Informationssicherheitsgesetz/v2: Unterschied zwischen den Versionen
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* National Cybersecurity Certification Authority ([[NCCA]]) im Sinne des Cybersecurity Act ([[CSA]]) | * National Cybersecurity Certification Authority ([[NCCA]]) im Sinne des Cybersecurity Act ([[CSA]]) |
Version vom 24. November 2024, 14:06 Uhr
Informationssicherheitsgesetz/v2 - IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Beschreibung
Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
- Neues IT-Sicherheitsgesetz für eine moderne Cybersicherheit
- seit 2021
Stärkung des BSI
Detektion und Abwehr
- Verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen
- So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren
Mobilfunknetze
- Cybersicherheit in Mobilfunknetzen
Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
- Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
- So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G -Mobilfunknetzen
Verbraucherschutz
- Digitalen Verbraucherschutz
Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene
- Durch die Einführung eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für Bürgerinnen und Bürger soll in Zukunft die IT-Sicherheit transparenter werden
- Zudem soll erkennbar sein, welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten
Cybersecurity Certification Authority
- Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung
- Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
- National Cybersecurity Certification Authority (NCCA) im Sinne des Cybersecurity Act (CSA)
- Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/881
- Überwachung und Durchsetzung
Die NCCA ist für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig
- Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen
- Informationssicherheit und Digitalisierung
gehören untrennbar zusammen
- Zwei Seiten einer Medaille und des BSI
- Mit dem IT-SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
- Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
- Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtige
Sicherheit in Unternehmen
- Kreis der Kritischen Infrastrukturen
- wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
- weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
- Rüstungshersteller
- Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung
- IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Kritischen Infrastrukturen MÜSSEN IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
- Werden in den vertrauensvollen Informationsaustausch mit dem BSI einbezogen