IT-Grundschutz/Berater/Zertifizierung: Unterschied zwischen den Versionen

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# [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Zertifikat/Veroeffentl/Antrag_Zertifizierung_Rezertifizierung-IT-GS-Berater.pdf Antrag auf (Re-)Zertifizierung als IT-GS-Berater]
# [https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Zertifikat/Veroeffentl/Antrag_Zertifizierung_Rezertifizierung-IT-GS-Berater.pdf Antrag auf (Re-)Zertifizierung als IT-GS-Berater]


[[Kategorie:Grundschutz/Berater]]
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Version vom 22. Oktober 2024, 13:45 Uhr

Grundschutz-Berater/Zertifizierung - Personenzertifizierung durch das BSI

Beschreibung

Das BSI bietet eine Personenzertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater an.

  • Dazu hat das BSI ein Curriculum für Schulungsanbieter erstellt, das eine zweistufige Weiterbildung ermöglicht.
  1. Im ersten Schritt können Teilnehmer eine IT-Grundschutz-Basisschulung mit anschließender Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker absolvieren.
  2. Im nächsten Schritt können sie die Zertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater angehen.
Aufgaben

IT-Grundschutz-Berater können Behörden und Unternehmen bei folgenden Vorhaben begleiten und unterstützen:

  • Einführung eines Managementsystems zur Informationssicherheit (ISMS)
  • Entwicklung von Sicherheitskonzepten
  • Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen
  • Fachkundige Unterstützung bei der Einführung von Prozessen
  • Auch bei der Vorbereitung eines ISO 27001-Audits auf Basis von IT-Grundschutz kann ein IT-Grundschutz-Berater unterstützen.
Zertifizierung

Um sich als IT-Grundschutz-Berater zertifizieren zu lassen, ist u.a. die Teilnahme an verschiedenen Schulungen erforderlich.

Nach Teilnahme an der Aufbauschulung können Interessierte eine Zertifizierung als IT-Grundschutz-Berater durch das BSI erlangen.

  • Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen.
  • Nach Antragstellung können Interessierte die Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater beim BSI absolvieren.
  • Neben den oben genannten Schulungen sind noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, die dem "Programm IT-Grundschutz-Berater" zu entnehmen sind.
  • Deren Nachweise sind vollständig mit Antragstellung einzureichen.
  • Antrag und Programm sind unten im Kasten "Weitere Informationen" verlinkt.

Wurden alle erforderlichen Nachweise erbracht und die Prüfung erfolgreich bestanden, erfolgt die Personenzertifizierung.

Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks
  1. Personenzertifizierung: Programm IT-Grundschutz-Berater
  2. Antrag auf (Re-)Zertifizierung als IT-GS-Berater