ISMS-Beauftragte: Unterschied zwischen den Versionen

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'''topic''' - Kurzbeschreibung
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== Beschreibung ==
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Informationssicherheitsbeauftragte sind von der Institutionsleitung ernannte Personen, die im Auftrag der Leitungsebene die Aufgabe Informationssicherheit koordinieren und innerhalb der Behörde beziehungsweise des Unternehmens vorantreiben.


== Aufgaben ==
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Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für die Umsetzung der Security Policies in einem Unternehmen verantwortlich.  
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für die Umsetzung der Security Policies in einem Unternehmen verantwortlich.  
* Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss er der Geschäftsführung direkt unterstellt werden und darf nicht in die operative IT-Administrierung involviert sein.  
* Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss er der Geschäftsführung direkt unterstellt werden und darf nicht in die operative IT-Administrierung involviert sein.  
* Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten wird u. a. im IT-Grundschutzkompendiums des BSI definiert.
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten wird u. a. im IT-Grundschutzkompendiums des BSI definiert.
Diese umfasst:
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* die unternehmensweite Verantwortung für die Erstellung, Entwicklung und Kontrolle der Sicherheitsrichtlinien,
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==== Links ====
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===== Einzelnachweise =====
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===== Weblinks =====
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Version vom 26. April 2023, 10:50 Uhr

topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Informationssicherheitsbeauftragte sind von der Institutionsleitung ernannte Personen, die im Auftrag der Leitungsebene die Aufgabe Informationssicherheit koordinieren und innerhalb der Behörde beziehungsweise des Unternehmens vorantreiben.

Aufgaben

Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für die Umsetzung der Security Policies in einem Unternehmen verantwortlich.

  • Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss er der Geschäftsführung direkt unterstellt werden und darf nicht in die operative IT-Administrierung involviert sein.

Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten wird u. a. im IT-Grundschutzkompendiums des BSI definiert. Diese umfasst:

  • die unternehmensweite Verantwortung für die Erstellung, Entwicklung und Kontrolle der Sicherheitsrichtlinien,
  • die Berichtspflicht aller Maßnahmen zur IT-Sicherheit gegenüber der Geschäftsführung und den Mitarbeitern,
  • die Koordination der IT-Sicherheitsziele mit den Unternehmenszielen und Abstimmung mit den einzelnen Unternehmensbereichen,
  • die Festlegung der Sicherheitsaufgaben für die nachgeordneten Unternehmensbereiche
  • die Weisungsbefugnis in Fragen der IT-Sicherheit,
  • die Kontrolle der IT-Sicherheitsmaßnahmen auf Korrektheit, Nachvollziehbarkeit, Fortschritt und Effektivität,
  • die Koordination von unternehmensweiten Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogrammen für die Mitarbeiter.

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