ISMS-Beauftragte: Unterschied zwischen den Versionen
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== Aufgaben == | |||
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für die Umsetzung der Security Policies in einem Unternehmen verantwortlich. | Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für die Umsetzung der Security Policies in einem Unternehmen verantwortlich. | ||
* Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss er der Geschäftsführung direkt unterstellt werden und darf nicht in die operative IT-Administrierung involviert sein. | * Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss er der Geschäftsführung direkt unterstellt werden und darf nicht in die operative IT-Administrierung involviert sein. | ||
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* die Kontrolle der IT-Sicherheitsmaßnahmen auf Korrektheit, Nachvollziehbarkeit, Fortschritt und Effektivität, | * die Kontrolle der IT-Sicherheitsmaßnahmen auf Korrektheit, Nachvollziehbarkeit, Fortschritt und Effektivität, | ||
* die Koordination von unternehmensweiten Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogrammen für die Mitarbeiter. | * die Koordination von unternehmensweiten Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogrammen für die Mitarbeiter. | ||
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Version vom 28. November 2022, 13:14 Uhr
topic kurze Beschreibung
Beschreibung
Installation
Anwendungen
Fehlerbehebung
Syntax
Optionen
Parameter
Umgebungsvariablen
Exit-Status
Konfiguration
Dateien
Sicherheit
Dokumentation
RFC
Man-Pages
Info-Pages
Siehe auch
Links
Projekt-Homepage
Weblinks
Einzelnachweise
Testfragen
Testfrage 1
Antwort1
Testfrage 2
Antwort2
Testfrage 3
Antwort3
Testfrage 4
Antwort4
Testfrage 5
Antwort5
TMP
Aufgaben
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für die Umsetzung der Security Policies in einem Unternehmen verantwortlich.
- Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss er der Geschäftsführung direkt unterstellt werden und darf nicht in die operative IT-Administrierung involviert sein.
- Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten wird u. a. im IT-Grundschutzkompendiums des BSI definiert.
Diese umfasst:
- die unternehmensweite Verantwortung für die Erstellung, Entwicklung und Kontrolle der Sicherheitsrichtlinien,
- die Berichtspflicht aller Maßnahmen zur IT-Sicherheit gegenüber der Geschäftsführung und den Mitarbeitern,
- die Koordination der IT-Sicherheitsziele mit den Unternehmenszielen und Abstimmung mit den einzelnen Unternehmensbereichen,
- die Festlegung der Sicherheitsaufgaben für die nachgeordneten Unternehmensbereiche
- die Weisungsbefugnis in Fragen der IT-Sicherheit,
- die Kontrolle der IT-Sicherheitsmaßnahmen auf Korrektheit, Nachvollziehbarkeit, Fortschritt und Effektivität,
- die Koordination von unternehmensweiten Ausbildungs- und Sensibilisierungsprogrammen für die Mitarbeiter.