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* Die Risikobewältigung beeinflusst das Risikoverhalten und die [[Risikofreude]] eines Unternehmens und umgekehrt.
* Die Risikobewältigung beeinflusst das Risikoverhalten und die [[Risikofreude]] eines Unternehmens und umgekehrt.


; Risikoidentifikation
Die [[Risikoidentifikation]] als der erste Schritt vor einer Risikobewältigung versucht eine systematische Erfassung und Sammlung möglicher [[Risiko|Risiken]], gefolgt von der [[Risikoanalyse]], die die identifizierten Risiken nach ihren Ursachen und Eintrittswahrscheinlichkeiten untersucht.  
Die [[Risikoidentifikation]] als der erste Schritt vor einer Risikobewältigung versucht eine systematische Erfassung und Sammlung möglicher [[Risiko|Risiken]], gefolgt von der [[Risikoanalyse]], die die identifizierten Risiken nach ihren Ursachen und Eintrittswahrscheinlichkeiten untersucht.  
* Eine [[Risikobewertung]] schließt sich an, die die Bedrohung der analysierten Risiken für ein Unternehmen ermittelt und die Vertretbarkeit analysierter Risiken beurteilt.  
* Eine [[Risikobewertung]] schließt sich an, die die Bedrohung der analysierten Risiken für ein Unternehmen ermittelt und die Vertretbarkeit analysierter Risiken beurteilt.  

Version vom 27. Oktober 2023, 22:46 Uhr

Risikobewältigung - Maßnahmen zur Risikosteuerung

Beschreibung

Risikobewältigung/Risikosteuerung
  • Vermeidung
  • Minderung
  • Diversifikation
  • Risikotransfer
  • Risikovorsorge
Risikoträger

Unternehmen sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt

  • Sie heißen dann auch Risikoträger, weil sie bewusst oder unbewusst Risiken zu tragen haben.
  • Risikoträger heißen zudem die einzelnen Objekte oder Vorgänge, die Risiken in sich bergen, etwa betriebliche Schwachstellen wie unqualifiziertes Personal.
  • Diese Risiken können aus technischen, allgemein wirtschaftlichen, speziell finanziellen oder rechtlichen Gründen entstehen und zu Betriebsstörungen, Verlusten oder gar Unternehmenskrisen bis hin zur Insolvenz führen.
  • Risiken dieser Art sind ein Untersuchungsgegenstand der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den Arten, den Folgen und der Vermeidung betrieblicher Risiken auseinandersetzt.
  • Sie hat innerhalb der Risikobewältigung mehrere Strategien entwickelt, betriebliche Risiken zu minimieren oder gar vollständig auszuschalten.
  • Die Risikobewältigung beeinflusst das Risikoverhalten und die Risikofreude eines Unternehmens und umgekehrt.
Risikoidentifikation

Die Risikoidentifikation als der erste Schritt vor einer Risikobewältigung versucht eine systematische Erfassung und Sammlung möglicher Risiken, gefolgt von der Risikoanalyse, die die identifizierten Risiken nach ihren Ursachen und Eintrittswahrscheinlichkeiten untersucht.

  • Eine Risikobewertung schließt sich an, die die Bedrohung der analysierten Risiken für ein Unternehmen ermittelt und die Vertretbarkeit analysierter Risiken beurteilt.
  • Im Rahmen der Risikobewältigung kommt es im Anschluss darauf an, als vertretbar erachtete Risiken zu tragen und hierfür ein geeignetes Risikocontrolling zu installieren.

Risiken müssen eingegangen werden, um Gewinn und Vermögen für ein Unternehmen zu konstituieren.

  • Die maßgebliche Bemessung des Erfolges eines Unternehmens erfolgt jedoch durch die Selektion der „richtigen“ Risiken ().
  • Um Risiken zu meistern, müssen die richtigen Strategien entwickelt und entsprechend effiziente und effektive Geschäftsprozesse als Teil einer risikobewussten Unternehmensführung definiert werden.

Arten

Allgemein wird zwischen aktiver und passiver Risikobewältigung unterschieden, auch als ursachenbezogene und wirkungsbezogene Risikosteuerung bezeichnet.

  • Die aktive Risikobewältigung soll Einfluss auf die Eintrittswahrscheinlichkeiten und/oder Risikotragweiten nehmen.
  • Innerhalb der passiven Risikobewältigung werden Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Konsequenzen eingetretener oder erwarteter Risiken bewältigen zu können.
  • Vorhandene Risiken werden mithin durch die passive Risikobewältigung nicht verändert.
  • Aktive Risikobewältigung wird auch präventive Risikopolitik genannt, passive ist eine korrektive Risikopolitik.

Maßnahmen

Zur aktiven Risikobewältigung gehören Risikovermeidung, Risikominderung und Risikodiversifikation.

  • Risikovermeidung: Entscheidet sich ein Unternehmen, eigentlich geplante Aktivitäten (beispielsweise Investitionen) nicht durchzuführen oder bestehende Aktivitäten vor Risikoeintritt aufzugeben, liegt Risikovermeidung vor.
  • Die Risikovermeidung beschreibt den gänzlichen Verzicht auf eine risikobehaftete Tätigkeit.
  • Diese Strategie sollte jedoch erst berücksichtigt werden, wenn infolge akuter Zusammenhänge keine andere Vorgehensweise mehr möglich ist oder das Chancen-Risiko-Verhältnis nicht gebührend optimiert werden kann, da durch diese Methode auch keine Gewinne generiert werden können.

[1] Ein Beispiel wäre der Austritt aus einem kritischen Geschäftsbereich.

Es handelt sich um die radikalste Möglichkeit der Risikobewältigung, bei der die Eintrittswahrscheinlichkeit eines konkreten Risikos auf null gesetzt wird.

[2] erzielt (Selbstversicherung) oder

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird dabei auf ein akzeptables Risikomaß gesenkt, denn Kreditsicherheiten (insbesondere bei Kreditinstituten und Versicherungen) oder der Eigentumsvorbehalt und die Vorauszahlung (bei Lieferanten) mindern bestehende Kredit- und Debitorenrisiken.

Diese Risikokompensation wird im Finanzwesen definiert als die zielgerichtete Kombination des aus einem Finanzinstrument resultierenden Risikos mit einem anderen Finanzinstrument, das eine gegenläufige, negativ korrelierte Gegenwirkung aufweist.

Die Risikodiversifikation dient der Regulierung von Risiken, minimiert allerdings nicht unbedingt die Eintrittswahrscheinlichkeit des Einzelrisikos, wirkt jedoch auf den Schadensumfang.
  • Da ein synchrones Eintreten aller Risiken in ihrer Gesamtheit sehr unwahrscheinlich ist, sollte man die Gefahr von Abhängigkeiten verhindern, indem man zum Beispiel mehrere Lieferanten zur Auswahl hat und die Qualität der Geschäftspartner vergleicht.

Die passive Risikobewältigung besteht aus Risikoüberwälzung (Risikotransfer) und Risikovorsorge.

Übrig bleiben nach dem Einsatz aller Maßnahmen Restrisiken, die ein Unternehmen bewusst in Kauf nimmt.

  • Es geht davon aus, dass die technische oder Marktentwicklung zu einer über 50 % liegenden Eintrittswahrscheinlichkeit plangemäß verläuft.

Anwendung in der Praxis und Probleme

Auf Basis psychologischer Forschung wurde bewiesen, dass die meisten Menschen eine intensive Antipathie gegenüber Risiken und Verlusten haben.

  • Dabei werden Risiken aus falschem Handeln als bedrohlicher empfunden als Risiken aus Nicht-Handeln (entgangene Chancen).
  • Hinzu kommt die Neigung, Risiken mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenspotenzial, zu überbewerten.
  • Beides kann zu übertriebenen Vermeidungsstrategien führen und damit zum wirtschaftlichen Nachteil des Unternehmens.
  • Es geht beim Risikomanagement nicht um die Eliminierung aller Risiken aus der Organisation („Null-Risiko-Illusion“), da jede unternehmerische Betätigung mit dem Eingehen von Risiken verbunden ist.
  • Ziel ist vielmehr eine Optimierung des Chancen-Risiko-Profils eines Unternehmens.

In einigen Unternehmen reduzieren sich die Vorgehensweisen zur Risikobewältigung allein auf Versicherungen.

  • Auch dahinter steckt das unbewusste Bestreben, am liebsten alle Risiken auf außenstehende Parteien abzuwälzen und im Ergebnis gar nicht mehr falsch handeln zu können.
  • Die Verwendung von nur einer Risikobewältigungsstrategie sollte in der Praxis jedoch nicht erfolgen.
  • Ein Mix verschiedener Maßnahmen ist am effizientesten.[3] Die Einschätzung prognostizierter Erträge mit den damit verknüpften Risiken ist Bestandteil jeder gründlichen Planung unternehmerischer Entscheidungen.


Eine andere Problematik ist das Verdrängen von Risiken.

  • Hier wird die Möglichkeit von Rückschlägen oder eines Scheiterns in unvernünftiger Weise nicht in Erwägung gezogen.
  • Beträchtliche Folgen für das unternehmerische Risikomanagement entstehen aus dem menschlichen Bestreben, kognitive Unstimmigkeiten zu vermeiden und das Umfeld zu lenken: Das bewusste oder unbewusste Vernachlässigen existenter Risiken führt dazu, dass wirtschaftliche Risikobewältigungsverfahren nicht genutzt und eingetretene Plandiskrepanzen später nicht in Bezug auf die ursächlichen Risiken untersucht werden.


Risikobericht

Kapitalgesellschaften haben nach dem seit Mai 1998 geltenden KonTraG die Pflicht, den Lagebericht um einen Risikobericht zu erweitern, darin existenzbedrohende Risiken zu dokumentieren und auch „auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen“. [4] Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen zum Risikobericht jeweils nur in einem Halbsatz in den §Vorlage:§ Abs. 1 und Vorlage:§ Abs. 1 HGB beschrieben, so dass ein großer Ermessensspielraum für die Unternehmen besteht.

  • Somit ergibt sich auch eine mittelbare gesetzliche Verpflichtung für Kapitalgesellschaften, ihre Risiken und Chancen durch Risikomanagement zu untersuchen und zu steuern.
  • Sie müssen ein internes Kontrollsystem installieren, welches wiederkehrende Kontrollschritte definiert und in determinierter Häufigkeit ausführt, um Schlüsselrisiken zu reduzieren.


Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks
  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Risikobew%C3%A4ltigung



  1. Marcel Meyer, Risiken erkennen und bewältigen, Bättig Treuhand AG, 22. Februar 2010, S. 8–10
  2. Risikoausgleich beruht auf der Erfahrung, dass Zufallsschwankungen umso unbedeutender sind, je größer der Umfang beobachteter Elemente und je länger der Beobachtungszeitraum eines Elements ist.
    • Dies gilt insbesondere für Versicherungen, da nach dem Gesetz der großen Zahlen erfahrungsgemäß die Zufallsschwankungen umso geringer ausfallen, je größer die Anzahl und der Betrachtungszeitraum der versicherungstechnischen Einheiten ist (vgl. Tristan Nguyen, Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken, 2007, S. 84).
  3. Marcel Meyer, Risiken erkennen und bewältigen, S. 10
  4. Walther Busse von Colbe/Monika Ordelheide/Günther Gebhardt/Bernhard Pellens, Konzernabschlüsse: Rechnungslegung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, 2010, S. 627 ff.

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