolistisches Marktumfeld vorliegt. Der Verbraucher hat häufig keinen Einfluss auf die Preisbildung, da keine Ersatzgüter zur Verfügung stehen. Infrastrukturanlagen stellen eine unverzichtbare Basisleistung für eine Gesellschaft dar. Besonders interessant scheinen Infrastrukturinvestitionen aufgrund der Performance-Merkmale zu sein. Bei relativ geringem Portfoliorisiko (gemessen an der [[Volatilität]]) kann mit einer Investition ein langfristiger, regelmäßiger und gut kalkulierbarer Cash Flow erwirtschaftet werden. Die Erträge stellen sich als gut kalkulierbar dar, da häufig sehr lange Konzessionen mit sehr solventen Schuldnern (Mietern), häufig dem Staat, geschlossen werden. Diese Konzessionen sind häufig von 25 bis 99 Jahren vereinbart. Es wird zudem eine geringe und unelastische Nachfrage nach den Leistungen unterstellt, da die Verbraucher auf die Einrichtungen angewiesen sind. Daher spielen auch Konjunkturzyklen nur eine untergeordnete Rolle bei einer Investitionsentscheidung. Infrastrukturinvestitionen korrelieren nur in geringem Maße zu anderen Anlageklassen und weisen eine geringere Volatilität auf. Problematisch ist bei einer Investition in die Infrastruktur, dass diese nur einer interessanten [[Rendite]]­erwartung gerecht wird, wenn ein hoher Fremdkapitalanteil in die Finanzierung eingebracht wird.
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| == Forschungsinfrastruktur ==
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| {{Hauptartikel|Forschungsinfrastruktur}}
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| Als Forschungsinfrastrukturen werden diejenigen Einrichtungen, Ressourcen und Dienstleistungen verstanden, die speziell für wissenschaftliche Zwecke errichtet, mittel- oder langfristig bereitgestellt werden und für deren sachgerechte Errichtung, Betrieb und Nutzung spezifische Kompetenzen erforderlich sind.
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