IT-Grundschutz/Informationsverbund: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Festlegung des Informationsverbundes ===
Ein Informationsverbund muss eine sinnvolle Mindestgröße haben.
* Für eine umfassende Sicherheit ist es grundsätzlich empfehlenswert, die gesamte Institution zu betrachten.
* Insbesondere bei größeren Institutionen und dann, wenn Sicherheitsmaßnahmen bislang eher punktuell und ohne ein zugrunde liegendes systematisches Konzept vorgenommen wurden, ist es allerdings oft praktikabler sich (zunächst) auf '''Teilbereiche''' zu konzentrieren.
* Diese sollten jedoch
* aufgrund ihrer organisatorischen Strukturen oder Anwendungen '''gut abgrenzbar''' sein und
* '''wesentliche Aufgaben und Geschäftsprozesse''' der betrachteten Institution umfassen.
Sinnvolle Teilbereiche sind zum Beispiel eine oder mehrere Organisationseinheiten, Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben.
* Einzelne Clients, Server oder Netzverbindungen sind hingegen als Untersuchungsgegenstand ungeeignet.
Achten Sie bei der Definition des Informationsverbundes darauf, dessen Schnittstellen genau zu beschreiben.
* Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die einbezogenen Geschäftsprozesse oder Fachaufgaben von den Diensten externer Partner abhängen.
[[Kategorie:Grundschutz/Strukturanalyse]]
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Version vom 17. Mai 2023, 09:01 Uhr

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