Kritische Infrastrukturen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Dienstleistungen und Schwellenwerte ==
; <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung definiert kritische Dienstleistungen und Schwellenwerte
Welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon wegen ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung und damit für das Funktionieren des Gemeinwesens als Kritische Infrastrukturen im Sinne des <abbr>BSIG</abbr> gelten, wird durch die <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung definiert. Ob ein bedeutender Versorgungsgrad vorliegt, ist vom Erreichen oder Überschreiten von in der <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung aufgeführten Schwellenwerten abhängig. Werden diese Schwellenwerte erreicht oder überschritten, gelten für <abbr>KRITIS</abbr>-Betreiber die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des <abbr>BSIG</abbr>.
'''A''uch wenn Ihre Anlagen die Schwellenwerte der <abbr>BSI</abbr>-Kritisverordnung unterschreiten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am UP <abbr>KRITIS</abbr>'''''
* Ergänzende Informationen auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (<abbr>BBK</abbr>)
Internetseiten des <abbr>BBK</abbr> zum Schutz Kritischer Infrastrukturen

Version vom 18. November 2024, 23:56 Uhr

Kritische Infrastrukturen - Infrastrukturen mit wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen

Beschreibung

Was sind Kritische Infrastrukturen?
Störungen mit erheblichen Auswirkungen

Wirtschaftliches/soziales Wohlergehen der Bevölkerung

Allgemeines

Definition KRITIS
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Infrastrukturen sind jedermann zugängliche staatliche oder private Anlagen oder Einrichtungen, die in einem festgelegten organisatorischen und/oder geografischen Bereich Dienstleistungen zur Verfügung stellen

Dazu gehören auch die ablaufenden Prozesse, die eingesetzte Informationstechnik sowie die tätigen Arbeitskräfte

  • Kritische Infrastrukturen sind dementsprechend „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“
  • „Kritisch“ bezieht sich auf die Systemrelevanz der Infrastrukturen, also auf die für das Gesamtsystem und die Daseinsvorsorge besonders bedeutsamen Einrichtungen

Es bedarf auch des Schutzes Kritischer Informationsinfrastrukturen (, CIIP). „Kritisch“ meint hierbei nicht, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von Störungen hoch ist

  • Es ist vielmehr so zu verstehen, dass Störungen oder Ausfälle weitreichende Folgen bis hin zu katastrophalen Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und/oder große Teile der Bevölkerung haben können

Sektoren

Sektoren Kritischer Infrastrukturen
  1. Energie
  2. Informationstechnik und Telekommunikation
  3. Transport und Verkehr
  4. Gesundheit
  5. Medien und Kultur
  6. Wasser
  7. Ernährung
  8. Finanz- und Versicherungswesen
  9. Siedlungsabfallentsorgung
  10. Staat und Verwaltung

Alle Organisationen aus diesen Sektoren zählen unabhängig von ihrer Größe zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

  • Die Sektoren Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur unterliegen jedoch nicht der Regulierung durch das BSIG
Durch das BSIG regulierte KRITIS-Sektoren

Gemäß § 2 Absatz 10 BSIG sind Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Die Kritischen Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG (BSI-Kritisverordnung) näher bestimmt:

Arten

Kritische Infrastrukturen setzen sich zusammen aus technischen Basisinfrastrukturen und sozioökonomischen Infrastrukturen

Technische Basisinfrastrukturen gewährleisten die
  • Energieversorgung
  • Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und
  • ermöglichen Informationsaustausch, Kommunikation sowie
  • Transport und Verkehr bis hin zu
  • Absatz- und Lieferketten
Sozioökonomische Infrastrukturen betreffen

Teilweise sind sie interdependent wie beispielsweise Transport und Nahrungsmittelversorgung (Lieferketten)

Rechtsfragen

Im Sinne der Vorlage:EU-Richtlinie ist eine Kritische Infrastruktur eine Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten

Die CER-Richtlinie (EU 2022/2557) reguliert die Resilienz bei Kritischen Infrastrukturen in der EU durch Maßnahmen in Unternehmen und staatliche Aufsicht Die NIS-2-Richtlinie weitet Cybersicherheitsvorgaben auf mehr Sektoren und mehr Unternehmen aus

Wirtschaftliche Aspekte

Aufgrund der Vernetzung Kritischer Infrastrukturen sowohl sektorübergreifend als auch grenzüberschreitend bestehen starke, nicht-lineare Interdependenzen

  • Dies kann dazu führen, dass sich eine Störung von einem Betreiber einer Kritischen Infrastruktur durch Kaskadeneffekt auf andere Betreiber ausbreitet und somit die Bevölkerung gefährdet
  • Betreiber ist nach Vorlage:§ Nr. 2 BSI-KritisV eine natürliche oder juristische Person, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb einer Anlage oder Teilen davon ausübt



Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks
  1. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/kritis_node.html
  2. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/Kritische-Infrastrukturen/Allgemeine-Infos-zu-KRITIS/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html


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