ISMS/Schutzziele: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Oktober 2022, 10:12 Uhr
Klassische Grundwerte der Informationssicherheit
Vertraulichkeit
- Eigenschaft einer Nachricht
- nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen
- Weitergabe und Veröffentlichung nicht erwünscht
- Schutz der Vertraulichkeit
- Rechtsnormen
- technische Mittel
Gefördert oder erzwungen
- Eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit
- „der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“
Verschlüsselung
- unterstützt dieses Ziel
- Komplexere Ansätze sind unter der Bezeichnung Digitale Rechteverwaltung bekannt
- Verdeckte Kanäle
- Auch wenn Maßnahmen zum Einsatz kommen, die die Vertraulichkeit gewährleisten oder zu ihr beitragen sollen (wie etwa Verschlüsselung), ist es möglich, dass ein sog. verdeckter Kanal entsteht.
- Verdeckter Kanal
- nicht Policy-konformer Kommunikationskanal
- der vertrauliche Daten an einen unberechtigten Empfänger übertragen kann
- Seitenkanäle sind ein Teilgebiet der verdeckten Kanäle
- Schutz der Objekte
- vor unautorisiertem Zugriff
- von nicht berechtigten Subjekten
- Jeder Zugriff, der nicht durch eine klare Regelvorschrift ausdrücklich zugelassen ist, muss verweigert werden!
Verfügbarkeit
- Schutz vor Zerstörung oder Diebstahl
- Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen Aktionssteuerung und –ausführung
- Umfeld-,
- Software-,
- Hardware- oder
- Anwender-Versagen
- Ein System, das 24 Stunden am Tag, an 365 Jahrestagen (24 × 365) zur Verfügung steht (8760 Stunden)
- Systeme, die mit einer hohen Verfügbarkeit (99,99 % oder besser) laufen müssen, bezeichnet man als hochverfügbare Systeme.
- GrundwerteKennzahlen der Verfügbarkeit
- Netto-Verfügbarkeit
- Multiplikation der Verfügbarkeit der Teilsysteme
- maximale Dauer eines einzelnen Ausfalls
- Ausfallzeit im Jahresdurchschnitt
- auch Verfügbarkeitsklasse
- Zuverlässigkeit
- über einen gegebenen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen korrekt zu arbeiten
- Fehler-Sicherer Betrieb
- Robustheit gegen
- Fehlbedienung
- Sabotage
- höhere Gewalt
Integrität
- lat. integritas „Unversehrtheit“, „Reinheit“, „Unbescholtenheit“
- eines der drei klassischen Ziele der Informationssicherheit
- Keine einheitliche Definition des Begriffs
- „Verhinderung unautorisierter Modifikation von Information“
- Evaluationskriterien für Informationssicherheit der frühen 1990er Jahre (ITSEC)
- „Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen“
- Glossar des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
- Schutz vor Beeinträchtigung von Funktionen technischer Komponenten
- der formalen oder materiellen Struktur von Daten durch
- Manipulationen mittels unzulässiger Aktionen
- Authentizität und Integrität von
- Information
- Benutzer
- Hardware
- Software
Arten von Integrität
- Korrekter Inhalt
- Sachverhalte der realen Welt werden korrekt abgebildet werden
- Unmodifizierter Zustand
- Nachrichten werden unverändert zugestellt werden
- Programme und Prozesse laufen wie beabsichtigt ab
- Erkennung von Modifikation
- unerwünschte Modifikationen (die nicht verhindert werden können) werden erkannt
- Temporale Korrektheit
- zeitliche Bedingungen werden eingehalten
- Reihenfolgen
- maximale Verzögerungszeiten
- Synchronität
- Integrität (Daten) und Authentizität (Datenursprung)
- können nicht unabhängig betrachtet werden
- ein modifiziertem Inhalt mit bekanntem Absender ist ebenso nutzlos wie
- ein unmodifizierter Inhalt mit gefälschtem Absender
- Veränderung von Daten
- kann bei einer Datenübertragung nicht verhindert werden
- Technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität
- fehlerhafte Daten erkennen
- ggf. eine erneute Datenübertragung durchführen
- Möglichkeit der technischen Umsetzung
- Prüfsummen
- Schützen nicht vor absichtlicher Veränderung
- Message Authentication Code
- können Übertragungsfehler und Manipulationen erkennen
- Keine Schutz vor
- Totalverlust einer Nachricht
- ungewollter Duplikation
- veränderter Reihenfolge mehrerer Nachrichten
- Diese können durch Maßnahmen wie Quittierungsmeldungen oder Sequenznummern sichergestellt werden.
Verbindlichkeit
- Verbindlichkeit
- Non-Repudiability
- Beweisbarkeit von Vorgängen gegenüber Dritten
- Nichtabstreitbarkeit der Datenherkunft
- wichtig z.B. bei Verträgen
- Schutz vor der Verfälschung der Identität von
- Absendern und
- Empfängern
- Schutz von
- Transportsystemen und
- logischen Kommunikationsverbindungen
- gegen Manipulation der Transaktionen
Weitere Forderungen
Authentizität (Authenticity)
- Gesicherte Datenherkunft
Überwachung
- des Zugriffs zu Ressourcen
Ordnungsgemäßes Funktionieren
- eines IT-Systems
Revisions-Fähigkeit
- Organisation des Verfahrens
- Nachvollziehbarkeit, wie und wann welche Daten in das IT-System gelangt sind
Transparenz
- IT-Verfahren ist nachvollziehbar
- für Sachkundige
- in zumutbarer Zeit
- mit zumutbarem Aufwand
- Setzt eine aktuelle und angemessene Dokumentation voraus