Grundschutz/Berater/Zertifizierung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Foxwiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
Das <abbr>BSI</abbr> bietet eine Personenzertifizierung zum <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater an. Dazu hat das <abbr>BSI</abbr> ein Curriculum für Schulungsanbieter erstellt, das eine zweistufige Weiterbildung ermöglicht.
Im ersten Schritt können Teilnehmer eine <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Basisschulung mit anschließender Prüfung zum <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Praktiker absolvieren. Im nächsten Schritt können sie die Zertifizierung zum <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater angehen.
<abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater können Behörden und Unternehmen <abbr>u.a.</abbr> bei folgenden Vorhaben begleiten und unterstützen:
* Einführung eines Managementsystems zur Informationssicherheit (<abbr>ISMS</abbr>)
* Entwicklung von Sicherheitskonzepten
* Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, sowie
* Fachkundige Unterstützung bei der Einführung von Prozessen. Auch bei der Vorbereitung eines <abbr>ISO</abbr> 27001-Audits auf Basis von <abbr>IT</abbr>-Grundschutz kann ein <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater unterstützen.
Um sich als <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater zertifizieren zu lassen, ist <abbr>u.a.</abbr> die Teilnahme an verschiedenen Schulungen erforderlich. Nähere Informationen zu den erforderlichen Schulungen und zum Schulungsangebot finden Sie hier.
Nach Teilnahme an der Aufbauschulung können Interessierte eine Zertifizierung als <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater durch das <abbr>BSI</abbr> erlangen. Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Nach Antragstellung können Interessierte die Prüfung zum <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater beim BSI absolvieren. Neben den oben genannten Schulungen sind noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, die dem "Programm <abbr>IT</abbr>-Grundschutz-Berater" zu entnehmen sind. Deren Nachweise sind vollständig mit Antragstellung einzureichen. Antrag und Programm sind unten im Kasten "Weitere Informationen" verlinkt.
Wurden alle erforderlichen Nachweise erbracht und die Prüfung erfolgreich bestanden, erfolgt die Personenzertifizierung.<noinclude>


<noinclude>
== Anhang ==
== Anhang ==
=== Siehe auch ===
=== Siehe auch ===

Version vom 6. Oktober 2024, 20:14 Uhr

Grundschutz/Berater/Prüfung - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Das BSI bietet eine Personenzertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater an. Dazu hat das BSI ein Curriculum für Schulungsanbieter erstellt, das eine zweistufige Weiterbildung ermöglicht.

Im ersten Schritt können Teilnehmer eine IT-Grundschutz-Basisschulung mit anschließender Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker absolvieren. Im nächsten Schritt können sie die Zertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater angehen.

IT-Grundschutz-Berater können Behörden und Unternehmen u.a. bei folgenden Vorhaben begleiten und unterstützen:

  • Einführung eines Managementsystems zur Informationssicherheit (ISMS)
  • Entwicklung von Sicherheitskonzepten
  • Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, sowie
  • Fachkundige Unterstützung bei der Einführung von Prozessen. Auch bei der Vorbereitung eines ISO 27001-Audits auf Basis von IT-Grundschutz kann ein IT-Grundschutz-Berater unterstützen.

Um sich als IT-Grundschutz-Berater zertifizieren zu lassen, ist u.a. die Teilnahme an verschiedenen Schulungen erforderlich. Nähere Informationen zu den erforderlichen Schulungen und zum Schulungsangebot finden Sie hier.

Nach Teilnahme an der Aufbauschulung können Interessierte eine Zertifizierung als IT-Grundschutz-Berater durch das BSI erlangen. Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen. Nach Antragstellung können Interessierte die Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater beim BSI absolvieren. Neben den oben genannten Schulungen sind noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, die dem "Programm IT-Grundschutz-Berater" zu entnehmen sind. Deren Nachweise sind vollständig mit Antragstellung einzureichen. Antrag und Programm sind unten im Kasten "Weitere Informationen" verlinkt.

Wurden alle erforderlichen Nachweise erbracht und die Prüfung erfolgreich bestanden, erfolgt die Personenzertifizierung.

Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks
  1. Personenzertifizierung: Programm IT-Grundschutz-Berater
  2. Antrag auf (Re-)Zertifizierung als IT-GS-Berater