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| # https://de.wikipedia.org/wiki/Stabsstelle | | # https://de.wikipedia.org/wiki/Stabsstelle |
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| Eine '''Stabsstelle''' (kurz ''Stab'') ist in der [[Organisationslehre]] eine [[Organisationseinheit]], die nur indirekt durch Unterstützung einer oder mehrerer [[Leitungsstelle|Instanzen]] zur Lösung einer [[Aufgabe (Pflicht)|Aufgabe]] beiträgt
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| == Allgemeines ==
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| Eine Stabsstelle ist ein Element der [[Aufbauorganisation]]
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| * Die Aufbauorganisation beschreibt die Gliederung eines Unternehmens in [[Stelle (Organisation)|Stellen]] und [[Abteilung (Organisation)|Abteilungen]] sowie die Regelung der [[Führungsaufgabe|Leitungs-]], [[Stab (Team)|Stabs-]] und [[Kommunikation]]sbeziehungen
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| * Stabsstellen können auf nahezu allen Ebenen einer [[Hierarchie]] eingerichtet werden
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| * Sie sind das zentrale Element zur Erweiterung der [[Linienorganisation]] hin zur [[Stablinienorganisation]]
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| * Neben der [[Assistenzstelle|Assistenz-]], der [[Dienstleistungsstelle]] und der [[Ausführungsstelle]] zählen sie zu den [[Stelle (Organisation)#Stellenarten|unterstützenden Stellen]] in [[Unternehmen]], [[Regierung]]en und [[Behörde]]n
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| == Arten von Stabsstellen ==
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| Nach dem Umfang der zu erfüllenden Aufgabe wird unterschieden:
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| * Bei ''mengenmäßiger'' [[Arbeitsüberlastung]] ([[Arbeitsvolumen]]) gibt es
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| ** ''adjutantive Stabsstellen'': Sie erledigen ausführende [[Arbeitsaufgabe]]n (etwa die [[Sekretär]]in);
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| ** ''generalisierte Stabsstellen'' oder ''Assistentenstellen'': Sie übernehmen allgemeine Aufgaben (wie etwa ein [[Wissenschaftlicher Assistent|Direktionsassistent]])
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| * Bei ''qualitativer'' Überlastung ([[Arbeitsqualität]]) bieten sich ''spezialisierte Stabsstellen'' an, die fundierte Detailkenntnisse auf einem bestimmten [[Fachgebiet]] haben (wie [[Informationstechnik]])
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| Durch Stabsstellen wird die [[Personalkapazität]] der [[Entscheidungsträger]] erweitert, weil sie die an eine Stabsstelle delegierten Aufgaben nicht selbst wahrnehmen müssen
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| == Aufgabenverteilung ==
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| Die Aufgabenverteilung zwischen Leitungs-, Ausführungs- und Stabsstellen sieht folgendermaßen aus:
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| {| class="wikitable" style="padding:1em; vertical-align:top; border:2px;"
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| ! [[Stelle (Organisation)|Stelle]]
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| ! [[Aufgabe (Pflicht)|Aufgaben]]
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| ! [[Kompetenz (Organisation)|Kompetenzen]]
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| ! Art der <br /> [[Entscheidung]]
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| |-
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| | [[Leitungsstelle]]n
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| | [[Führungsaufgabe]]n || [[Führungskompetenz]]en || [[Fremdentscheidung]]en <br /> [[konstitutive Entscheidung]]en
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| |-
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| | [[Ausführungsstelle]]n
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| | [[Aufgabe (Pflicht)#Aufgabeninhalt|ausführende Tätigkeiten]] || [[Durchführungskompetenz]]en || [[Selbstentscheidung]]en <br /> [[operative Entscheidung]]en
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| |-
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| | Stabsstellen
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| | [[Entscheidungsvorbereitung]] und <br /> Entlastung der [[Leitungsstelle]]n || [[Durchführungskompetenz]]en || [[Selbstentscheidung]]en
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| Ausführende [[Tätigkeit]]en sind dadurch gekennzeichnet, dass die [[Arbeitnehmer]] überwiegend an [[Direktionsrecht|Weisungen]] gebunden sind, wobei der [[Arbeitgeber]] gegenüber seinen Arbeitnehmern [[Arbeitsinhalt]], [[Arbeitsort]] und [[Arbeitszeit]] der [[Arbeitsleistung]] nach [[Billigkeit|billigem Ermessen]] näher bestimmen darf
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| * Bei [[Leitungsstelle]]n steht die Weisungsbefugnis im Vordergrund, mit Hilfe von [[operative Entscheidung|operativen]] oder [[konstitutive Entscheidung|konstitutiven Entscheidungen]] [[Ausführungsstelle]]n mit der Ausführung dieser Entscheidungen zu betrauen
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| * Stabsstellen dienen der [[Entscheidungsvorbereitung]] und Entlastung der Leitungsstellen und sind mit [[Durchführungskompetenz]]en ausgestattet
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| * Sie unterscheiden sich von der Leitungsstelle formal dadurch, dass sie keine Weisungsbefugnis gegenüber unter- oder übergeordneten Stellen haben
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| In der [[Stablinienorganisation]] ''mit Führungsstab'' ist die Stabsstelle ausschließlich der [[Unternehmensleitung]] zugeordnet, in der Stablinienorganisation ''mit zentraler Stabsstelle'' ist diese zwar auch der Unternehmensleitung zugeordnet, erbringt aber [[Dienstleistung]]en für untergeordrete Instanzen, bei der Stablinienorganisation ''mit Stabshierarchie'' besitzen die Stabsstellen der oberen Ebenen gegenüber den Stäben der unteren Ebenen ein fachliches und gegebenenfalls auch ein disziplinarisches Weisungsrecht
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| == Beispiele ==
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| Typische Stabsstellen in Unternehmen, Behörden und anderen [[Personenvereinigung]]en sind [[Organisationsabteilung]], [[Personalabteilung]] oder [[Rechtsabteilung]]
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| * Insbesondere letztere ist eine spezialisierte Stabsstelle, welche die im Unternehmen anfallenden [[Rechtsfrage]]n untersucht und den [[Fachabteilung]]en eine Entscheidungsvorbereitung unterbreitet
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| Weitere Beispiele sind im [[Militär]] die höchste militärische Kommandobehörde, der [[Generalstab]] oder der [[Stab (Militär)|Stab]] eines Kommandeurs ab der [[Bataillon]]sebene
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| * Der [[Krisenstab]] ist eine Organisationsform für Notfälle, der [[Verwaltungsstab]] ist ein Personenkreis in der [[Verwaltung]]
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| * In der [[Filmindustrie]] gibt es den [[Filmstab]]
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| == Vor- und Nachteile ==
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| Stäbe sollen zunächst Führungsinstanzen entlasten, indem sie ihr [[Experte]]nwissen bereitstellen und beratend tätig sind
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| * Theoretisch ermöglicht ihre Unabhängigkeit eine konzeptionelle, strategische Arbeit ohne Rücksicht auf eingefahrene Organisationsabläufe und -strukturen
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| * Idealtypisch sollten Stäbe keine Weisungsbefugnisse haben, also nur beratend tätig sein, demnach selbst nicht entscheiden dürfen
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| Die Praxis zeigt, dass es bei der Zusammenarbeit von Stab und Linie zu einer Reihe von [[Konflikt]]en kommen kann
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| * Zum einen ist der Einfluss von Stäben auf die Entscheidungsfindung nicht gering, da Führungskräfte in informationeller Abhängigkeit von den Experten stehen
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| * Einher mit dem theoretischen Fehlen von Weisungsbefugnissen geht die faktische Verantwortungsfreiheit, was bedeutet, dass [[Fehlentscheidung]]en der Stabsstellen keine direkten Auswirkungen auf die Berater haben
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| * Ferner kann ihre funktionale Autorität die Stellung der Führungskräfte in der Organisationshierarchie untergraben (Gefahr der Schattenhierarchie)
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| [[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]] | | [[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]] |