Rechtliche Rahmenbedingungen der ISMS: Unterschied zwischen den Versionen

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= TMP =
== Folgen der Nichtbeachtung ==
der Anforderungen an Informationssicherheit
=== Zivilrechtlichen Folgen ===
Folge keiner oder unzureichender vertraglicher Regelungen
; Verursacher
der Nichtbeachtung von Informationssicherheits-Anforderungen
; Betroffener
nicht beachteter Informationssicherheits-Anforderungen
=== Fall 1: Schlampiger Fabrikant ===
; Bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze stellt der technische Dienstleister mit großem Entsetzen fest:
* die Hälfte der Auftragsdaten ist wegen Fehlens eines Anti-Virus-Programms mit einem Virus verseucht
* durch einen Hackerangriff ist das gesamte Eiche Nordisch-Vertriebsnetzwerk ausgefallen
* Virus versendet automatisch an alle in Outlook der Mitarbeiter gespeicherten Email-Adressen
; In welchem Umfang muss die Firma Eiche Nordisch haften?
; Kundenschäden wegen unterbliebener Auftragserledigung
* Ausfallansprüche der Vertriebspartner
* EDV-Kosten der Geschäftspartner
; Dies ist eine Frage des Verschuldens
die sich danach bemisst
* ob die Firma Eiche Nordisch die Regeln über die Informationssicherheit erfüllt hat
; Hat sie dies getan, so ist ihr kein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen
* Fehlende Installation eines Anti-Virus-Programms begründet zumindest Mitverschulden
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Einsatz einer Firewall
* wohl aber bei sensiblen Daten (Landgericht Köln)
; Kein Fahrlässigkeitsvorwurf
bei ordnungsgemäßem Betrieb eines Anti-Virus-Programms
* inkl. Installation von Updates
* selbst verbreitenden Virus
=== Fall 2: Schlampige Dienstleister ===
; Aufgrund der Umstände im Hause Eiche Nordisch ist Kai Kabel sehr verunsichert
* ihm unterläuft eine Unachtsamkeit, versehentlich
* löscht er sämtliche Adressdaten der Eiche Nordisch-Kunden
; Grundsätzlich steht der Firma Eiche Nordisch ein Schadensersatzanspruch gegen Kai Kabe zu
i. d. R. erforderlicher Geldbetrag zur Wiederherstellung
; Minderung und Ausschluss des Schadensersatzes
bei Nichtbeachtung der Regeln der Informationssicherheit
; Ordnungsgemäße Datensicherung
* Regelmäßige Sicherung
* Überprüfung des Erfolgs der Sicherung
* Sichere Aufbewahrung des Backups
* ...
=== Strafrecht ===
; Strafrechtliche Konsequenzen i.d.R. weniger relevant
; § 203 StGB sieht für bestimmte Berufsgruppen
Ärzte, Rechtsanwälte, ... eine Strafbarkeit vor
* wenn vertrauliche Daten öffentlich werden
* aufgrund zu schwacher Sicherheitsvorkehrungen
; Die übrigen hier relevanten Straftatbestände
§ 202a - Ausspähen von Daten, § 303b Computersabotage
* betreffen eher Hacker oder Kriminelle als die Organisationsstruktur eines Unternehmens
== Rechtliche Bedeutung von Informationssicherheit ==
{| class="wikitable options"
|-
! Bereich !! Beschreibung
|-
| [[Prozesssicherheit]] || Fehlerfreie Produktion
|-
| Einhaltung von DIN- und [[Qualitätsstandards]] || [[Qualitätsmanagement]]
|-
| [[Datenschutz]] || Recht auf informationelle Selbstbestimmung
|-
| [[Datensicherheit]] || Unternehmensführung auf valider Datenbasis
|}
== Produkthaftung ==
; Informationssicherheit kann Schadensersatz infolge von Produkthaftung vermeiden
{| class="wikitable options"
|-
! !! Regelung
|-
| Schadensersatz statt der Leistung bei fehlerhafter Lieferung || §§ 281 ff., 440, 636 BGB
|-
| Mangelfolgeschaden bei Vertrag || § 280 I BGB
|-
| Schadensersatz ohne Vertrag || § 823 BGB
|-
| Gefährdungshaftung mit Haftungsausschluss-Tatbeständen || § 1 ProdHG
|}
== Entlastungsbeweis ==
; Informationssicherheit lässt Verschulden entfallen und ermöglicht Entlastungsbeweis
* Auswirkungen von Sorgfalt bei der Informationssicherheit auf Haftungsmaßstäbe
; Möglicher Wegfall
Verschulden, d. h. Vorsatz und vor allem Fahrlässigkeit nach §§ 276, 278 BGB als
* Haftungsvoraussetzung bei Schadensersatz nach BGB
; Entlastungsbeweis nach § 1 II Nr. 5 ProdHG
Weil Informationssicherheit dem Stand der Technik entspricht
== Vorschriften und Anforderungen ==
{| class="wikitable options"
|-
! Option !! Beschreibung
|-
| [[Informationssicherheitsgesetz]] ||
|-
| BSI – Gesetz || [[BSIG]]
|-
| Datenschutz || [[Datenschutz]]
|-
| Haftung || [[Informationssicherheit/Recht/Haftung]]
|-
| KonTraG || [[KonTraG]]
|-
| Vertragsgestaltung || [[Vertragsgestaltung]]
|-
| Softwarelizenzen || [[Softwarelizenzen]]
|-
| Penetrationstests || [[Penetrationstest/Recht]]
|}

Version vom 10. April 2024, 13:54 Uhr

topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Informationssicherheit sollte aufgrund enormer Haftungsrisiken nicht vernachlässigt werden

Empfehlungen

  • Regelmäßige Datensicherung
  • Anti-Virus-Programm (regelmäßiger Updates)
  • Firewall
  • Ordnungsgemäße Lizenzverwaltung
  • Bestellung eines Informationssicherheits- und Softwarebeauftragten
  • Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit

Recht der Informationssicherheit

Vorschriften und Gesetzesanforderungen

Stellen Sie sich vor …
Bei Ihnen gespeicherte Daten gelangen an die Öffentlichkeit
  • Daten werden mutwillig oder durch ein Unglück unwiederbringlich zerstört
  • Oder aus Ihrem Haus werden Massen-E-Mails mit Viren verschickt
Welche Konsequenzen drohen?
  • dem Unternehmen / der Behörde
  • den verantwortlichen Personen
Beschreibung Regelung
Vorstand haftet persönlich wenn er Entwicklungen, die zukünftig ein Risiko für das Unternehmen darstellen könnten, nicht durch ein Risikomanagement überwacht und durch geeignete Maßnahmen vorbeugt § 91 Abs. 2 und § 93 Abs. 2 AktG
Geschäftsführern einer GmbH wird im GmbH-Gesetz "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes„ auferlegt § 43 Abs. 1 GmbHG
Im Aktiengesetz genannten Pflichten eines Vorstands gelten auch im Rahmen des Handelsgesetzbuches § 317 Abs. 4 HGB
Handelsgesetzbuch verpflichtet Abschlussprüfer zu prüfen, "ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind" § 317 Abs. 2HGB
Bestimmte Berufsgruppen Sonderregelungen im Strafgesetzbuch Ärzte, Rechtsanwälte, Angehörige sozialer Berufe, ..
Verbraucherschutz Belange des Verbraucherschutzes werden in verschiedenen Gesetzen behandelt
Datenschutz Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder, dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten, der Telekommunikations-Datenschutzverordnung sowie teilweise in den bereits aufgezählten Gesetzen geregelt.
Banken Auch Banken sind inzwischen gezwungen, bei der Kreditvergabe IT-Risiken des Kreditnehmers zu berücksichtigen, was sich unmittelbar auf die angebotenen Konditionen auswirken wird

Rechtsgebiete

Vielzahl von Rechtsgebieten

Allgemeines Zivilrecht

  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Urheberrecht
  • GmbH-Recht
  • Aktien-Recht

Sicherheit in der Informationstechnik

Definition

BSIG (Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) §2 Abs. 2

Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne dieses Gesetzes
  • Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards zu Informationen
  • Verfügbarkeit
  • Unversehrtheit
  • Vertraulichkeit
Sicherheitsvorkehrungen
  • in und bei der Anwendung
  • von informationstechnischen Systemen oder Komponenten

Technische Regelwerke

Technische Regelwerke wie z.B. ITSEC
Haben zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung
  • an zahlreichen Stellen fordert das Gesetz jedoch die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
  • technische Regelwerken kommt im Einzelfall „mittelbarer Gesetzescharakter“ zu

Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks