Kategorie:Vertraulichkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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: ''Ein Subjekt darf nur auf ein Objekt zugreifen können, wenn dies in seiner Zuständigkeit liegt.'' | : ''Ein Subjekt darf nur auf ein Objekt zugreifen können, wenn dies in seiner Zuständigkeit liegt.'' |
Version vom 31. August 2023, 07:56 Uhr
Vertraulichkeit - Eigenschaft einer Nachricht nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen zu sein
Beschreibung
- Eigenschaft einer Nachricht
- Nur für beschränkten Empfängerkreis vorgesehen
- Weitergabe und Veröffentlichung unerwünscht
- Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen
- Eines der drei wichtigsten Sachziele in der Informationssicherheit
- Schutz der Vertraulichkeit
- Rechtsnormen
- technische Mittel
gefördert oder erzwungen
- Kryptografie
- unterstützt dieses Ziel
- Digitale Rechteverwaltung
- Komplexere Ansätze sind unter der Bezeichnung Digitale Rechteverwaltung bekannt
- Verdeckte Kanäle
Auch wenn Maßnahmen zum Einsatz kommen, die die Vertraulichkeit gewährleisten oder zu ihr beitragen sollen (wie etwa Kryptografie), ist es möglich, dass ein sog. verdeckter Kanal entsteht.
Verdeckter Kanal
- nicht Policy-konformer Kommunikationskanal
- Vertrauliche Daten an einen unberechtigten Empfänger übertragen
- Seitenkanäle sind ein Teilgebiet der verdeckten Kanäle
- Schutz der Objekte
Vor unautorisiertem Zugriff
- von nicht berechtigten Subjekten
- Jeder Zugriff, der nicht durch eine klare Regelvorschrift ausdrücklich zugelassen ist, muss verweigert werden!
Zugriffskontrolle
- Zugriff
Ausführung von Aktionen auf definierte Objekte eines IT-Systems
- lesend
- schreibend
- steuernd
- Zugriffskontrolle erfolgt auf logischer Ebene
- nach ordnungsgemäßer Zugangskontrolle
- mittels Verfahren zur Identifizierung und / oder
- Authentifizierung von Zugriffsrechten.
Need-to-Know
- Prinzip der minimalen Rechte
- Ein Subjekt darf nur auf ein Objekt zugreifen können, wenn dies in seiner Zuständigkeit liegt.
Anhang
Siehe auch
Dokumentation
Links
Projekt
Weblinks
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