Sicherheitskonzept: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. August 2024, 09:57 Uhr

Sicherheitskonzept - Analyse möglicher Angriffs- und Schadenszenarien um ein definiertes Schutzniveau zu erreichen

Beschreibung

auch "SiKo"

Security
  • Sicherheit gegenüber böswilligen Angriffen
Safety
  • Sicherheit gegenüber menschlichem und technischem Versagen

Strukturierte Vorgehensweise

Bestimmung
  • Schutzziele
  • Zu schützende Objekte
Bedrohungen / Schadensszenarien / Gefahren
Analyse
  • Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schadensschwere sowie Ermittlung des Schadenserwartungswerts
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit/Schadenshöhe
  • Planung von Maßnahmen und Bereitstellung von Mitteln zur Schadensbekämpfung und -eindämmung, wenn das Risiko schlagend wird
  • Festlegung, Genehmigung und – falls nötig und möglich – versicherungstechnische Absicherung des akzeptablen Restrisikos
Risiken können nicht komplett ausgeschlossen werden
  • Auch ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept ist nicht in der Lage, das Restrisiko komplett auszuschließen.
Krisen- und Katastrophenmanagements

Deswegen hat ein Krisen- und Katastrophenmanagement das Ziel, Folgen für Leben und Sachwerte so gut wie möglich zu minimieren.

Beispiele
Beispiel Beschreibung
Informationstechnologie Informationssicherheit und Datenschutzkonzept
Kernkraftwerke Reaktorsicherheit
Rettungskräfte (Anzahl und Material) bei Veranstaltungen, siehe auch Maurer-Schema. In Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen ist laut Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Hierbei gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Versammlungsstättenregelungen oder sie beziehen sich auf die Musterversammlungsstättenverordnung 2005. Gemäß der Gesetzgebung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jedoch ständig eine Risikoanalyse im Kontext eines Sicherheitskonzepts zu erstellen
Versammlungsstätten In Versammlungsstätten hat zudem der Betreiber nach §43 MVStättV ein Sicherheitskonzept vorzulegen, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert
Großveranstaltungen Für die Genehmigung von Großveranstaltungen nach § 31 Hamburgisches SOG.
Automobilindustrie Verkehrssicherheit und Verkehrssicherungswesen
Personenschutz und Objektschutz
Gebäudeabsicherung Gefahrenanalyse mithilfe des SERATE-Konzepts


Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks