Zum Inhalt springen

Informationssicherheitsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Foxwiki
K Textersetzung - „===== Weblinks =====“ durch „==== Weblinks ====“
K Textersetzung - „BCM“ durch „ BCM
 
Zeile 14: Zeile 14:
; Pflichten
; Pflichten
* [[ISMS]] inkl. IT-[[Risikoanalyse]]n
* [[ISMS]] inkl. IT-[[Risikoanalyse]]n
* Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ([[BCM]])
* Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ( [[BCM]] )
* Systeme zur Angriffserkennung ([[SIEM]])
* Systeme zur Angriffserkennung ([[SIEM]])



Aktuelle Version vom 13. Juni 2026, 22:35 Uhr

Informationssicherheitsgesetz - Anforderungen an Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

Beschreibung

Seit 2015

Ziele
  • Schutz der Bürger
  • Stärkung des Staates
  • Schutz der öffentlichen Informationstechnik
  • Informationstechnisch robuste Wirtschaft
  • Festlegung kritischer Infrastrukturen
Pflichten
  • ISMS inkl. IT-Risikoanalysen
  • Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ( BCM )
  • Systeme zur Angriffserkennung (SIEM)
ISMS und BCM

Business Continuity Management und Informationssicherheitsmanagement

IT-risikospezifische Verbindung zwischen

für einen sicheren und konformen IT-Betrieb bei KRITIS-Betreibern


Anhang

Siehe auch

Dokumentation