BSI/200-3/Rückführung: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Beschreibung == | |||
; Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess mit den nächsten Schritten fortgesetzt werden. | ; Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess mit den nächsten Schritten fortgesetzt werden. | ||
* Dies bedeutet insbesondere, dass in einem '''erneuten Grundschutz-Check''' der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen und zu dokumentieren ist, wie in der [https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/Zertifizierte-Informationssicherheit:IT-Grundschutzschulung/Online-Kurs-IT-Grundschutz/Lektion_6_IT-Grundschutz-Check/Lektion_6_node.html vorherigen Lektion] beschrieben. | * Dies bedeutet insbesondere, dass in einem '''erneuten Grundschutz-Check''' der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen und zu dokumentieren ist, wie in der [https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/Zertifizierte-Informationssicherheit:IT-Grundschutzschulung/Online-Kurs-IT-Grundschutz/Lektion_6_IT-Grundschutz-Check/Lektion_6_node.html vorherigen Lektion] beschrieben. | ||
Zeile 33: | Zeile 34: | ||
#* Hierfür bietet sich eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz an. | #* Hierfür bietet sich eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz an. | ||
#* Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden. | #* Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden. | ||
<noinclude> | |||
== Anhang == | |||
=== Siehe auch === | |||
{{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}}} | |||
==== Dokumentation ==== | |||
==== Links ==== | |||
===== Projekt ===== | |||
===== Weblinks ===== | |||
[[Kategorie:Grundschutz/Standard/200-3]] | [[Kategorie:Grundschutz/Standard/200-3]] | ||
</noinclude> |
Version vom 12. September 2023, 10:36 Uhr
Beschreibung
- Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess mit den nächsten Schritten fortgesetzt werden.
- Dies bedeutet insbesondere, dass in einem erneuten Grundschutz-Check der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen und zu dokumentieren ist, wie in der vorherigen Lektion beschrieben.
- Zweiter Grundschutz-Check ist erforderlich
Da sich in der Regel durch die Risikoanalyse das Sicherheitskonzept geändert hat und der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen ist.
- Rückführung in den Sicherheitsprozess
Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden.
Ergänztes Sicherheitskonzept als Basis für folgende Arbeitsschritte
- IT-Grundschutz-Check
- siehe Kapitel 8.4 der IT-Grundschutz-Methodik
- Im Rahmen der Vorarbeiten wurde bereits ein IT-Grundschutz-Check für die laut IT-Grundschutz-Modell zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen durchgeführt.
- Da sich bei der Risikoanalyse in der Regel Änderungen am Sicherheitskonzept ergeben, ist anschließend noch der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Anforderungen zu prüfen.
- Gegebenenfalls veraltete Ergebnisse sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
- Umsetzung der Sicherheitskonzeption
- Kapitel 9 der IT-Grundschutz-Methodik
- Die im Sicherheitskonzept für die einzelnen Zielobjekte vorgesehenen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden.
- Hierfür müssen die daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden, damit sie wirksam werden können.
- Dies umfasst unter anderem eine Kosten- und Aufwandsschätzung sowie die Festlegung der Umsetzungsreihenfolge.
- Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses in allen Ebenen
- siehe Kapitel 10.1 der IT-Grundschutz-Methodik
- Zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit müssen unter anderem regelmäßig die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und die Eignung der Sicherheitsstrategie überprüft werden.
- Die Ergebnisse der Überprüfungen fließen in die Fortschreibung des Sicherheitsprozesses ein.
- Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess
- siehe Kapitel 5.2 der IT-Grundschutz-Methodik
- Um Nachvollziehbarkeit zu erreichen, muss der Sicherheitsprozess auf allen Ebenen dokumentiert sein.
- Dazu gehören insbesondere auch klare Regelungen für Meldewege und Informationsflüsse.
- Die Leitungsebene muss von der Sicherheitsorganisation regelmäßig und in angemessener Form über den Stand der Informationssicherheit informiert werden.
- ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz
- siehe Kapitel 11 der IT-Grundschutz-Methodik
- In vielen Fällen ist es wünschenswert, den Stellenwert der Informationssicherheit und die erfolgreiche Umsetzung des IT-Grundschutzes in einer Behörde bzw. einem Unternehmen transparent zu machen.
- Hierfür bietet sich eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz an.
- Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden.