BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Qualitätssicherung und Freigabe: Unterschied zwischen den Versionen
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| Qualitätssicherung || Prüfung, ob die | | Qualitätssicherung || Prüfung, ob die [[GFP]] s vollständig, Qualitätsgesicherteund plausibel und aktuell sind freigegebene [[GFP]] s | ||
* Formale Freigabe, um die | * Formale Freigabe, um die [[GFP]] s in einem Notfall nutzen zu dürfen | ||
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| Freigabe || Um sicherzustellen, dass alle Vorgaben zur Geschäftsfortführungsplanung eingehalten wurden, sollten die erstellten [[ [[GFP]] ]] formal qualitätsgesichert werden | | Freigabe || Um sicherzustellen, dass alle Vorgaben zur Geschäftsfortführungsplanung eingehalten wurden, sollten die erstellten [[ [[GFP]] ]] formal qualitätsgesichert werden | ||
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* Wurde die | * Wurde die [[GFP]] -Dokumentvorlage verwendet und bilden die Inhalte alle vorgegebenen Punkte ab? | ||
* Wurden alle relevanten Inhalte der BIA innerhalb des [[ [[GFP]] ]] erfasst und sind Notfallmaßnahmen dazu beschrieben? | * Wurden alle relevanten Inhalte der BIA innerhalb des [[ [[GFP]] ]] erfasst und sind Notfallmaßnahmen dazu beschrieben? | ||
* Sind die Inhalte des [[ [[GFP]] ]] aktuell? Unvollständige oder nicht aktuelle [[ [[GFP]] ]] können dazu führen, dass diese im Notfall nicht oder nur begrenzt einsetzbar sind | * Sind die Inhalte des [[ [[GFP]] ]] aktuell? Unvollständige oder nicht aktuelle [[ [[GFP]] ]] können dazu führen, dass diese im Notfall nicht oder nur begrenzt einsetzbar sind | ||
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* Es ist daher empfehlenswert, dass der oder die | * Es ist daher empfehlenswert, dass der oder die [[BCB]] die aktualisierten Informationen der Institutionsleitung und dem Risikomanagement mitteilt | ||
* Hierdurch kann der Institutionsleitung ein realistischeres Bild über die Risikosituation vermittelt werden als es zu einem früheren Zeitpunkt möglich war. | * Hierdurch kann der Institutionsleitung ein realistischeres Bild über die Risikosituation vermittelt werden als es zu einem früheren Zeitpunkt möglich war. | ||
Version vom 14. Juni 2026, 00:44 Uhr
BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Qualitätssicherung und Freigabe
Qualitätssicherung und Freigabe
| Qualitätssicherung | Prüfung, ob die GFP s vollständig, Qualitätsgesicherteund plausibel und aktuell sind freigegebene GFP s
|
| Freigabe | Um sicherzustellen, dass alle Vorgaben zur Geschäftsfortführungsplanung eingehalten wurden, sollten die erstellten [[ GFP ]] formal qualitätsgesichert werden |
- Aspekte
| Aspekte | Beschreibung |
|---|---|
| Vollständigkeit |
|
| Plausibilität | |
| Aktualität |
|
| Detailgrad | überprüfen und abgestimmen |
| Verständlichkeit | sprachliche Verständlichkeit verbessern |
- Hinweis
Die Qualitätssicherung dient zu diesem Zeitpunkt lediglich dazu, sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten wurden
Ob die in den [[ GFP ]] beschriebenen Notfallmaßnahmen angemessen, vollständig und wirksam sind, kann erst anhand von Übungen und Tests ermittelt werden.
Freigabe
- Offizielle Freigabe
Nach der Qualitätssicherung müssen die [[ GFP ]]s offiziell freigegeben werden
- Dies kann beispielsweise durch die Leitungen der Organisationseinheiten erfolgen
- Dieser Schritt signalisiert, dass die Maßnahmen und Verfahren bestätigt wurden und der Plan offiziell in einem Notfall verwendet werden kann.
Nachdem die [[ GFP ]] sowie die im folgenden Kapitel beschriebenen WAPs erstellt, qualitätsgesichert und freigegeben sind, ist es wesentlich transparenter, in welchem Maße die BC-Strategien und -Lösungen durch die Organisationseinheiten anwendbar sind und welcher tatsächliche Ressourcenbedarf für die Notfallmaßnahmen erforderlich ist
- Es ist daher empfehlenswert, dass der oder die BCB die aktualisierten Informationen der Institutionsleitung und dem Risikomanagement mitteilt
- Hierdurch kann der Institutionsleitung ein realistischeres Bild über die Risikosituation vermittelt werden als es zu einem früheren Zeitpunkt möglich war.