IT-Grundschutz/Informationsverbund: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''wesentliche Aufgaben und Geschäftsprozesse''' der betrachteten Institution umfassen.
* '''wesentliche Aufgaben und Geschäftsprozesse''' der betrachteten Institution umfassen.


Sinnvolle Teilbereiche sind zum Beispiel eine oder mehrere Organisationseinheiten, Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben.
; Sinnvolle Teilbereiche
* Einzelne Clients, Server oder Netzverbindungen sind hingegen als Untersuchungsgegenstand ungeeignet.
* eine oder mehrere Organisationseinheiten, Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben.
* Einzelne Clients, Server oder Netzverbindungen sind hingegen als Untersuchungsgegenstand ungeeignet


; Schnittstellen
Achten Sie bei der Definition des Informationsverbundes darauf, dessen Schnittstellen genau zu beschreiben.
Achten Sie bei der Definition des Informationsverbundes darauf, dessen Schnittstellen genau zu beschreiben.
* Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die einbezogenen Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben von den Diensten externer Partner abhängen.
* Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die einbezogenen Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben von den Diensten externer Partner abhängen.

Version vom 17. Mai 2023, 09:05 Uhr

topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Festlegung des Informationsverbundes

Ein Informationsverbund muss eine sinnvolle Mindestgröße haben.

  • Für eine umfassende Sicherheit ist es grundsätzlich empfehlenswert, die gesamte Institution zu betrachten.
  • Insbesondere bei größeren Institutionen und dann, wenn Sicherheitsmaßnahmen bislang eher punktuell und ohne ein zugrunde liegendes systematisches Konzept vorgenommen wurden, ist es allerdings oft praktikabler sich (zunächst) auf Teilbereiche zu konzentrieren.
  • Diese sollten jedoch
  • aufgrund ihrer organisatorischen Strukturen oder Anwendungen gut abgrenzbar sein und
  • wesentliche Aufgaben und Geschäftsprozesse der betrachteten Institution umfassen.
Sinnvolle Teilbereiche
  • eine oder mehrere Organisationseinheiten, Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben.
  • Einzelne Clients, Server oder Netzverbindungen sind hingegen als Untersuchungsgegenstand ungeeignet
Schnittstellen

Achten Sie bei der Definition des Informationsverbundes darauf, dessen Schnittstellen genau zu beschreiben.

  • Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die einbezogenen Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben von den Diensten externer Partner abhängen.

Anhang

Siehe auch

Dokumentation

Links

Projekt
Weblinks