Informationssicherheitsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Erscheinungsbild
K Textersetzung - „( “ durch „(“ Markierungen: Zurückgesetzt Textersetzung |
K Textersetzung - „ )“ durch „)“ Markierungen: Manuelle Zurücksetzung Textersetzung |
||
| Zeile 14: | Zeile 14: | ||
; Pflichten | ; Pflichten | ||
* [[ISMS]] inkl. IT-[[Risikoanalyse]]n | * [[ISMS]] inkl. IT-[[Risikoanalyse]]n | ||
* Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ([[BCM]] ) | * Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden ([[BCM]]) | ||
* Systeme zur Angriffserkennung ([[SIEM]]) | * Systeme zur Angriffserkennung ([[SIEM]]) | ||
Aktuelle Version vom 17. Juni 2026, 10:40 Uhr
Informationssicherheitsgesetz - Anforderungen an Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS)
Beschreibung

Seit 2015
- Ziele
- Schutz der Bürger
- Stärkung des Staates
- Schutz der öffentlichen Informationstechnik
- Informationstechnisch robuste Wirtschaft
- Festlegung kritischer Infrastrukturen
- Pflichten
- ISMS inkl. IT-Risikoanalysen
- Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden (BCM)
- Systeme zur Angriffserkennung (SIEM)
- ISMS und BCM
Business Continuity Management und Informationssicherheitsmanagement
IT-risikospezifische Verbindung zwischen
für einen sicheren und konformen IT-Betrieb bei KRITIS-Betreibern
Anhang
Siehe auch
Dokumentation
Links
Weblinks