ISMS/Recht/Grundlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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= TMP =
'''Rechtliche Rahmenbedingungen der Informationssicherheit'''
== Beschreibung ==
Informationssicherheit dürfen aufgrund enormer Haftungsrisiken nicht vernachlässigt werden
=== Empfehlungen ===
* Regelmäßige Datensicherung
* Anti-Virus-Programm (regelmäßiger Updates)
* Firewall
* Ordnungsgemäße Lizenzverwaltung
* Bestellung eines Informationssicherheits- und Softwarebeauftragten
* Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit
== Recht der Informationssicherheit ==
=== Vorschriften und Gesetzesanforderungen ===
; Stellen Sie sich vor …
Bei Ihnen gespeicherte Daten gelangen an die Öffentlichkeit
* Daten werden mutwillig oder durch ein Unglück unwiederbringlich zerstört
* Oder aus Ihrem Haus werden Massen-E-Mails mit Viren verschickt
; Welche Konsequenzen drohen?
* dem Unternehmen / der Behörde
* den verantwortlichen Personen
{| class="wikitable options"
|-
! !! Beschreibung !! Regelung
|-
| Vorstand haftet persönlich || wenn er Entwicklungen, die zukünftig ein Risiko für das Unternehmen darstellen könnten, nicht durch ein Risikomanagement überwacht und durch geeignete Maßnahmen vorbeugt || § 91 Abs. 2 und § 93 Abs. 2 AktG
|-
| Geschäftsführern einer GmbH || wird im GmbH-Gesetz "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes„ auferlegt || § 43 Abs. 1 GmbHG
|-
| Im Aktiengesetz genannten Pflichten eines Vorstands || gelten auch im Rahmen des Handelsgesetzbuches || § 317 Abs. 4 HGB
|-
| Handelsgesetzbuch verpflichtet Abschlussprüfer || zu prüfen, "ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind" || § 317 Abs. 2HGB
|-
| Bestimmte Berufsgruppen || Sonderregelungen im Strafgesetzbuch || Ärzte, Rechtsanwälte, Angehörige sozialer Berufe, ..
|-
| Verbraucherschutz || Belange des Verbraucherschutzes werden in verschiedenen Gesetzen behandelt ||
|-
| Datenschutz || Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder, dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten, der Telekommunikations-Datenschutzverordnung sowie teilweise in den bereits aufgezählten Gesetzen geregelt. ||
|-
| Banken || Auch Banken sind inzwischen gezwungen, bei der Kreditvergabe IT-Risiken des Kreditnehmers zu berücksichtigen, was sich unmittelbar auf die angebotenen Konditionen auswirken wird ||
|}
=== Rechtsgebiete ===
Vielzahl von Rechtsgebieten
==== Allgemeines Zivilrecht ====
* Datenschutzrecht
* Telekommunikationsrecht
* Urheberrecht
* GmbH-Recht
* Aktien-Recht
==== Sicherheit in der Informationstechnik ====
; Definition
BSIG (Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) §2 Abs. 2
: Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne dieses Gesetzes
:* Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards zu Informationen
:* Verfügbarkeit
:* Unversehrtheit
:* Vertraulichkeit
; Sicherheitsvorkehrungen
* in und bei der Anwendung
* von informationstechnischen Systemen oder Komponenten
==== Technische Regelwerke ====
Technische Regelwerke wie z. B. [[ITSEC]]
; Haben zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung
* an zahlreichen Stellen fordert das Gesetz jedoch die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
* technische Regelwerken kommt im Einzelfall „mittelbarer Gesetzescharakter“ zu
== Folgen der Nichtbeachtung ==
der Anforderungen an Informationssicherheit
=== Zivilrechtlichen Folgen ===
Folge keiner oder unzureichender vertraglicher Regelungen
; Verursacher
der Nichtbeachtung von Informationssicherheits-Anforderungen
; Betroffener
nicht beachteter Informationssicherheits-Anforderungen
==== Fall 1: Schlampiger Fabrikant ====
; Bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze stellt der technische Dienstleister mit großem Entsetzen fest:
* die Hälfte der Auftragsdaten ist wegen Fehlens eines Anti-Virus-Programms mit einem Virus verseucht
* durch einen Hackerangriff ist das gesamte Eiche Nordisch-Vertriebsnetzwerk ausgefallen
* Virus versendet automatisch an alle in Outlook der Mitarbeiter gespeicherten Email-Adressen
; In welchem Umfang muss die Firma Eiche Nordisch haften?
; Kundenschäden wegen unterbliebener Auftragserledigung
* Ausfallansprüche der Vertriebspartner
* EDV-Kosten der Geschäftspartner
; Dies ist eine Frage des Verschuldens
die sich danach bemisst
* ob die Firma Eiche Nordisch die Regeln über die Informationssicherheit erfüllt hat
; Hat sie dies getan, so ist ihr kein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen
* Fehlende Installation eines Anti-Virus-Programms begründet zumindest Mitverschulden
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Einsatz einer Firewall
* wohl aber bei sensiblen Daten (Landgericht Köln)
; Kein Fahrlässigkeitsvorwurf
bei ordnungsgemäßem Betrieb eines Anti-Virus-Programms
* inkl. Installation von Updates
* selbst verbreitenden Virus
==== Fall 2: Schlampige Dienstleister ====
; Aufgrund der Umstände im Hause Eiche Nordisch ist Kai Kabel sehr verunsichert
* ihm unterläuft eine Unachtsamkeit, versehentlich
* löscht er sämtliche Adressdaten der Eiche Nordisch-Kunden
; Grundsätzlich steht der Firma Eiche Nordisch ein Schadensersatzanspruch gegen Kai Kabe zu
i. d. R. erforderlicher Geldbetrag zur Wiederherstellung
; Minderung und Ausschluss des Schadensersatzes
bei Nichtbeachtung der Regeln der Informationssicherheit
; Ordnungsgemäße Datensicherung
* Regelmäßige Sicherung
* Überprüfung des Erfolgs der Sicherung
* Sichere Aufbewahrung des Backups
* ...
=== Strafrecht ===
; Strafrechtliche Konsequenzen i.d.R. weniger relevant
; § 203 StGB sieht für bestimmte Berufsgruppen
Ärzte, Rechtsanwälte, ... eine Strafbarkeit vor
* wenn vertrauliche Daten öffentlich werden
* aufgrund zu schwacher Sicherheitsvorkehrungen
; Die übrigen hier relevanten Straftatbestände
§ 202a - Ausspähen von Daten, § 303b Computersabotage
* betreffen eher Hacker oder Kriminelle als die Organisationsstruktur eines Unternehmens
== Rechtliche Bedeutung der Informationssicherheit ==
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|-
! Bereich !! Beschreibung
|-
| [[Prozesssicherheit]] || Fehlerfreie Produktion
|-
| Einhaltung von DIN- und [[Qualitätsstandards]] || [[Qualitätsmanagement]]
|-
| [[Datenschutz]] || Recht auf informationelle Selbstbestimmung
|-
| [[Datensicherheit]] || Unternehmensführung auf valider Datenbasis
|}
=== Produkthaftung ===
; Informationssicherheit kann Schadensersatz infolge von Produkthaftung vermeiden
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|-
! !! Regelung
|-
| Schadensersatz statt der Leistung bei fehlerhafter Lieferung || §§ 281 ff., 440, 636 BGB
|-
| Mangelfolgeschaden bei Vertrag || § 280 I BGB
|-
| Schadensersatz ohne Vertrag || § 823 BGB
|-
| Gefährdungshaftung mit Haftungsausschluss-Tatbeständen || § 1 ProdHG
|}
=== Entlastungsbeweis ===
; Informationssicherheit lässt Verschulden entfallen und ermöglicht Entlastungsbeweis
* Auswirkungen von Sorgfalt bei der Informationssicherheit auf Haftungsmaßstäbe
; Möglicher Wegfall
Verschulden, d. h. Vorsatz und vor allem Fahrlässigkeit nach §§ 276, 278 BGB als
* Haftungsvoraussetzung bei Schadensersatz nach BGB
; Entlastungsbeweis nach § 1 II Nr. 5 ProdHG
Weil Informationssicherheit dem Stand der Technik entspricht
== Vorschriften und Anforderungen ==
{| class="wikitable options"
|-
! Anforderung !! Beschreibung
|-
| [[Informationssicherheitsgesetz]] ||
|-
| BSI – Gesetz || [[BSIG]]
|-
| Datenschutz || [[Datenschutz]]
|-
| Haftung || [[Informationssicherheit/Recht/Haftung]]
|-
| KonTraG || [[KonTraG]]
|-
| Vertragsgestaltung || [[Vertragsgestaltung]]
|-
| Softwarelizenzen || [[Softwarelizenzen]]
|-
| Penetrationstests || [[Penetrationstest/Recht]]
|}


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Version vom 10. August 2024, 10:23 Uhr

Rechtliche Grundlagen der Informationssicherheit - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Corporate Governance kann als Rahmen der IT-Sicherheit gesehen werden

  • Der Begriff stammt aus dem strategischen Management und bezeichnet einen Prozess zur Steuerung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens
  • Durch Regeln und Kontrollmechanismen wird ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Stakeholdern) angestrebt
  • Der Prozess dient dem Erhalt des Unternehmens und unterliegt einer regelmäßigen externen Überprüfung

Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften zur Informationssicherheit
Bereich Gesetze
Corporate Governance KonTraG
Datenschutz Datenschutz
IT-Sicherheitsgesetz IT-Sicherheitsgesetz, Informationssicherheitsgesetz, IT-SiG
Strafrecht Informationssicherheit/Strafrecht
BSI-Gesetz BSIG

Informationssicherheitrecht - Rechtsvorschriften zur Informationssicherheit

Beschreibung

Regelung Beschreibung
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AktG Aktiengesetz
  • § 76 Leitung der Aktiengesellschaft
  • § 91 Organisation / Buchführung
  • § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
  • § 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
AO Abgabenordnung (Steuerrecht)
  • § 147 Aufbewahrungsfrist
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BetrVG / PersVG Betriebsverfassungsgesetz / Personalvertretungsgesetz
BSIG
DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung
HGB Handelsgesetzbuch (Handelsrecht)
  • § 238 Buchführungspflicht
  • § 257 Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen
  • § 261 Vorlegung von Unterlagen auf Bild- oder Datenträgern
Fernabsatzgesetz (geregelt im BGB und Informationspflichtverordnung) regelt Aspekte um Internetpräsenz (u. a. Ausweisungspflicht, Widerruf und Rückgabe, Shopangebot)
GenDG Gendiagnostikgesetz
GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
IT-Sicherheitsgesetz Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
KWG Kreditwesengesetz
MaRisk Mindestanforderungen Risikomanagement (BaFin)
SGB Sozialgesetzbuch
SigG Signaturgesetz
StGB Strafgesetzbuch
  • § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
  • § 202c Ausspähen von Daten („Hackerparagraph“)
  • § 203 Geheimhaltungspflicht besonderer Berufsgruppen
  • § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
  • § 266 Abwendung von Schäden vom Unternehmen
  • § 303a Datenveränderung
  • § 303b Computersabotage
TTDSG Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (gilt für Internet-, E-Mail-, Onlinetelefonie-Provider und sonstige Transportdienste sowie für eBanking, eShops, Datenbankdienste, Onlinemedien, Newsletter und Redaktionen)
UrhG Urheberrechtsgesetz
UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb



Anhang

Siehe auch


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