IT-System: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Begriff '''informationstechnisches System''' ('''IT-System''') versteht man jegliche Art [[Elektronische Datenverarbeitung|elektronischer datenverarbeitender]] [[System]]e.
Darunter fallen zum Beispiel [[Computer]], [[Großrechner]], [[Hochleistungsrechnen|Hochleistungsrechner]], [[Verteiltes System|Verteilte Systeme]] (wie z. B. [[Server]]systeme, [[Grid-Computing|Computer-Grids]], [[Cloud Computing]]), [[Datenbanksystem]]e, [[Informationssystem (Informatik)|Informationssysteme]], [[Prozessrechner]], [[Digitale Messtechnik|Digitale Messsysteme]], [[Digitaler Signalprozessor|DSP-Systeme]], [[Mikrocontroller|Mikrocontroller-Systeme]], [[Kompaktregler]], [[Eingebettetes System|eingebettete Systeme]], [[Mobiltelefon]]e, [[Handheld]]s, [[Digitalisierung|digitale]] [[Anrufbeantworter]], [[Videokonferenz]]systeme und diverse [[Kommunikationstechnologie|Kommunikationssysteme]] u. a. m.
Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen [[Bundesministerium der Justiz|Bundesministeriums der Justiz]] im Zusammenhang mit [[Online-Durchsuchung]]en als [[Rechtsbegriff]] verwendet.<ref>[https://netzpolitik.org/wp-upload/fragen-onlinedurchsuchung-BMJ.pdf Fragenkatalog des Bundesministeriums der Justiz bei netzpolitik.org] (PDF; 283&nbsp;kB)</ref> Das [[Bundesverfassungsgericht]] hat im Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07 bzw. 1 BvR 595/07 – auch das Internet in seiner Gesamtheit als [[Informationstechnik|informationstechnisches]] System angesehen.<ref>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rs20080227_1bvr037007.html Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 – BVerfGE 120, 274].</ref>
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=== Siehe auch ===
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Version vom 7. Juni 2023, 18:02 Uhr

topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Unter dem Begriff informationstechnisches System (IT-System) versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme.

Darunter fallen zum Beispiel Computer, Großrechner, Hochleistungsrechner, Verteilte Systeme (wie z. B. Serversysteme, Computer-Grids, Cloud Computing), Datenbanksysteme, Informationssysteme, Prozessrechner, Digitale Messsysteme, DSP-Systeme, Mikrocontroller-Systeme, Kompaktregler, eingebettete Systeme, Mobiltelefone, Handhelds, digitale Anrufbeantworter, Videokonferenzsysteme und diverse Kommunikationssysteme u. a. m.

Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07 bzw. 1 BvR 595/07 – auch das Internet in seiner Gesamtheit als informationstechnisches System angesehen.[2]

IT-Systeme bestehen aus
  • Objekten
  • Subjekten
  • Aktionen
  • Umfeldbedingungen

Objekte

Objekte eines IT-Systems sind alle aktiven und passiven Komponenten
  • Hardware
  • Software
  • gespeicherten Daten
Im weiteren Sinne
  • Gesamte informationstechnische Infrastruktur
schutzwürdige Objekte
  • Einzelne Objekte (Server, Anwendungen, Verbindungen)
  • Gruppen von Objekten
  • Gesamter IT-Verbund
Für jedes Objekt muss geregelt sein
  • welche Subjekte
  • unter welchen Voraussetzungen
  • Zugang und
  • Zugriff erhalten

Subjekte

Subjekte eines IT-Systems sind
  • Betreiber
  • Anwender
  • Benutzer
Zugang der Subjekte zu IT-Systemen und Zugriff auf einzelne Objekte erfordert
  • Identifikation
  • Authentifizierung
Subjekte können auch technische Kommunikationselemente sein
  • selbststeuernde Aktionen
  • z.B Verbindung zu fremden Systemen
  • mit dem Ziel des Zugriffs auf fremde Objekte
  • aufbauen
  • nutzen
  • wieder abbauen
Anmeldung
Zugangsverfahren
Anmeldeverfahren von Subjekten zu IT-Systemen oder einzelnen Objekten
Im Zugangsverfahren wird die Berechtigung von
  • natürlichen oder
  • technischen Subjekten
durch
  • technische oder
  • logische Verfahren
zur Identifizierung / Authentifizierung überprüft
Zugriffskontrolle
Zugriff
Ausführung von
  • lesenden,
  • schreibenden oder
  • steuernden Aktionen

auf definierte Objekte eines IT-Systems

Need-to-Know-Prinzip
Zugriffskontrolle erfolgt auf logischer Ebene
  • nach ordnungsgemäßer Zugangskontrolle
  • mittels Verfahren zur Identifizierung und / oder
  • Authentifizierung von Zugriffsrechten.
Need-to-Know-Prinzip

Ein Subjekt darf nur auf ein Objekt zugreifen können, wenn dies in seiner Zuständigkeit liegt.

Aktionen

Aktionen
  • aktiv/passiv
  • objektnutzend/objektsteuernd
Differenzierung auf Softwareebene
  • Systemsoftware
  • Anwendungssoftware

Umfeld

Konstrukte am Standort beschrieben das Umfeld
  • räumlich
  • versorgungstechnisch
  • Klimatechnisch
  • ...
Sekundäres Umfeld vernetzter Systeme
  • Netztopologie
  • Kommunikationsarchitektur


Anhang

Siehe auch

Sicherheit

Dokumentation

RFC
Man-Pages
Info-Pages

Links

Einzelnachweise
Projekt
Weblinks
  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Informationstechnisches_System