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Informationssicherheitsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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; Pflichten
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* [[ISMS]] inkl. IT-[[Risikoanalyse]]n
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* Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ( [[BCM]] )
* Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ([[BCM]] )
* Systeme zur Angriffserkennung ([[SIEM]])
* Systeme zur Angriffserkennung ([[SIEM]])



Version vom 17. Juni 2026, 10:40 Uhr

Informationssicherheitsgesetz - Anforderungen an Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

Beschreibung

Seit 2015

Ziele
  • Schutz der Bürger
  • Stärkung des Staates
  • Schutz der öffentlichen Informationstechnik
  • Informationstechnisch robuste Wirtschaft
  • Festlegung kritischer Infrastrukturen
Pflichten
  • ISMS inkl. IT-Risikoanalysen
  • Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden (BCM )
  • Systeme zur Angriffserkennung (SIEM)
ISMS und BCM

Business Continuity Management und Informationssicherheitsmanagement

IT-risikospezifische Verbindung zwischen

für einen sicheren und konformen IT-Betrieb bei KRITIS-Betreibern


Anhang

Siehe auch

Dokumentation