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Proprietär: Unterschied zwischen den Versionen

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'''proprietär''' Adjektiv, bedeutet ''in [[Eigentum]] befindlich''
'''proprietär''' - adjektiv, ''in [[Eigentum]] befindlich''


== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
Es wird für Soft- und Hardware, die auf herstellerspezifischen, nicht veröffentlichten Verfahren basiert, verwendet, um diese zu [[freie Software|freier Software]] und [[freie Hardware|freier Hardware]] abzugrenzen.
Es wird für Soft- und Hardware, die auf herstellerspezifischen, nicht veröffentlichten Verfahren basiert, verwendet, um diese zu [[freie Software|freier Software]] und [[freie Hardware|freier Hardware]] abzugrenzen


Das Substantiv '''Proprietär''' bedeutet ''Eigentümer'' (''der Proprietär'' = ''der Eigentümer'').
Das Substantiv '''Proprietär''' bedeutet ''Eigentümer'' (''der Proprietär'' = ''der Eigentümer'')
* Es wird in den Rechtswissenschaften in dieser Bedeutung verwendet.<ref>Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16.
* Es wird in den Rechtswissenschaften in dieser Bedeutung verwendet.<ref>Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16
* Leipzig 1908, S. 385, [http://www.zeno.org/nid/20007294085 online]</ref>
* Leipzig 1908, S. 385, [http://www.zeno.org/nid/20007294085 online]</ref>


Beide Wörter wurden vom lateinischen Substantiv ''proprietarius'' abgeleitet, das ''Eigentumsherr'' bedeutet.
Beide Wörter wurden vom lateinischen Substantiv ''proprietarius'' abgeleitet, das ''Eigentumsherr'' bedeutet


== Verschiedene Bedeutungen ==
== Verschiedene Bedeutungen ==
# Im juristischen Sinne ist der Begriff gleichbedeutend mit „[[urheberrecht]]lich geschützt“.
# Im juristischen Sinne ist der Begriff gleichbedeutend mit „[[urheberrecht]]lich geschützt“
#* Er ist kein juristischer [[Terminus]], da nach europäischer Rechtstradition eine vollkommene Aufgabe der Urheberrechte nicht möglich ist („Das Band zwischen Urheber und seinem Werk kann nicht vollständig zerschnitten werden“, sog. [[Monismus#In der Rechtswissenschaft|Monismus]]).
#* Er ist kein juristischer [[Terminus]], da nach europäischer Rechtstradition eine vollkommene Aufgabe der Urheberrechte nicht möglich ist („Das Band zwischen Urheber und seinem Werk kann nicht vollständig zerschnitten werden“, sog. [[Monismus#In der Rechtswissenschaft|Monismus]])
#* Juristisch bedeutet proprietär den umfassenden Vorbehalt des Urhebers für alle bzw.
#* Juristisch bedeutet proprietär den umfassenden Vorbehalt des Urhebers für alle bzw.&nbsp;
#* fast alle ihm zustehenden geistigen Eigentumsrechte.
#* fast alle ihm zustehenden geistigen Eigentumsrechte
# Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den Begriff für Dinge, die nicht „frei“ sind.
# Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den Begriff für Dinge, die nicht „frei“ sind
#* Auf der einen Seite ist damit Software gemeint ([[proprietäre Software]] oder [[Closed Source]]), auf der anderen Seite Dateiformate, [[Netzwerkprotokoll|Protokolle]] usw.
#* Auf der einen Seite ist damit Software gemeint ([[proprietäre Software]] oder [[Closed Source]]), auf der anderen Seite Dateiformate, [[Netzwerkprotokoll|Protokolle]] usw
#* Freiheit im Sinne von freier Software bedeutet juristisch das Angebot des Urhebers an die Allgemeinheit, alle ihm zustehenden Urheberrechte mitnutzen zu dürfen.
#* Freiheit im Sinne von freier Software bedeutet juristisch das Angebot des Urhebers an die Allgemeinheit, alle ihm zustehenden Urheberrechte mitnutzen zu dürfen
##''Proprietäre Software'' ist jegliche Software, die keine [[Free/Libre Open Source Software|freie und quelloffene Software]] ist.
##''Proprietäre Software'' ist jegliche Software, die keine [[Free/Libre Open Source Software|freie und quelloffene Software]] ist
##* Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe 1.) hat diese Definition jedoch wenig zu tun: Ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter der Softwarelizenz [[GNU General Public License|GPL]] veröffentlicht wurde, ist hiernach „frei“.
##* Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe 1.) hat diese Definition jedoch wenig zu tun: Ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter der Softwarelizenz [[GNU General Public License|GPL]] veröffentlicht wurde, ist hiernach „frei“
##* Hingegen gilt ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter einer nicht-„freien“ Lizenz steht – auch bei offengelegtem [[Quelltext]] – als proprietär.
##* Hingegen gilt ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter einer nicht-„freien“ Lizenz steht – auch bei offengelegtem [[Quelltext]] – als proprietär
##* Bekannte Beispiele proprietärer Software sind [[Microsoft Windows]], [[Adobe Photoshop]], [[AutoCAD]] und [[Adobe Flash]] sowie die meisten [[Videospiel]]e von kommerziellen Anbietern.
##* Bekannte Beispiele proprietärer Software sind [[Microsoft Windows]], [[Adobe Photoshop]], [[AutoCAD]] und [[Adobe Flash]] sowie die meisten [[Videospiel]]e von kommerziellen Anbietern
##* Unter Linux findet man den Begriff besonders häufig im Zusammenhang mit Treibern, die nicht offen sind, sondern vom Hersteller zur Verfügung gestellt wurden, und deren Code nicht einsehbar (und damit auch nicht von der [[Geschichte von Linux#Community|Linux-Community]] pflegbar) ist.
##* Unter Linux findet man den Begriff besonders häufig im Zusammenhang mit Treibern, die nicht offen sind, sondern vom Hersteller zur Verfügung gestellt wurden, und deren Code nicht einsehbar (und damit auch nicht von der [[Geschichte von Linux#Community|Linux-Community]] pflegbar) ist
##* Ein Beispiel hierfür ist [[AMD Catalyst]] für Linux, auch ‚fglrx‘ genannt.
##* Ein Beispiel hierfür ist [[AMD Catalyst]] für Linux, auch ‚fglrx‘ genannt
##* Siehe auch [[Closed Source]].
##* Siehe auch [[Closed Source]]
##Protokolle, Dateiformate und Ähnliches werden als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht oder nur mit Schwierigkeiten von Dritten implementierbar und deshalb nicht zu öffnen oder zu lesen sind, weil sie z.&nbsp;B.&nbsp;
##Protokolle, Dateiformate und Ähnliches werden als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht oder nur mit Schwierigkeiten von Dritten implementierbar und deshalb nicht zu öffnen oder zu lesen sind, weil sie z.&nbsp;B.&nbsp;
##* lizenzrechtlich, durch herstellerspezifisches [[Know-how]] oder durch Patente beschränkt sind.
##* lizenzrechtlich, durch herstellerspezifisches [[Know-how]] oder durch Patente beschränkt sind
##* Beispiele für proprietäre Dateiformate sind das [[Microsoft Word|MS-Word-Format]], das [[Windows Media Audio|WMA]]-Format oder Dateiformate der [[Lotus Smartsuite]].
##* Beispiele für proprietäre Dateiformate sind das [[Microsoft Word|MS-Word-Format]], das [[Windows Media Audio|WMA]]-Format oder Dateiformate der [[Lotus Smartsuite]]
##* Beispiele für nicht proprietäre, offene Formate sind die [[OpenDocument]]-Formate, [[Ogg Vorbis]], das [[Portable Network Graphics|Portable-Network-Graphics]]-Format und das [[Hypertext Markup Language|HTML]]-Format.
##* Beispiele für nicht proprietäre, offene Formate sind die [[OpenDocument]]-Formate, [[Ogg Vorbis]], das [[Portable Network Graphics|Portable-Network-Graphics]]-Format und das [[Hypertext Markup Language|HTML]]-Format
# Traditionell werden im [[Informationstechnik|IT]]-Bereich solche [[Dateiformat]]e, Protokolle usw.&nbsp;aber auch [[Hardware]] als proprietär bezeichnet, die nicht allgemein anerkannten Standards entsprechen, also eigene Entwicklungen sind.
# Traditionell werden im [[Informationstechnik|IT]]-Bereich solche [[Dateiformat]]e, Protokolle usw.&nbsp;aber auch [[Hardware]] als proprietär bezeichnet, die nicht allgemein anerkannten Standards entsprechen, also eigene Entwicklungen sind
#* Beispiele hierfür sind die [[Cisco]] [[SIP-Telefon|VoIP-Telefone]] mit [[Skinny Client Control Protocol|Skinny]]-Protokoll und die Software [[Skype]].
#* Beispiele hierfür sind die [[Cisco]] [[SIP-Telefon|VoIP-Telefone]] mit [[Skinny Client Control Protocol|Skinny]]-Protokoll und die Software [[Skype]]
#* Proprietäre Formate werden einerseits zur Vereinfachung und damit Verminderung des Implementierungsaufwands verwendet, wenn Standards zu aufwendig wären.
#* Proprietäre Formate werden einerseits zur Vereinfachung und damit Verminderung des Implementierungsaufwands verwendet, wenn Standards zu aufwendig wären
  Oft werden sie aber auch zur Abgrenzung von Standards und damit als zusätzliche Einnahmequelle von Lizenzgebühren genutzt, z.&nbsp;B.&nbsp;bei Herstellern von [[Arbeitsspeicher]] und bei einigen Softwareherstellern.
  Oft werden sie aber auch zur Abgrenzung von Standards und damit als zusätzliche Einnahmequelle von Lizenzgebühren genutzt, z.&nbsp;B.&nbsp;bei Herstellern von [[Arbeitsspeicher]] und bei einigen Softwareherstellern


=== Unterschiede zwischen den Definitionen 2.2 und 3 in obiger Auflistung ===
=== Unterschiede zwischen den Definitionen 2.2 und 3 in obiger Auflistung ===
Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 in obiger Auflistung liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der ''Freiheit'' im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der ''anerkannten Standards'' im Sinne offizieller Standardisierungsgremien.
Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 in obiger Auflistung liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der ''Freiheit'' im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der ''anerkannten Standards'' im Sinne offizieller Standardisierungsgremien
* So ist z.&nbsp;B.&nbsp;das [[Audiodatenkompression]]sformat [[Advanced Audio Coding|AAC]] nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte [[Softwarepatent]]e belastet und somit nicht mehr frei implementierbar ist.
* So ist z.&nbsp;B.&nbsp;das [[Audiodatenkompression]]sformat [[Advanced Audio Coding|AAC]] nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte [[Softwarepatent]]e belastet und somit nicht mehr frei implementierbar ist
* Nach 3 ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist.
* Nach 3 ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist
* Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein freies Format nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3 proprietär.
* Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein freies Format nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3 proprietär


Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert oder patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das [[Windows Media Audio|WMA]]-Format.
Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert oder patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das [[Windows Media Audio|WMA]]-Format


{{SORTIERUNG:Proprietar}}
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Version vom 23. Februar 2025, 12:05 Uhr

proprietär - adjektiv, in Eigentum befindlich

Beschreibung

Es wird für Soft- und Hardware, die auf herstellerspezifischen, nicht veröffentlichten Verfahren basiert, verwendet, um diese zu freier Software und freier Hardware abzugrenzen

Das Substantiv Proprietär bedeutet Eigentümer (der Proprietär = der Eigentümer)

  • Es wird in den Rechtswissenschaften in dieser Bedeutung verwendet.[1]

Beide Wörter wurden vom lateinischen Substantiv proprietarius abgeleitet, das Eigentumsherr bedeutet

Verschiedene Bedeutungen

  1. Im juristischen Sinne ist der Begriff gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt“
    • Er ist kein juristischer Terminus, da nach europäischer Rechtstradition eine vollkommene Aufgabe der Urheberrechte nicht möglich ist („Das Band zwischen Urheber und seinem Werk kann nicht vollständig zerschnitten werden“, sog. Monismus)
    • Juristisch bedeutet proprietär den umfassenden Vorbehalt des Urhebers für alle bzw. 
    • fast alle ihm zustehenden geistigen Eigentumsrechte
  2. Davon abweichend benutzt die Freie-Software-Bewegung den Begriff für Dinge, die nicht „frei“ sind
    • Auf der einen Seite ist damit Software gemeint (proprietäre Software oder Closed Source), auf der anderen Seite Dateiformate, Protokolle usw
    • Freiheit im Sinne von freier Software bedeutet juristisch das Angebot des Urhebers an die Allgemeinheit, alle ihm zustehenden Urheberrechte mitnutzen zu dürfen
    1. Proprietäre Software ist jegliche Software, die keine freie und quelloffene Software ist
      • Mit dem urheberrechtlichen Schutz (siehe 1.) hat diese Definition jedoch wenig zu tun: Ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter der Softwarelizenz GPL veröffentlicht wurde, ist hiernach „frei“
      • Hingegen gilt ein urheberrechtlich geschütztes Programm, das unter einer nicht-„freien“ Lizenz steht – auch bei offengelegtem Quelltext – als proprietär
      • Bekannte Beispiele proprietärer Software sind Microsoft Windows, Adobe Photoshop, AutoCAD und Adobe Flash sowie die meisten Videospiele von kommerziellen Anbietern
      • Unter Linux findet man den Begriff besonders häufig im Zusammenhang mit Treibern, die nicht offen sind, sondern vom Hersteller zur Verfügung gestellt wurden, und deren Code nicht einsehbar (und damit auch nicht von der Linux-Community pflegbar) ist
      • Ein Beispiel hierfür ist AMD Catalyst für Linux, auch ‚fglrx‘ genannt
      • Siehe auch Closed Source
    2. Protokolle, Dateiformate und Ähnliches werden als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht oder nur mit Schwierigkeiten von Dritten implementierbar und deshalb nicht zu öffnen oder zu lesen sind, weil sie z. B. 
  3. Traditionell werden im IT-Bereich solche Dateiformate, Protokolle usw. aber auch Hardware als proprietär bezeichnet, die nicht allgemein anerkannten Standards entsprechen, also eigene Entwicklungen sind
    • Beispiele hierfür sind die Cisco VoIP-Telefone mit Skinny-Protokoll und die Software Skype
    • Proprietäre Formate werden einerseits zur Vereinfachung und damit Verminderung des Implementierungsaufwands verwendet, wenn Standards zu aufwendig wären
Oft werden sie aber auch zur Abgrenzung von Standards und damit als zusätzliche Einnahmequelle von Lizenzgebühren genutzt, z. B. bei Herstellern von Arbeitsspeicher und bei einigen Softwareherstellern

Unterschiede zwischen den Definitionen 2.2 und 3 in obiger Auflistung

Der Unterschied zwischen den Definitionen 2.2 und 3 in obiger Auflistung liegt vor allen Dingen auf der einen Seite im Begriff der Freiheit im Sinne freier Software und auf der anderen Seite im Begriff der anerkannten Standards im Sinne offizieller Standardisierungsgremien

  • So ist z. B. das Audiodatenkompressionsformat AAC nach 2.2 ein proprietäres Format, da es durch aktiv geltend gemachte Softwarepatente belastet und somit nicht mehr frei implementierbar ist
  • Nach 3 ist es jedoch nicht proprietär, da es ein ISO-Standard ist
  • Das patentfreie Gegenstück Ogg Vorbis hingegen ist zwar ein freies Format nach 2.2, wurde jedoch bisher von keiner großen Standardisierungsorganisation übernommen, und ist damit nach 3 proprietär

Oft sind hauseigene Entwicklungen auch undokumentiert oder patentbelastet und somit proprietär nach beiden Definitionen, so das WMA-Format

Links

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Propriet%C3%A4r
  1. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16