ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemeinsam mit den Basis-Anforderungen entsprechen die folgenden Anforderungen dem Stand der Technik für diesen Baustein. Sie SOLLTEN grundsätzlich erfüllt werden. | Gemeinsam mit den Basis-Anforderungen entsprechen die folgenden Anforderungen dem Stand der Technik für diesen Baustein. Sie SOLLTEN grundsätzlich erfüllt werden. |
Version vom 18. Mai 2023, 12:15 Uhr
ISMS.1 Sicherheitsmanagement - Baustein des IT-Grundschutz-Kompendiums
Beschreibung
Der Zugang zu schützenswerten Ressourcen einer Institution ist auf berechtigte Benutzende und berechtigte IT-Komponenten einzuschränken. Benutzende und IT-Komponenten müssen zweifelsfrei identifiziert und authentisiert werden. Die Verwaltung der dafür notwendigen Informationen wird als Identitätsmanagement bezeichnet.
Beim Berechtigungsmanagement geht es darum, ob und wie Benutzende oder IT-Komponenten auf Informationen oder Dienste zugreifen und diese benutzen dürfen, ihnen also basierend auf ihren Rechten Zutritt, Zugang oder Zugriff zu gewähren oder zu verweigern ist. Berechtigungsmanagement bezeichnet die Prozesse, die für Zuweisung, Entzug und Kontrolle der Rechte erforderlich sind.
Die Übergänge zwischen den beiden Begriffen sind fließend, daher wird in diesem Baustein der Begriff Identitäts- und Berechtigungsmanagement (englisch Identity and Access Management, IAM) benutzt. Zur besseren Verständlichkeit wird in diesem Baustein der Begriff „Benutzendenkennung“ bzw. „Kennung“ synonym für „Benutzendenkonto“, „Konto“, „Login“ und „Account“ verwendet. In diesem Baustein wird der Begriff „Passwort“ als allgemeine Bezeichnung für „Passphrase“, „PIN“ oder „Kennwort“ verwendet.
- Zielsetzung
Ziel des Bausteins ist es, dass Benutzende oder auch IT-Komponenten ausschließlich auf die IT-Ressourcen und Informationen zugreifen können, die sie für ihre Arbeit benötigen und für die sie autorisiert sind, und unautorisierten Benutzenden oder IT-Komponenten den Zugriff zu verwehren. Dazu werden Anforderungen formuliert, mit denen Institutionen ein sicheres Identitäts- und Berechtigungsmanagement aufbauen sollten.
Abgrenzung und Modellierung
- Der Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement ist für den Informationsverbund einmal anzuwenden.
- In diesem Baustein werden grundsätzliche Anforderungen für den Aufbau eines Identitäts- und Berechtigungsmanagements beschrieben.
- Anforderungen, die Komponenten eines Identitäts- und Berechtigungsmanagement betreffen, wie Betriebssysteme oder Verzeichnisdienste, sind in den entsprechenden Bausteinen zu finden (z. B. SYS.1.3 Server unter Linux und Unix, SYS.1.2.3 Windows Server, APP.2.1 Allgemeiner Verzeichnisdienst, APP.2.2 Active Directory Domain Services).
Gefährdungslage
- Typische Szenarien
Gefährdung | Beschreibung |
---|---|
Gefährdung1 | Beschreibung |
Gefährdung2 | Beschreibung |
Gefährdung3 | Beschreibung |
Fehlende oder unzureichende Prozesse beim Identitäts- und Berechtigungsmanagement
Sind Prozesse beim Identitäts- und Berechtigungsmanagement unzureichend definiert oder implementiert, ist nicht gewährleistet, dass Zugriffe auf das erforderliche Maß eingeschränkt sind und so gegen die Prinzipien Need-to-Know bzw. Least-Privilege verstoßen wird. Der IT-Betrieb erhält möglicherweise keine Informationen über personelle Veränderungen, so dass beispielsweise Konten von ausgeschiedenen Mitarbeitenden nicht gelöscht werden. Diese können somit weiterhin auf schützenswerte Informationen zugreifen.
Auch ist es möglich, dass Mitarbeitende, die in eine neue Abteilung versetzt wurden, ihre alten Berechtigungen behalten und dadurch mit der Zeit umfangreiche Gesamtberechtigungen ansammeln.
Fehlende zentrale Deaktivierungsmöglichkeit von Konten
In Institutionen haben Mitarbeitende oft Konten für diversen IT-Systemen, wie Produktiv-, Test-, Qualitätssicherungs- oder Projekt-Systeme. Diese befinden sich meist in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen und werden oft von unterschiedlichen Administrierenden verwaltet. Das führt unter Umständen dazu, dass nicht auf allen IT-Systemen eine gleiche und eindeutige Kennung verwendet wird und es auch keine zentrale Übersicht über die Konten auf den einzelnen IT-Systemen gibt. In einem solchen Szenario ist es nicht möglich, bei einem Angriff oder einem Passwortdiebstahl in einem Arbeitsschritt alle Konten der betroffenen Mitarbeitenden zu deaktivieren. Auch können in diesem Szenario bei Ausscheiden von Mitarbeitenden aus der Institution nicht in einem Arbeitsschritt alle Zugänge gesperrt werden.
Ungeeignete Verwaltung von Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsrechten
Wenn die Vergabe von Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsrechten schlecht geregelt ist, führt das schnell zu gravierenden Sicherheitslücken, z. B. durch Wildwuchs in der Rechtevergabe. Bei der Einführung von Identitätsmanagement-Systemen oder Revisionen stellt sich häufig heraus, dass verschiedene Personen in unterschiedlichsten Organisationseinheiten für die Vergabe von Berechtigungen zuständig sind. Dies führt unter Umständen dazu, dass Benutzende Berechtigungen auf Zuruf erhalten oder umgekehrt nur über unnötig komplizierte Wege an diese kommen. Dadurch können einerseits fehlende Berechtigungen die tägliche Arbeit behindern, andererseits können so Berechtigungen ohne Erfordernis vergeben werden und so ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Zuständigkeiten
Im Folgenden sind die spezifischen Anforderungen des Bausteins ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement aufgeführt. Der oder die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) ist dafür zuständig, dass alle Anforderungen gemäß dem festgelegten Sicherheitskonzept erfüllt und überprüft werden. Bei strategischen Entscheidungen ist der oder die ISB stets einzubeziehen.
Im IT-Grundschutz-Kompendium sind darüber hinaus weitere Rollen definiert. Sie sollten besetzt werden, insofern dies sinnvoll und angemessen ist.
Zuständigkeiten | Rollen |
---|---|
Grundsätzlich zuständig | Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) |
Weitere Zuständigkeiten | Benutzende, IT-Betrieb |
Genau eine Rolle sollte Grundsätzlich zuständig sein. Darüber hinaus kann es noch Weitere Zuständigkeiten geben. Falls eine dieser weiteren Rollen für die Erfüllung einer Anforderung vorrangig zuständig ist, dann wird diese Rolle hinter der Überschrift der Anforderung in eckigen Klammern aufgeführt. Die Verwendung des Singulars oder Plurals sagt nichts darüber aus, wie viele Personen diese Rollen ausfüllen sollen.
Anforderungen
Basis
Standard
Erhöht
Anhang
Siehe auch
Sicherheit
Dokumentation
RFC
Man-Pages
Info-Pages
Links
Einzelnachweise
Projekt
Weblinks
Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 „Information technology-Security techniques-Information security management systems-Requirements“ im Anhang A.9 Zugangssteuerung Vorgaben für die Identitäts- und Berechtigungsmanagement.
Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 29146:2016 “Information technology - Security techniques - A framework for access management“ Vorgaben für die Identitäts- und Berechtigungsmanagement.
Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel TS1.4 Identity and Access Management Vorgaben für die Identitäts- und Berechtigungsmanagement.
Das National Institute of Standards and Technology (NIST) gibt in der NIST Special Publication 800-53A, insbesondere Bereiche AC und IA, Hinweise für Identitäts- und Berechtigungsmanagement.
TMP
Anforderungen
Standard-Anforderungen
Gemeinsam mit den Basis-Anforderungen entsprechen die folgenden Anforderungen dem Stand der Technik für diesen Baustein. Sie SOLLTEN grundsätzlich erfüllt werden.
ORP.4.A10 Schutz von Benutzendenkennungen mit weitreichenden Berechtigungen (S) [IT-Betrieb]
Benutzendenkennungen mit weitreichenden Berechtigungen SOLLTEN mit einer Mehr-Faktor-Authentisierung, z. B. mit kryptografischen Zertifikaten, Chipkarten oder Token, geschützt werden.
ORP.4.A11 Zurücksetzen von Passwörtern (S) [IT-Betrieb]
Für das Zurücksetzen von Passwörtern SOLLTE ein angemessenes sicheres Verfahren definiert und umgesetzt werden. Die Mitarbeitenden des IT-Betriebs, die Passwörter zurücksetzen können, SOLLTEN entsprechend geschult werden. Bei höherem Schutzbedarf des Passwortes SOLLTE eine Strategie definiert werden, falls Mitarbeitende des IT-Betriebs aufgrund fehlender sicherer Möglichkeiten der Übermittlung des Passwortes die Verantwortung nicht übernehmen können.
ORP.4.A12 Entwicklung eines Authentisierungskonzeptes für IT-Systeme und Anwendungen (S) [IT-Betrieb]
Es SOLLTE ein Authentisierungskonzept erstellt werden. Darin SOLLTE für jedes IT-System und jede Anwendung definiert werden, welche Funktions- und Sicherheitsanforderungen an die Authentisierung gestellt werden. Authentisierungsinformationen MÜSSEN kryptografisch sicher gespeichert werden. Authentisierungsinformationen DÜRFEN NICHT unverschlüsselt über unsichere Netze übertragen werden.
ORP.4.A13 Geeignete Auswahl von Authentisierungsmechanismen (S) [IT-Betrieb]
Es SOLLTEN dem Schutzbedarf angemessene Identifikations- und Authentisierungsmechanismen verwendet werden. Authentisierungsdaten SOLLTEN durch das IT-System bzw. die IT-Anwendungen bei der Verarbeitung jederzeit gegen Ausspähung, Veränderung und Zerstörung geschützt werden. Das IT-System bzw. die IT-Anwendung SOLLTE nach jedem erfolglosen Authentisierungsversuch weitere Anmeldeversuche zunehmend verzögern (Time Delay). Die Gesamtdauer eines Anmeldeversuchs SOLLTE begrenzt werden können. Nach Überschreitung der vorgegebenen Anzahl erfolgloser Authentisierungsversuche SOLLTE das IT-System bzw. die IT-Anwendung die Benutzendenkennung sperren.
ORP.4.A14 Kontrolle der Wirksamkeit der Benutzendentrennung am IT-System bzw. an der Anwendung (S) [IT-Betrieb]
In angemessenen Zeitabständen SOLLTE überprüft werden, ob die Benutzenden von IT-Systemen bzw. Anwendungen sich regelmäßig nach Aufgabenerfüllung abmelden. Ebenso SOLLTE kontrolliert werden, dass nicht mehrere Benutzende unter der gleichen Kennung arbeiten.
ORP.4.A15 Vorgehensweise und Konzeption der Prozesse beim Identitäts- und Berechtigungsmanagement (S) [IT-Betrieb]
Für das Identitäts- und Berechtigungsmanagement SOLLTEN folgenden Prozesse definiert und umgesetzt werden:* Richtlinien verwalten,
- Identitätsprofile verwalten,
- Benutzendenkennungen verwalten,
- Berechtigungsprofile verwalten sowie
- Rollen verwalten.
ORP.4.A16 Richtlinien für die Zugriffs- und Zugangskontrolle (S) [IT-Betrieb]
Es SOLLTE eine Richtlinie für die Zugriffs- und Zugangskontrolle von IT-Systemen, IT-Komponenten und Datennetzen erstellt werden. Es SOLLTEN Standard-Rechteprofile benutzt werden, die den Funktionen und Aufgaben der Mitarbeitenden entsprechen. Für jedes IT-System und jede IT-Anwendung SOLLTE eine schriftliche Zugriffsregelung existieren.
ORP.4.A17 Geeignete Auswahl von Identitäts- und Berechtigungsmanagement-Systemen (S) [IT-Betrieb]
Beim Einsatz eines Identitäts- und Berechtigungsmanagement-Systems SOLLTE dieses für die Institution und deren jeweilige Geschäftsprozesse, Organisationsstrukturen und Abläufe sowie deren Schutzbedarf geeignet sein. Das Identitäts- und Berechtigungsmanagement-System SOLLTE die in der Institution vorhandenen Vorgaben zum Umgang mit Identitäten und Berechtigungen abbilden können. Das ausgewählte Identitäts- und Berechtigungsmanagement-System SOLLTE den Grundsatz der Funktionstrennung unterstützen. Das Identitäts- und Berechtigungsmanagement-System SOLLTE angemessen vor Angriffen geschützt werden.
ORP.4.A18 Einsatz eines zentralen Authentisierungsdienstes (S) [IT-Betrieb]
Um ein zentrales Identitäts- und Berechtigungsmanagement aufzubauen, SOLLTE ein zentraler netzbasierter Authentisierungsdienst eingesetzt werden. Der Einsatz eines zentralen netzbasierten Authentisierungsdienstes SOLLTE sorgfältig geplant werden. Dazu SOLLTEN die Sicherheitsanforderungen dokumentiert werden, die für die Auswahl eines solchen Dienstes relevant sind.
ORP.4.A19 Einweisung aller Mitarbeitenden in den Umgang mit Authentisierungsverfahren und -mechanismen (S) [Benutzende, IT-Betrieb]
Alle Mitarbeitende SOLLTEN in den korrekten Umgang mit dem Authentisierungsverfahren eingewiesen werden. Es SOLLTE verständliche Richtlinien für den Umgang mit Authentisierungsverfahren geben. Die Mitarbeitenden SOLLTEN über relevante Regelungen informiert werden.
Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf
Im Folgenden sind für diesen Baustein exemplarische Vorschläge für Anforderungen aufgeführt, die über dasjenige Schutzniveau hinausgehen, das dem Stand der Technik entspricht. Die Vorschläge SOLLTEN bei erhöhtem Schutzbedarf in Betracht gezogen werden. Die konkrete Festlegung erfolgt im Rahmen einer individuellen Risikoanalyse.
ORP.4.A20 Notfallvorsorge für das Identitäts- und Berechtigungsmanagement-System (H) [IT-Betrieb]
Es SOLLTE geprüft werden, inwieweit ein ausgefallenes Identitäts- und Berechtigungsmanagement-System sicherheitskritisch für die Geschäftsprozesse ist. Es SOLLTEN Vorkehrungen getroffen werden, um bei einem ausgefallenen Identitäts- und Berechtigungsmanagement-System weiterhin arbeitsfähig zu sein. Insbesondere SOLLTE das im Notfallkonzept vorgesehene Berechtigungskonzept weiterhin anwendbar sein, wenn das Identitäts- und Berechtigungsmanagement-System ausgefallen ist.
ORP.4.A21 Mehr-Faktor-Authentisierung (H) [IT-Betrieb]
Es SOLLTE eine sichere Mehr-Faktor-Authentisierung, z. B. mit kryptografischen Zertifikaten, Chipkarten oder Token, zur Authentisierung verwendet werden.
ORP.4.A24 Vier-Augen-Prinzip für administrative Tätigkeiten (H) [IT-Betrieb]
Administrative Tätigkeiten SOLLTEN nur durch zwei Personen durchgeführt werden können. Dazu SOLLTEN bei Mehr-Faktor-Authentisierung die Faktoren auf die zwei Personen verteilt werden. Bei der Nutzung von Passwörtern SOLLTEN diese in zwei Teile zerlegt werden und jede der zwei Personen enthält einen Teil.