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| https://de.wikipedia.org/wiki/Internetdienstanbieter | | https://de.wikipedia.org/wiki/Internetdienstanbieter |
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| = TMP =
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| == Leistungen von Internetanbietern ==
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| === Internetzugang (Konnektivität, Verbindung zum Internet) ===
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| {{Anker|Access-Provider}}
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| Diese Leistung besteht aus der Bereitstellung von [[Internetverbindung|Internet-Konnektivität]], also dem Transfer von [[IP-Paket]]en in und aus dem Internet. Der Transfer kann über [[Funktechnik]] (dann kann der Anbieter als [[Wireless Internet Service Provider]] bezeichnet werden), [[Wählleitung]]en, [[Standleitung]]en, [[Breitband-Internetzugang|Breitbandzugänge]] erfolgen. Wenn der Zugang zu einem Server erbracht wird, der beim Anbieter steht (Rechenzentrum, [[Serverhousing|Colocation]] des Anbieters), kann der Transfer durch ein einfaches Netzwerkkabel geschehen. Die Weiterleitung ins Internet kann dabei durch direkte Zugänge zu [[Internet-Knoten]] oder die Netze von anderen Internetdienstanbietern stattfinden.
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| Je nach Größe ihrer Netze lassen sich Anbieter in die Kategorien [[Tier (Netzwerke)#Tier 3|Tier-3]] (lokale Anbieter), [[Tier (Netzwerke)#Tier 2|Tier-2]] (Betreiber von großen, wichtigen, überregionalen Netzwerken) und [[Tier (Netzwerke)#Tier 1|Tier-1]] (Betreiber von globalen [[Internet-Backbone]]s) einteilen (Für das englische ''Tier-1/2/3'' für ‚erster, zweiter und dritter Rang‘ gibt es derzeit keine gebräuchliche deutsche Bezeichnung). Größere Betreiber stellen sich auch gegenseitig ihre Leitungskapazität im Rahmen einer [[Peering|kostenfreien Zusammenschaltung]] zur Verfügung. Tier-1-''Carrier'' (‚Betreiber‘) betreiben eine eigene [[Infrastruktur]], wohingegen Tier-2- und Tier-3-Carrier keine eigenen Internet-Backbones betreiben und sich daher bei anderen Anbietern [[Datenverkehr]] (engl. ''{{lang|en|traffic}}'') einkaufen müssen.
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| === Hosting ===
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| {{Hauptartikel|Hosting}}
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| * Domain-Hosting (Registrierung und Anbieten einer Domain) umfasst die Registrierung und meist zusätzlich auch den Betrieb von [[Domain (Internet)|Domains]] innerhalb des [[Domain Name System]]s.
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| * Server-Hosting: (direktes Anbieten von Inhalten, Applikationen und Servern) Server-Hosting ist der Betrieb von [[Virtuelle Maschine|virtuellen]] und dedizierten, also physischen, [[Server]]n, optional mit wichtigen Zusatzleistungen wie Wartung und [[Datensicherung]].
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| * Webhosting: Unter [[Webhosting]] versteht man die Unterbringung (Hosting) von [[Webseite]]n auf einem [[Webserver]] eines Internetdienstanbieters. Der ''Webhoster'' genannte Anbieter stellt, üblicherweise gegen Bezahlung, seine Ressourcen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb von Webservern und deren Netzwerkanbindung. Der Leistungsumfang von Webhosting-Angeboten variiert erheblich. Die Angebote reichen von einer einfachen [[Website]] über Server mit Skriptsprachenunterstützung (z. B. [[Perl (Programmiersprache)|Perl]], [[PHP]]) und Datenbank-[[Front-End und Back-End|Backend]] (wie [[MySQL]] mit PHPMyAdmin) bis hin zu Paketen, die ein Web-[[Content-Management-System]] beinhalten, [[Monitoring]], [[Datensicherung]], statistischen Auswertungen, [[Lastverteilung (Informatik)|Lastverteilung]] oder [[Hochverfügbarkeit]].
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| * Mail-Hosting: Unter [[E-Mail-Provider|E-Mail-Hosting]] versteht man das Zur-Verfügung-Stellen von [[E-Mail]]-Diensten, insbesondere eines [[Mailserver]]s, auf vom Anbieter betriebenen [[Host (Informationstechnik)|Hosts]]. Optional kann dies auch Filterung (so die [[Spam]]- und Virenschutz) und eine Webschnittstelle zur Verwaltung des eigenen E-Mail-Postfaches beinhalten. In Deutschland gab es 2006 etwa 3.200 Unternehmen, welche E-Mail-Dienstleistungen angeboten haben. Über 60 % der Unternehmen besaßen jedoch weniger als 1.000 Kunden und deckten damit zusammen ca. 1,28 % aller Kunden ab. 2 % der Unternehmen bedienten 85,47 % der insgesamt etwa 74,9 Millionen Kunden.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/8091.pdf | wayback=20081010092908 | text=''Marktstudie: E-Mail-Anbieter in Deutschland'' der Bundesnetzagentur, S. 7}} (PDF; 435 kB)</ref>
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| === Housing oder Colocation ===
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| {{Hauptartikel|Serverhousing}}
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| Als [[Serverhousing]] bezeichnet man die Dienstleistung eines Anbieters, der seinen Kunden ein [[Rechenzentrum]] für deren [[Host (Informationstechnik)|Hosts]] (vulgo Server) zur Verfügung stellt. Das ''Housing'' (engl. ‚Unterbringung‘) umfasst in der Regel Serverschränke oder zumindest Raumanteile darin, [[unterbrechungsfreie Stromversorgung]], [[Redundanz (Technik)|redundante]] [[Klimaanlage]]n, [[Zutrittskontrolle]], [[Alarmanlage]] sowie Anbindung ans [[Internet]].
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| Unter einer ''Colocation'' versteht man den angemieteten Raum oder Platz in einem Rechenzentrum, um dort eigene Hosts, also Rechner, unterzubringen und dort zu betreiben. Kleinere Anbieter mieten auch oft Platz bei anderen Anbietern, den sie als ''Colocation'' (engl. ‚zusätzlicher Ort‘) auch weitervermieten.
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| === Verfassen oder Erzeugen von Inhalten ===
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| Der Inhaltsanbieter, oder umgangssprachlich ''Content-Provider'' (engl.: ''{{lang|en|content provider}}'') stellt z. B. eigene redaktionelle Beiträge und Inhalte zur Verfügung oder hält ein entsprechendes Programm ([[Content-Management-System|CMS]]) auf [[Mobiliarmiete#Allgemeines|Mietbasis]] bereit. Dabei ist es egal, bei welchem Internetanbieter die jeweiligen Seiten oder Domains tatsächlich liegen, denn die Inhalte werden vom Inhaltsanbieter lediglich [[Hyperlink|verlinkt]]. Dies hat den Vorteil, dass der Kunde ein CMS nutzen kann und sich nicht um einen eigenen Server zu kümmern braucht. Anbieter von Internetzugängen bezeichnen „Hosting-“ und „Housing-Provider“ oftmals auch als „Content-Provider“, da sie im eigentlichen Sinne, aus Sicht der Einwahlanbieter, den Inhalt liefern.
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| Die Inhalte stehen nur so lange zur Verfügung, wie die [[Vertrag]]sbeziehung mit dem Anbieter besteht.
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| Gute Inhaltsanbieter stellen nicht nur starr vorgefertigte [[Vorlage (Datenverarbeitung)|Vorlagen]] (engl. ''{{lang|en|templates}}'') zur Verfügung, sondern können zu jeder Seite individuelle Anpassungen vornehmen und sind jederzeit erweiterbar.
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| === Anwendungs-Anbieter ===
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| Ein [[Application Service Provider|Anwendungs-Anbieter (Application Service Provider)]] stellt Kunden spezifische Anwendungen im Internet zur Verfügung.
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| == Anbieter-Haftung ==
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| {{Hauptartikel|Providerprivileg}}
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| == Ökoprovider ==
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| Als ''Ökoprovider'' werden Internetdienstanbieter bezeichnet, die ihre Server mit [[Ökostrom|Grünem Strom]] betreiben. Die [[Hochschule Trier]] hat im Rahmen eines vom [[Bundesministerium für Bildung und Forschung|Bundesforschungsministeriums]] finanzierten Projekts derartige Anbieter ermittelt und in drei Qualitätsklassen eingeteilt: In Klasse A befinden sich Provider, die den Strom von unabhängigen [[Ökostrom]]anbietern beziehen. Bei den Hostern der Klasse B stammt der Ökostrom von konventionellen Versorgern, während bei Klasse C die Herkunft des Ökostroms unklar ist bzw. lediglich durch handelbare Zertifikate wie [[Renewable Energy Certificate System|RECS]] belegt ist. Von der Hochschule Trier wurde darüber hinaus die [[Mozilla Firefox|Firefox]]-Erweiterung „Green Power Indicator“ entwickelt, mit der sich Internetbenutzer über Anbieter und Stromstatus einer Website informieren können.<ref>[https://www.umwelt-campus.de/forschung/projekte/green-software-engineering/oekoprovider Ökoprovider], Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld</ref> Das Projekt wurde 2012 mit dem „EnviroInfo Student Prize“ ausgezeichnet. Ökologisch orientierte Anbieter finden sich auch auf der Website der ''Green Web Foundation''.<ref>[https://www.thegreenwebfoundation.org/directory/ Green Hosting Directory], Green Web Foundation</ref>
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| {{Siehe auch|Grüne IT}}
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| == Rechtliches ==
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| Ein rechtliches Problem ist, ob Internetanbieter Auskünfte über ihre Nutzer erteilen müssen. Die OLGe München und Hamburg haben dies im Jahr 2005 verneint, zivilrechtlich gibt es jedenfalls keinen Auskunftsanspruch. Dem Staat gegenüber – etwa bei einem Strafverfahren – müssen aber Auskünfte erteilt werden, etwa wenn die Frage auftaucht, wer wann mit welcher [[IP-Adresse]] im Internet „unterwegs“ war. Das ist für die Verfolgung von Kriminalität im Internet wie [[Urheberrecht]]sverletzungen, [[Kinderpornografie]], [[Beleidigung (Deutschland)|Beleidigungen]] meist notwendig. Der Bundesgerichtshof hat im April 2012 entschieden, dass Rechteinhaber bei Verletzungen des Urheberrechts Namen und Anschrift der Nutzer vom Internetanbieter erfahren dürfen.<ref>[https://www.internetanbieter.de/news/7830-internetanbieter-muessen-daten-von-raubkopierern-rausgeben/ Internetanbieter müssen Daten von Raubkopierern rausgeben], internetanbieter.info, 10. August 2012, abgerufen am 13. August 2012</ref> Zu der Frage, ob und wann Anbieter Auskünfte erteilen müssen, gesellt sich die Frage, welche Daten sie überhaupt speichern bzw. vorrätig halten müssen und dürfen. Nach jetziger Rechtslage müssen sie unverzüglich alle Verbindungsdaten löschen ({{§|100|tkg_2004|juris}} [[Telekommunikationsgesetz (Deutschland)|TKG]]), so sie die Daten nicht zur Abrechnung benötigen. Bei einem Pauschaltarif („Flatrate“) muss also immer gelöscht werden. Daran hielt sich T-Online jedoch nicht, was zum Verfahren von [[Holger Voss]] führte, das nun vom [[Bundesgerichtshof]] für rechtskräftig erklärt wurde. Zu beachten ist auch die aktuelle Diskussion zur [[Vorratsdatenspeicherung]].<ref>[http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605846.pdf Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung] (PDF; 2,0 MB) dip.bundestag.de, 27. Juni 2007; abgerufen am 1. Juli 2013</ref> Das [[Landgericht Karlsruhe]]<ref>LG Karlsruhe, MMR 2008, 109</ref> hat gegen einen großen Host-Provider entschieden: {{"|Nach Übermittlung einer gegen einen Kunden wegen beleidigender Äußerungen erlassenen einstweiligen Verfügung ist dessen Webhoster verpflichtet, dessen beanstandete Äußerung zu sperren. Dies gilt auch nach sprachlicher Veränderung der gerichtlich untersagten Äußerung, falls die inhaltliche Übereinstimmung ohne besondere Schwierigkeiten feststellbar ist.}} Eine entsprechende Entscheidung erging unter Hinweis auf den Bundesgerichtshof<ref>[http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm BGH, Urteil vom 11. März 2004], Az. I ZR 304/01, Volltext – „Internetversteigerung I“</ref> auch durch das [[Amtsgericht München]].<ref>AG München, Az. 161 C 13533/08, unveröffentlicht</ref>
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| [[Kategorie:Internetdienstanbieter| ]] | | [[Kategorie:Internetdienstanbieter| ]] |
topic - Kurzbeschreibung
Beschreibung
Internetdienstanbieter oder Internetdienstleister (, abgekürzt ISP oder Internet Access Provider), im deutschsprachigen Raum auch oft nur Provider, umgangssprachlich meist nur Internetanbieter oder Internetprovider genannt, sind Anbieter von Diensten, Inhalten oder technischen Leistungen, die für die Nutzung oder den Betrieb von Inhalten und Diensten im Internet erforderlich sind.
Installation
Syntax
Optionen
Parameter
Umgebungsvariablen
Exit-Status
Anwendung
Fehlerbehebung
Konfiguration
Dateien
Anhang
Siehe auch
Unterseiten
Sicherheit
Dokumentation
RFC
Man-Pages
Info-Pages
Links
Einzelnachweise
Projekt
Weblinks
- Online-Dienst
- Internet-Backbone
- Internet-Knoten
- Telekommunikationsnetzbetreiber
- Letzte Meile
Testfragen
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