Datensicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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; Interesse des Einzelnen | |||
* Schutz seiner (personenbezogenen) Daten vor Missbrauch |
Version vom 3. Juni 2023, 12:20 Uhr
Datensicherheit
Datensicherheit ist ein häufig mit dem Datenschutz verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist: Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern.
- Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz.
- Das frühere BDSG nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten „Datenschutzaudit“.
Es gibt einen Ansatz namens Datenzentrierte Sicherheit (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der Daten selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von Netzwerken, Servern oder Anwendungen.
Datensicherheit
- Datensicherheit als technischer Begriff
- Planende,
- steuernde,
- verarbeitende und
- kontrollierende Maßnahmen
- Gewährleistung der Sicherheitsziele
Für die informationstechnische Infrastruktur
- Verfügbarkeit
- Vertraulichkeit
- Integrität
- Datensicherheit
Datensicherung als antiquierter Begriff
- Kopieerstellung von Datenbeständen
- Ziel: Rekonstruktion bei Verlust
- Verfügbarkeit
- Integrität
- Datensicherung zur Gewährleistung der
- Verfügbarkeit
- Integrität
der informationstechnischen Infrastruktur ist im weiteren Sinne auch Voraussetzung für die Erzielung einer Gesamtsicherheit, die
- alle Komponenten der IT-Infrastruktur erfasst, die
- für die betrieblichen Wertschöpfungsprozesse relevant sind
- Interesse von Unternehmen
- Sicherstellung der kontinuierlichen Bedürfnisbefriedigung
- Gewinnmaximierung
- Interesse des Einzelnen
- Schutz seiner (personenbezogenen) Daten vor Missbrauch