Kategorie:Vertraulichkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* Rechtsnormen
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* technische Mittel  
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Gefördert oder erzwungen  
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; Eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit
; Eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit
; „der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“
; „der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“

Version vom 18. Juni 2023, 10:51 Uhr

Vertraulichkeit - Eigenschaft einer Nachricht nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein

Beschreibung

Eigenschaft einer Nachricht
  • Nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen
  • Weitergabe und Veröffentlichung unerwünscht
Schutz der Vertraulichkeit
  • Rechtsnormen
  • technische Mittel

gefördert oder erzwungen

Eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit
„der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“
Kryptografie
unterstützt dieses Ziel
  • Komplexere Ansätze sind unter der Bezeichnung Digitale Rechteverwaltung bekannt
Verdeckte Kanäle

Auch wenn Maßnahmen zum Einsatz kommen, die die Vertraulichkeit gewährleisten oder zu ihr beitragen sollen (wie etwa Kryptografie), ist es möglich, dass ein sog. verdeckter Kanal entsteht.

Verdeckter Kanal

  • nicht Policy-konformer Kommunikationskanal
  • Vertrauliche Daten an einen unberechtigten Empfänger übertragen
  • Seitenkanäle sind ein Teilgebiet der verdeckten Kanäle
Schutz der Objekte

Vor unautorisiertem Zugriff

  • von nicht berechtigten Subjekten
Jeder Zugriff, der nicht durch eine klare Regelvorschrift ausdrücklich zugelassen ist, muss verweigert werden!


Anhang

Siehe auch

Dokumentation

Links

Projekt
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