Kategorie:Vertraulichkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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* Seitenkanäle sind ein Teilgebiet der verdeckten Kanäle | * Seitenkanäle sind ein Teilgebiet der verdeckten Kanäle | ||
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Version vom 18. Juni 2023, 10:51 Uhr
Vertraulichkeit - Eigenschaft einer Nachricht nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein
Beschreibung
- Eigenschaft einer Nachricht
- Nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen
- Weitergabe und Veröffentlichung unerwünscht
- Schutz der Vertraulichkeit
- Rechtsnormen
- technische Mittel
Gefördert oder erzwungen
- Eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit
- „der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen“
- Kryptografie
- unterstützt dieses Ziel
- Komplexere Ansätze sind unter der Bezeichnung Digitale Rechteverwaltung bekannt
- Verdeckte Kanäle
Auch wenn Maßnahmen zum Einsatz kommen, die die Vertraulichkeit gewährleisten oder zu ihr beitragen sollen (wie etwa Kryptografie), ist es möglich, dass ein sog. verdeckter Kanal entsteht.
Verdeckter Kanal
- nicht Policy-konformer Kommunikationskanal
- Vertrauliche Daten an einen unberechtigten Empfänger übertragen
- Seitenkanäle sind ein Teilgebiet der verdeckten Kanäle
- Schutz der Objekte
Vor unautorisiertem Zugriff
- von nicht berechtigten Subjekten
- Jeder Zugriff, der nicht durch eine klare Regelvorschrift ausdrücklich zugelassen ist, muss verweigert werden!
Anhang
Siehe auch
Dokumentation
Links
Projekt
Weblinks
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