Kategorie:Vertraulichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* von nicht berechtigten Subjekten
* von nicht berechtigten Subjekten
* Jeder Zugriff, der nicht durch eine klare Regelvorschrift ausdrücklich zugelassen ist, muss verweigert werden!
* Jeder Zugriff, der nicht durch eine klare Regelvorschrift ausdrücklich zugelassen ist, muss verweigert werden!


[[Kategorie:Informationssicherheit/Schutzziele]]
[[Kategorie:Informationssicherheit/Schutzziele]]
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Version vom 18. Juni 2023, 10:43 Uhr

topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Anhang

Siehe auch

Dokumentation

Links

Projekt
Weblinks

TMP

Beschreibung

Eigenschaft einer Nachricht
  • nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen
  • Weitergabe und Veröffentlichung nicht erwünscht
Schutz der Vertraulichkeit
  • Rechtsnormen
  • technische Mittel

Gefördert oder erzwungen

Eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit
„der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“
Kryptografie
unterstützt dieses Ziel
  • Komplexere Ansätze sind unter der Bezeichnung Digitale Rechteverwaltung bekannt
Verdeckte Kanäle
  • Auch wenn Maßnahmen zum Einsatz kommen, die die Vertraulichkeit gewährleisten oder zu ihr beitragen sollen (wie etwa Kryptografie), ist es möglich, dass ein sog. verdeckter Kanal entsteht.
  • Verdeckter Kanal
  • nicht Policy-konformer Kommunikationskanal
  • der vertrauliche Daten an einen unberechtigten Empfänger übertragen kann
  • Seitenkanäle sind ein Teilgebiet der verdeckten Kanäle
Schutz der Objekte
vor unautorisiertem Zugriff
  • von nicht berechtigten Subjekten
  • Jeder Zugriff, der nicht durch eine klare Regelvorschrift ausdrücklich zugelassen ist, muss verweigert werden!

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